So hilft der Bund den Kommunen
Der Bund hilft aus, wenn die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 weniger Gewerbesteuer einnehmen. Wie genau die elf Milliarden verteilt werden
Landkreis/Berlin Nach Informationen des CSU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange haben Deutscher Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen. „Mit den Beschlüssen helfen wir den Kommunen außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensieren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund elf Milliarden Euro. Wir stärken zudem strukturell die Kommunalfinanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IVSystem beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt Lange. „Mehr ist nicht möglich. Der Bund hat in den letzten Jahren massiv die Länder und Kommunen entlastet. In der Verteilung der Steuereinnahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Länder haben.“
Die bayerischen Kommunen erhalten insgesamt rund 2,398 Milliarden Euro; davon trägt der Bund 1,052 Milliarden Euro. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen. Hierfür wird der Zeitraum 1. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt, der letzte Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermin im Jahr 2020 ist der 15. November.
Es sei der ausdrückliche Wunsch der kommunalen Spitzenverbände gewesen, die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 möglichst vollständig zu erfassen und die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen bis einschließlich November abzuwarten. „Die Auszahlung an die bayerischen Gemeinden ist für Dezember 2020 geplant“, betonte Lange. Die Zuweisung unterliege nicht der Gewerbesteuerumlage. Aus Gleichbehandlungsgründen werde vom errechneten Erstattungsbetrag aber eine „fiktive“Gewerbesteuerumlage abgezogen. Dadurch soll eine Benachteiligung von Gemeinden vermieden werden, die keine Gewerbesteuerausfälle haben, aber auf ihre Gewerbesteuereinnahmen eine Umlage zahlen müssen. Die Mittel bleiben jedoch in der Gesamtzuweisungsmasse.
Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab.
Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen besteht für die einzelnen Kommunen also nicht.