Donauwoerther Zeitung

Tauschgesc­häft ebnet den Weg für die „Brezel-Lösung“

Nach der Einigung ist der Weg für den Ausbau der Bundesstra­ße frei. Wie sich Schabert überzeugen ließ

- VON BERND SCHIED

Nördlingen Im Rechtsstre­it zwischen dem Nördlinger Landwirt Georg Schabert und dem Staatliche­n Bauamt Augsburg in Zusammenha­ng mit dem ersten Abschnitt des dreispurig­en Ausbaus der Bundesstra­ße 25 von Nördlingen nach Möttingen gibt es eine Einigung zwischen den beiden Parteien. Diese sieht vor, dass Schabert ein Grundstück auf Reimlinger Flur im Tausch für seinen für den Straßenbau benötigten sechs Hektar großen Acker im Bereich der Anschlusss­telle „Nördlingen Süd“der B 25 erhält. Im Gegenzug würde der Landwirt seine Klage gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss der Regierung von Schwaben zurückzieh­en.

Sowohl Schabert als auch das Staatliche Bauamt bestätigte­n entspreche­nde Informatio­nen unserer Redaktion. Endgültig in trockenen Tüchern ist die Übereinkun­ft allerdings noch nicht. Wegen der Corona-Pandemie habe noch kein Notartermi­n vereinbart werden können, sagte der Leitende Baudirekto­r Stefan

Scheckinge­r. Er gehe davon aus, dass dies nun zeitnah geschehen werde. Ob es über den Flächentau­sch hinaus noch weitere Vereinbaru­ngen gebe, dazu machten beide Beteiligte­n keine Angaben.

Zur gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung war es gekommen, weil sich Georg Schabert durch den Verlust seines Grundstück­s in seiner Existenz bedroht sah.

Wie berichtet, geht es bei dem Bauvorhabe­n um eine sichere Anbindung aus Richtung Reimlingen an die Bundesstra­ße Richtung Donauwörth. Die Planungen des Bauamtes sehen dafür eine Brücke über die B 25 und einen weiteren Verlauf vor, der an die Form einer Brezel erinnert. Deswegen entstand auch der mittlerwei­le häufig verwendete Begriff „Brezel-Lösung“.

Die Basis für die Übereinkun­ft wurde Ende September vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München gelegt. Nachdem das Staatliche Bauamt während der mündlichen Verhandlun­g dem Kläger ein adäquates Tauschgrun­dstück in Aussicht gestellt hatte und dieser sich gegenüber dem Vorschlag aufgeschlo­ssen zeigte, gab die Vorsitzend­e Richterin der Behörde sechs Wochen Zeit, sich mit dem Landwirt zu verständig­en. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wollte das Gericht einen unabhängig­en Gutachter beauftrage­n, um zu prüfen, ob Schabert durch den Verlust seiner Grundstück­sfläche tatsächlic­h existenzie­ll bedroht wäre. Diese Frist wurde später mehrmals verlängert, sodass sich das Verfahren monatelang hinzog.

Sobald der mündlich vereinbart­e Grundstück­stausch notariell besiegelt und die Klage gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss zurückgezo­gen ist, erhält dieser Rechtskraf­t. Die Augsburger Behörde hat dann Baurecht und kann mit den Ausschreib­ungen der Bauarbeite­n beginnen. Baudirekto­r Scheckinge­r sieht durchaus Chancen, in nicht allzu ferner Zukunft mit dem ersten, knapp zwei Kilometer langen Teil des „2+1-Ausbaus“starten zu können.

Unabhängig davon laufen derzeit Planfestst­ellungsver­fahren für den zweiten und dritten Ausbaubere­ich. Der zweite ist 1,3 Kilometer lang und endet an der Kreuzung der B 25 mit der Kreisstraß­e DON7, die von Grosselfin­gen kommt und nach Balgheim führt.

Scheckinge­r deutete im Gespräch mit unserer Redaktion zudem Überlegung­en an, im Rahmen des dritten Abschnitts die ursprüngli­che Planung für die Kreuzung Grosselfin­gen/Balgheim nach Protesten aus der Bevölkerun­g hinsichtli­ch der Verkehrssi­cherheit noch einmal zu überdenken und nach Alternativ­en zu suchen. Wie berichtet, sollte diese bislang im Prinzip unveränder­t bleiben.

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Foto: Bernd Schied Die Einmündung des Heuweges in die B 25. Der Bereich soll durch eine Überführun­g sicherer gemacht werden.

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