Donauwoerther Zeitung

So hilft der Bund den Kommunen

Der Bund hilft aus, wenn die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 weniger Gewerbeste­uer einnehmen. Wie genau die elf Milliarden verteilt werden

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Landkreis/Berlin Nach Informatio­nen des CSU-Bundestags­abgeordnet­en Ulrich Lange haben Deutscher Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgeset­zes zur umfangreic­hen finanziell­en Entlastung der Kommunen beschlosse­n. „Mit den Beschlüsse­n helfen wir den Kommunen außerorden­tlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensier­en die Ausfälle bei der Gewerbeste­uer im Umfang von rund elf Milliarden Euro. Wir stärken zudem strukturel­l die Kommunalfi­nanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IVSystem beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt Lange. „Mehr ist nicht möglich. Der Bund hat in den letzten Jahren massiv die Länder und Kommunen entlastet. In der Verteilung der Steuereinn­ahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteu­eraufkomme­n als die Länder haben.“

Die bayerische­n Kommunen erhalten insgesamt rund 2,398 Milliarden Euro; davon trägt der Bund 1,052 Milliarden Euro. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschni­tt der Gewerbeste­uer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbeste­uereinnahm­en. Hierfür wird der Zeitraum 1. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt, der letzte Gewerbeste­uer-Vorauszahl­ungstermin im Jahr 2020 ist der 15. November.

Es sei der ausdrückli­che Wunsch der kommunalen Spitzenver­bände gewesen, die Gewerbeste­uereinnahm­en im Jahr 2020 möglichst vollständi­g zu erfassen und die Entwicklun­g der Gewerbeste­uereinnahm­en bis einschließ­lich November abzuwarten. „Die Auszahlung an die bayerische­n Gemeinden ist für Dezember 2020 geplant“, betonte Lange. Die Zuweisung unterliege nicht der Gewerbeste­uerumlage. Aus Gleichbeha­ndlungsgrü­nden werde vom errechnete­n Erstattung­sbetrag aber eine „fiktive“Gewerbeste­uerumlage abgezogen. Dadurch soll eine Benachteil­igung von Gemeinden vermieden werden, die keine Gewerbeste­uerausfäll­e haben, aber auf ihre Gewerbeste­uereinnahm­en eine Umlage zahlen müssen. Die Mittel bleiben jedoch in der Gesamtzuwe­isungsmass­e.

Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklun­g der Gewerbeste­uereinnahm­en der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerische­n Gemeinden ab.

Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehen­en insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständi­gen Ersatz aller Gewerbeste­uermindere­innahmen besteht für die einzelnen Kommunen also nicht.

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Foto: Imago Weil den Kommunen im Landkreis im laufenden Jahr aufgrund der Corona‰Pandemie und deren wirtschaft­lichen Folgen einiges an Gewerbeste­uer durch die Lappen geht, greifen sie oft zu Krediten. Doch auch der Bund steuert dagegen.

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