Das ist neu geregelt
Das Landratsamt hat die aktuellen CoronaSchutzmaßnahmen we gen Erreichens der CoronaStufe Dunkelrot im Detail geändert. Das sind die Änderungen: ● Veranstaltungen, insbesondere Vereins und Parteisitzungen, sind auf höchstens 50 Personen be schränkt. Ausgenommen hiervon sind allerdings Feierlichkeiten wie beispielsweise Ehrungen (max. 5 Personen). Dennoch gilt die Maxime, dieses auf ein Minimum zu be schränken. ● Nachdem die Nachfrage nach frei willigen CoronaTests am Bür gertestzentrum in Möttingen zu letzt angestiegen ist, hat das Landratsamt nun eine Erhöhung der Testkapazität in die Wege geleitet. Alle Informationen zum Bürgertest zentrum und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung finden Sie unter www.donauries.de/corona.
● Nach vermehrten Rückfragen teilt das Landratsamt DonauRies mit, dass nach aktuellem Stand auch die üblicherweise von Vereinsseite or ganisierten Veranstaltungen zum Volkstrauertag am 15. Novem ber zu den derzeit untersagten Ver anstaltungen zählen. Ausgenom men und daher zulässig sind lediglich kirchliche Veranstaltungen, nicht jedoch private Feiern. Insbesondere weist das Landratsamt auf die gel tende Maskenpflicht auf Friedhöfen hin.
● Das vom Landratsamt eingerichte te Bürgertelefon für Rückfragen zu den aktuellen Regelungen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts unter 0906 74 443 zu erreichen. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Mo 7.30 – 12.30, Di 7.30 – 12.30, Mi 7.30 – 12.30, Do 7.30 – 12.30 sowie 14 – 17 Uhr, Fr 7.30 –12.30 Uhr..
● Änderungen gab es bei der Mas kenpflicht und dem Alkoholver bot auf öffentlichen Plätzen. In Rain ist dies nur noch in der Hauptstra ße der Fall. (pm) Die aktuelle Allgemeinverfügung fin den Sie unter www.donau ries.de/corona.