Tauschgeschäft ebnet den Weg für die „Brezel-Lösung“
Nach der Einigung ist der Weg für den Ausbau der Bundesstraße frei. Wie sich Schabert überzeugen ließ
Nördlingen Im Rechtsstreit zwischen dem Nördlinger Landwirt Georg Schabert und dem Staatlichen Bauamt Augsburg in Zusammenhang mit dem ersten Abschnitt des dreispurigen Ausbaus der Bundesstraße 25 von Nördlingen nach Möttingen gibt es eine Einigung zwischen den beiden Parteien. Diese sieht vor, dass Schabert ein Grundstück auf Reimlinger Flur im Tausch für seinen für den Straßenbau benötigten sechs Hektar großen Acker im Bereich der Anschlussstelle „Nördlingen Süd“der B 25 erhält. Im Gegenzug würde der Landwirt seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben zurückziehen.
Sowohl Schabert als auch das Staatliche Bauamt bestätigten entsprechende Informationen unserer Redaktion. Endgültig in trockenen Tüchern ist die Übereinkunft allerdings noch nicht. Wegen der Corona-Pandemie habe noch kein Notartermin vereinbart werden können, sagte der Leitende Baudirektor Stefan
Scheckinger. Er gehe davon aus, dass dies nun zeitnah geschehen werde. Ob es über den Flächentausch hinaus noch weitere Vereinbarungen gebe, dazu machten beide Beteiligten keine Angaben.
Zur gerichtlichen Auseinandersetzung war es gekommen, weil sich Georg Schabert durch den Verlust seines Grundstücks in seiner Existenz bedroht sah.
Wie berichtet, geht es bei dem Bauvorhaben um eine sichere Anbindung aus Richtung Reimlingen an die Bundesstraße Richtung Donauwörth. Die Planungen des Bauamtes sehen dafür eine Brücke über die B 25 und einen weiteren Verlauf vor, der an die Form einer Brezel erinnert. Deswegen entstand auch der mittlerweile häufig verwendete Begriff „Brezel-Lösung“.
Die Basis für die Übereinkunft wurde Ende September vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gelegt. Nachdem das Staatliche Bauamt während der mündlichen Verhandlung dem Kläger ein adäquates Tauschgrundstück in Aussicht gestellt hatte und dieser sich gegenüber dem Vorschlag aufgeschlossen zeigte, gab die Vorsitzende Richterin der Behörde sechs Wochen Zeit, sich mit dem Landwirt zu verständigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wollte das Gericht einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um zu prüfen, ob Schabert durch den Verlust seiner Grundstücksfläche tatsächlich existenziell bedroht wäre. Diese Frist wurde später mehrmals verlängert, sodass sich das Verfahren monatelang hinzog.
Sobald der mündlich vereinbarte Grundstückstausch notariell besiegelt und die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgezogen ist, erhält dieser Rechtskraft. Die Augsburger Behörde hat dann Baurecht und kann mit den Ausschreibungen der Bauarbeiten beginnen. Baudirektor Scheckinger sieht durchaus Chancen, in nicht allzu ferner Zukunft mit dem ersten, knapp zwei Kilometer langen Teil des „2+1-Ausbaus“starten zu können.
Unabhängig davon laufen derzeit Planfeststellungsverfahren für den zweiten und dritten Ausbaubereich. Der zweite ist 1,3 Kilometer lang und endet an der Kreuzung der B 25 mit der Kreisstraße DON7, die von Grosselfingen kommt und nach Balgheim führt.
Scheckinger deutete im Gespräch mit unserer Redaktion zudem Überlegungen an, im Rahmen des dritten Abschnitts die ursprüngliche Planung für die Kreuzung Grosselfingen/Balgheim nach Protesten aus der Bevölkerung hinsichtlich der Verkehrssicherheit noch einmal zu überdenken und nach Alternativen zu suchen. Wie berichtet, sollte diese bislang im Prinzip unverändert bleiben.