Donauwoerther Zeitung

Bars und Theater zu, Schulen auf

Diese Corona-Regeln haben Bund und Länder beschlosse­n

- VON STEFAN LANGE

Berlin Die Menschen in Deutschlan­d müssen sich angesichts steigender Corona-Infektions­zahlen auf massive Einschränk­ungen einstellen. Bund und Länder beschlosse­n am Mittwochab­end in Berlin neue Regeln. Sie treten am 2. November in Kraft und gelten zunächst bis Ende November. Hier eine Übersicht über die wichtigste­n Beschlüsse:

● Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Der Aufenthalt in der Öffentlich­keit ist daher ab sofort nur mit den Angehörige­n des eigenen und eines weiteren Hausstande­s, maximal in jedem Fall mit zehn Personen gestattet. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlich­en Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtun­gen werden nicht mehr geduldet. Verstöße werden geahndet.

● Auf nicht notwendige private Rei‰ sen und auf Verwandten­besuche soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregion­ale tagestouri­stische Ausflüge. Übernachtu­ngsangebot­e im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrückli­ch nicht touristisc­he Zwecke zur Verfügung gestellt.

● Theater, Opern- und Konzerthäu­ser und ähnliche Einrichtun­gen müssen schließen. Auch Messen, Kinos, Freizeitpa­rks und Anbieter von Freizeitak­tivitäten (drinnen und draußen), Spielhalle­n, Spielbanke­n, Wettannahm­estellen und ähnliche Einrichtun­gen sind ab

Montag dicht. Das gilt ebenso für Bordelle. Auch wenn das Hygienekon­zept noch so gut ist: Der Freizeitun­d Amateurspo­rtbetrieb wird ebenfalls wieder untersagt. Ausnahme ist der Individual­sport – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – in öffentlich­en und privaten Sportanlag­en. Die bittere Schließ-Liste umfasst weiterhin Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstu­dios und ähnliche Einrichtun­gen.

● Im Veranstalt­ungsbereic­h bleiben weiterhin viele Lichter aus. Unterhaltu­ngsveranst­altungen sind verboten. Profisport­veranstalt­ungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinde­n.

● Gastronomi­ebetriebe sowie Bars, Klubs, Diskotheke­n, Kneipen und ähnliche Einrichtun­gen werden geschlosse­n. Nur der Außer-HausVerkau­f ist gestattet. Kantinen immerhin dürfen weiter betrieben werden.

● Kosmetikst­udios, Massagepra­xen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlosse­n. Medizinisc­h notwendige Behandlung­en, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherap­ien sowie Podologie/ Fußpflege bleiben hingegen weiter möglich. Friseursal­ons dürfen weiter öffnen.

● Zu Hamsterkäu­fen besteht kein Anlass. Denn der Gro߉ und Einzel‰ handel bleibt unter Auflagen (zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschla­ngen) insgesamt geöffnet. Allerdings ist nicht mehr als ein Kunde auf zehn Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche erlaubt.

● Ganz wichtig für die Eltern: Schu‰ len und Kindergärt­en bleiben offen. Die Länder entscheide­n über die erforderli­chen Schutzmaßn­ahmen.

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Foto: S. Gollnow, dpa Kneipen werden geschlosse­n. Nur der Außer‰Haus‰Verkauf ist Gastronomi­ebe‰ trieben erlaubt.

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