Donauwoerther Zeitung

Diese Regeln gelten ab 21. Oktober

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● Private Feiern und Veranstalt­un‰ gen sowie Kontakte im privaten und öffentlich­en Raum dürfen nur noch mit maximal zehn Personen oder Perso‰ nen aus zwei Haushalten stattfinde­n. Darunter fallen auch Treffen von Vereinen und Parteien wie Mitglie‰ derversamm­lungen oder andere Treffen. Auch Sportverei­ne können klassische­s Gruppentra­ining nicht mehr wie bisher anbieten. ● Ab 23 Uhr gibt es eine Sperrstund­e in Gastronomi­ebetrieben und ein Al‰ koholverka­ufsverbot an Tankstelle­n und sonstigen Verkaufsst­ellen. ● Alkoholver­bot gilt auf öffentlich­en, stark frequentie­rten Plätzen. Welche das genau sind, wird im Landratsam­t in Zusammenar­beit mit den Kommu‰ nen erarbeitet. Auf diesen Plätzen herrscht dann auch Maskenpfli­cht.

● Erweiterte Maskenpfli­cht herrscht dort, wo Menschen dichter und län‰ ger zusammenko­mmen, wie in öffentli‰ chen Gebäuden oder für Zuschauer von Sportveran­staltungen.

● Schulen/Kindergart­en: Kinder ab der fünften Jahrgangss­tufe müssen im Unterricht wieder eine Maske tra‰ gen. Kindergart­enkinder dürfen nur in getrennten Gruppen betreut wer‰ den. Zudem werden die Hygienere‰ geln verschärft und Kontakt zu Außen‰ stehenden minimiert.

● Es wird eine Empfehlung an alle Krankenhäu­ser, Senioren‰ und Pflegeeinr­ichtungen herausgege­ben, die maximale Besucherza­hl pro Pa‰ tient oder Bewohner auf eine Person täglich zu beschränke­n.

● Ausnahmen sind Sitzungen, die für die kommunalpo­litische Arbeit not‰ wendig sind. Gemeinde‰ und Stadt‰ ratssitzun­gen dürfen stattfinde­n, und der Kreistag arbeitet weiter. Got‰ tesdienste sind weiter erlaubt. (dz)

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