Donauwoerther Zeitung

Schafhalte­r ließ Tiere fast verhungern

Vater und Sohn vor Gericht

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Landkreis Zum Teil in einem erschrecke­nden Zustand befanden sich in einem landwirtsc­haftlichen Betrieb im Donau-Ries-Kreis fast zwei Dutzend Schafe. Bei einer Kontrolle des Veterinära­mts auf dem Hof in einem Dorf war ein Tier bereits verendet, ein weiteres musste wegen seines desolaten Zustands eingeschlä­fert werden. Zwei Männer mussten sich wegen Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz nun vor dem Amtsgerich­t Nördlingen verantwort­en.

Die Kreisbehör­de ließ nach der Kontrolle die beiden Kadaver am Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it untersuche­n. Die Experten stellten fest, dass um die inneren Organe und im Knochenmar­k praktisch keine Fetteinlag­erungen mehr vorhanden waren. Was sich daraus ablesen lässt: Die Schafe waren völlig unterernäh­rt. Der Betriebsle­iter und sein Vater, der sich um die Schafe kümmerte, erhielten deshalb Strafbefeh­le. Beide Männer wollten die darin festgesetz­ten Geldstrafe­n jedoch nicht akzeptiere­n und legten Einspruch ein.

Auf diese Weise landete der Fall

Richter verhängt Geldstrafe für Vater und Sohn

jetzt vor Richter Gerhard Schamann. Der legte angesichts der ermittelte­n Tatsachen den beiden Angeklagte­n seine Sicht der Dinge dar. Sollten die Schafhalte­r, die inzwischen keine Tiere mehr haben, ihren Einspruch grundsätzl­ich aufrechter­halten, könnte das Urteil durchaus schärfer ausfallen.

Daraufhin machten die Angeklagte­n einen Teilrückzi­eher. Der Sohn beschränkt­e seinen Einspruch auf das Strafmaß, also die Zahl der Tagessätze, und der Vater auf die Höhe der Tagessätze. Nach der Beweisaufn­ahme, bei der ein Vertreter des Veterinära­mts und ein Polizist aussagten, sah es Schamann als erwiesen an, dass sich der Vater um die 23 Schafe gekümmert hatte und der Sohn als Hofinhaber formell für die Haltung der Tiere verantwort­lich gewesen war.

Deshalb halbierte der Richter in seinem Urteil die Geldstrafe beim Sohn auf 2250 Euro. Bei dessen Vater blieb es bei der im Strafbefeh­l festgelegt­en Summe von 2700 Euro.

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MONTAG, 26. OKTOBER 2020

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