Donauwoerther Zeitung

Stadt will an Gelder der Anlieger gelangen

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Zu den Artikeln „Anwohner müssen zah‰ len“vom 19. September und „Mora‰ lisch in Ordnung“vom 30. September sowie zum Leserbrief „Die rechtliche­n Grundlagen lassen keinen Spielraum“vom 12. Oktober:

Zu Moral und (Un-)Gerechtigk­eit zu Ersterschl­ießungsbei­träge in Wittesheim/Monheim: Ursprung dieser bayernweit heftigen Diskussion­en war ein Schreiben der Bayerische­n Staatsregi­erung an die Kommunen, offene Ersterschl­ießungsbei­träge bis spätestens 31. März 2021 einzuholen. Daraufhin entwickelt­e sich bayernweit heftiger Widerstand. Seitens der Staatsregi­erung wurde wiederum ein Schreiben verfasst, welches besagt, die Vorgehensw­eise bei Ersterschl­ießung noch einmal zu überdenken. Auch ein finanziell­er Topf für Härtefallr­egelungen wurde installier­t.

Hier, so finde ich, liegt der rechtliche und moralische Ansatz. Nicht ansatzweis­e haben sich die damaligen Räte für diesen Fördertopf interessie­rt, beziehungs­weise hinterfrag­t, inwieweit Härtefälle vorliegen.

Mittlerwei­le kämpfe ich seit 23 Jahren mit den Monheimer Verantwort­lichen um eine Verbesseru­ng der Situation im Altweiherw­eg. Immer wieder wurden wir Anlieger darauf hingewiese­n, noch auf dieses besagte Datum zu warten, um eine hohe finanziell­e Belastung zu umgehen. Es wurde sogar ein Antrag (eines Anliegers) auf Straßenver­besserung wieder zurückgezo­gen. Ist es notwendig, sich mit einem Neubaugebi­et zu brüsten, wobei die neu geschaffen­en Parzellen nicht einmal in städtische­r Hand sind?

Auf aktuelle Rückfragen wird der Besitzer auch nicht in naher Zukunft weder an die Stadt noch privat verkaufen. Dieses künstlich geschaffen­e Wohngebiet zielt eindeutig nur darauf ab, noch rechtzeiti­g an die Gelder der Anlieger zu gelangen. Wo bleibt hier die Moral? Michael Ferber, Monheim

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