Stadt will an Gelder der Anlieger gelangen
Zu den Artikeln „Anwohner müssen zah len“vom 19. September und „Mora lisch in Ordnung“vom 30. September sowie zum Leserbrief „Die rechtlichen Grundlagen lassen keinen Spielraum“vom 12. Oktober:
Zu Moral und (Un-)Gerechtigkeit zu Ersterschließungsbeiträge in Wittesheim/Monheim: Ursprung dieser bayernweit heftigen Diskussionen war ein Schreiben der Bayerischen Staatsregierung an die Kommunen, offene Ersterschließungsbeiträge bis spätestens 31. März 2021 einzuholen. Daraufhin entwickelte sich bayernweit heftiger Widerstand. Seitens der Staatsregierung wurde wiederum ein Schreiben verfasst, welches besagt, die Vorgehensweise bei Ersterschließung noch einmal zu überdenken. Auch ein finanzieller Topf für Härtefallregelungen wurde installiert.
Hier, so finde ich, liegt der rechtliche und moralische Ansatz. Nicht ansatzweise haben sich die damaligen Räte für diesen Fördertopf interessiert, beziehungsweise hinterfragt, inwieweit Härtefälle vorliegen.
Mittlerweile kämpfe ich seit 23 Jahren mit den Monheimer Verantwortlichen um eine Verbesserung der Situation im Altweiherweg. Immer wieder wurden wir Anlieger darauf hingewiesen, noch auf dieses besagte Datum zu warten, um eine hohe finanzielle Belastung zu umgehen. Es wurde sogar ein Antrag (eines Anliegers) auf Straßenverbesserung wieder zurückgezogen. Ist es notwendig, sich mit einem Neubaugebiet zu brüsten, wobei die neu geschaffenen Parzellen nicht einmal in städtischer Hand sind?
Auf aktuelle Rückfragen wird der Besitzer auch nicht in naher Zukunft weder an die Stadt noch privat verkaufen. Dieses künstlich geschaffene Wohngebiet zielt eindeutig nur darauf ab, noch rechtzeitig an die Gelder der Anlieger zu gelangen. Wo bleibt hier die Moral? Michael Ferber, Monheim
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