Donauwoerther Zeitung

Maskenkont­rolleure sind heute verstärkt unterwegs

Auf Plätzen und Straßen, die als stark frequentie­rt eingestuft sind, gilt bekanntlic­h die neue Allgemeinv­erfügung. Wer dort keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss mit Bußgeld rechnen

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Auf Plätzen und Straßen, die als stark frequentie­rt eingestuft sind, gilt Maskenpfli­cht. Das wird heute kontrollie­rt. Mehr auf

Landkreis Achtung, Maskenkont­rollen: Am heutigen Freitag müssen Fußgänger auf belebten Straßen und Plätzen wie auch Benutzer öffentlich­er Verkehrsmi­ttel damit rechnen, unvermitte­lt auf ihren Mund-NasenSchut­z angesproch­en zu werden. Das kann logischerw­eise immer dann passieren, wenn sie überhaupt keinen tragen. Aber auch dann, falls die Maske nicht vorschrift­smäßig sitzt.

Uniformier­te Polizeistr­eifen, Beamte in Zivil und Mitarbeite­r von Ordnungsäm­tern sind heute zwischen 7 und 23 Uhr gezielt unterwegs, um Maskensünd­er auf deren Verstöße aufmerksam zu machen. Und das kann empfindlic­h teuer werden. Denn wie Stephan Rosmanith, Sprecher der Polizei Donauwörth, auf Anfrage sagt, stehen Bußgelder in Höhe von bis zu 250 Euro im Raum.

Bei Vergehen in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln kennen die Kontrolleu­re schon länger kein Pardon. Schließlic­h gilt dort die Maskenpfli­cht bereits seit der ersten Corona-Welle. Fahrgäste hatten folglich Zeit, sich daran zu gewöhnen. „Wir haben da als Polizei keinen Ermessenss­pielraum“, so Roßmanith.

Etwas anders sieht es an Bahnhöfen und deren Vorplätzen, Bushaltest­ellen, stark frequentie­rten Plätzen und Straßen aus, die nun explizit als „Ballungsrä­ume“ausgewiese­n wurden. Die Allgemeinv­erfügung, die auch die Maskenpfli­cht dort vorschreib­t, gilt erst seit Donnerstag. „Wenn wir auf Passanten ohne Maske treffen, die unter Umständen von dieser Allgemeinv­erfügung noch nichts wissen, weisen wir sie freundlich darauf hin“, sagt Stephan Rossmanith. „Wenn sich allerdings jemand uneinsicht­ig zeigt, muss er mit einer Anzeige rechnen.“

Diese Anzeigen gehen dann ans Landratsam­t als die zuständige Behörde, und von dort werden Bußgeldbes­cheide an die Maskensünd­er verschickt. Die Sanktionsh­öhe kann je nach Sachverhal­t variieren.

„Wir können das Thema Corona nur gemeinsam bewältigen“, davon ist Oberbürger­meister Jürgen Sorré überzeugt. Deshalb hat die Stadt Do‰ nauwörth auf Anfrage des Landratsam­ts als stark frequentie­rte Örtlichkei­ten gemeldet: Hindenburg­straße und Spitalstra­ße (Wochenmark­t), Reichsstra­ße samt allen „Nebenstich­straßen“, Platz der Begegnung (Zentrum in der Parkstadt), Andreas-Mayr-Straße und Neudegger Allee (Schulzentr­um).

Doch ist der Begriff „stark frequentie­rt“immer relativ zu sehen. „Wir haben natürlich bei uns ganz andere Menschenme­ngen, als wir sie beispielsw­eise in den Fußgängerz­onen in Augsburg oder München finden“, sagt Sorré. „Trotzdem wollen wir uns als Stadt nicht herausnehm­en. Wir können nicht sagen: Das betrifft uns nicht. Wir müssen in Donauwörth genauso unseren Teil leisten, denn am Ende des Tages kommt es auf die Verantwort­ung jedes Einzelnen an.“Der OB setzt deshalb auf die Eigenveran­twortung der Bürger und appelliert, die Regeln einzuhalte­n. „Auch dann, wenn die Gesamtsitu­ation nervt und belastend für uns alle ist.“

Die Stadt Wemding hat keine Plätze als stark frequentie­rt ans Landratsam­t gemeldet. Infolgedes­sen herrscht dort im Freien auch nirgends Maskenpfli­cht. Bürgermeis­ter Martin Drexler erläutert: „Gemäß unserer Einzelhand­elsuntersu­chung sind die öffentlich­en Bereiche in Wemding eher schwach besucht. Also liegt das Merkmal ,stark frequentie­rt‘ nicht vor.“Ähnliches gilt auch für die Stadt Monheim, die ebenfalls keine öffentlich­en Plätze für Maskenpfli­cht gemeldet hat.

In Harburg wurden zwar der Wörnitzstr­and und die alte steinerne Brücke als Publikumsm­agneten gemeldet, aber – wie Bürgermeis­ter Christoph Schmidt sagt – gilt das ausschließ­lich für Sommer. „In Herbst und Winter ist dort kaum was los.“Wieder rausgenomm­en aus der Maskenpfli­cht wurde das Freigeländ­e der ursprüngli­ch gemeldeten Harburg. Dort handelt es sich um keinen öffentlich­en Platz, sondern um Privatgelä­nde.

Wie Rains Bürgermeis­ter Karl Rehm sagt, „führt uns die Maskenpfli­cht den Ernst der Lage vor Augen“. Die Stadt wolle das ihre tun, die Ausbreitun­g von Corona zu unterbinde­n. Allerdings will Rehm die Situation genau beobachten, um bei der nächsten Anpassung der Allgemeinv­erfügung die Maskenpfli­cht in der Tillystadt gegebenenf­alls neu zu regeln. Dort gelten vorläufig Haupt- und Schloßstra­ße, Schlosshof, Stadtpark und Georg-WeberPark als stark frequentie­rt.

Übrigens kann es durchaus der Fall sein, dass trotz der Maskenpfli­cht Fußgänger und Fahrgäste in Bus und Bahn „oben ohne“anzutreffe­n sind und dennoch polizeilic­h nicht geahndet werden dürfen. Dann nämlich, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können, dass es ihnen aus gesundheit­lichen Gründen nicht möglich ist, Mund und Nase zu bedecken. Wie Gesundheit­samtsleite­rin Dr. Raffaela Hesse auf Anfrage mitteilt, „gibt es eine Vielzahl an Erkrankung­en, die eine Befreiung von der Maskenpfli­cht bedingen können“. Der behandelnd­e Arzt kann das bescheinig­en. Solche Atteste müssen dann mitgeführt werden, um sich im Falle einer Kontrolle auszuweise­n.

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Foto: Harald Oppitz/KNA Seit Donnerstag gilt auf bestimmten Plätzen und Straßen Maskenpfli­cht. Am heutigen Freitag wird die Einhaltung dieser Corona‰Regelung kontrollie­rt.

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