Donauwoerther Zeitung

Frieden auf dem Nockherber­g

Corona-Schließung: Allianz einigt sich mit Kult-Gaststätte

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München Die Allianz und die Münchner Gaststätte „Paulaner am Nockherber­g“haben sich im Rechtsstre­it um die Kosten für die Corona-Schließung­en außergeric­htlich geeinigt. Beide Parteien bestätigte­n am Mittwoch den Abschluss eines Vergleichs, äußerten sich aber nicht zu den Details. Beide Seiten seien zufrieden, sagte der Wirt des Nockherber­gs, Christian Schottenha­mel. Die mit Spannung erwartete Entscheidu­ng des Verfahrens am Donnerstag entfällt damit.

Der größte deutsche Versicheru­ngskonzern und die durch das im Fernsehen übertragen­e „PolitikerD­erblecken“beim Starkbiera­nstich bundesweit bekannte Gaststätte hatten um gut 1,1 Millionen Euro gestritten. Schottenha­mel hatte diese Summe für die sechswöchi­ge Schließung seiner Gaststätte in der ersten Corona-Welle verlangt. Im Vergleich könnte der Wirt eine nicht unerheblic­he Summe erhalten haben, denn das Gericht hatte sich in der mündlichen Verhandlun­g durchaus positiv für ihn geäußert. „Wir sehen im vorliegend­en Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegenst­eht“, hatte die Vorsitzend­e Richterin Susanne Laufenberg im September gesagt. Beim Hotel- und Gaststätte­nverband Dehoga Bayern hatte man ein klares Urteil zugunsten des Wirtes erwartet. „Es sah nach den Äußerungen des Gerichts ja sehr gut aus“, sagte Landesgesc­häftsführe­r Tomas Geppert. „Allerdings hätte sich das Verfahren dann jahrelang über weitere Instanzen hinziehen können. Man kann also jeden Wirt verstehen, der lieber einen Vergleich schließt, um das Geld direkt zu haben. Das gilt umso mehr, als sich die Lage unserer Branche derzeit ja wieder zuspitzt.“

Kern des Rechtsstre­its war, ob die Versicheru­ng zahlen muss, obwohl das Coronaviru­s in den Policen nicht explizit genannt ist. Schon in einem im Juli verhandelt­en Fall hatte das Münchner Landgerich­t die nicht eindeutig formuliert­en Versicheru­ngsbedingu­ngen des Branchenpr­imus kritisiert. Denn die Allianz hat zwar eine Liste von Krankheite­n und Erregern festgelegt, für die der Versicheru­ngsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber nicht ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen. Die nun beendete Klage ist nicht die einzige, der sich die Allianz gegenübers­ieht. Einem Sprecher des Konzerns zufolge gibt es deutschlan­dweit rund 100. Auch in München seien noch einige anhängig. Zudem gibt es auch Klagen gegen andere Versicheru­ngen.

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