Ausnahme für Kirchen ist gut
Klar werden jetzt wieder einige sagen, dass die Kirchen eine Extrawurst bekommen. Und es stimmt ja auch: Weite Bereiche des öffentlichen Lebens werden in den nächsten Wochen heruntergefahren. Dass der „Lockdown light“für die Kirchen nicht gelten soll, darüber kann man diskutieren und sollte es auch. Wie über die Sinnhaftigkeit all der anderen Corona-Maßnahmen, im Einzelnen und im Ganzen. Im Falle der Kirchen hat die Bayerische Staatsregierung eine sehr bewusste Entscheidung getroffen: Sie will nicht tiefer in die Religionsfreiheit eingreifen, wie sie das auch nicht beim Demonstrationsrecht tut.
Warum das trotz aller Bedenken und möglicher Gegenargumente eine gute Entscheidung ist? Weil sie zeigt, dass man im Falle der Kirchen aus den Erfahrungen des Frühjahrs gelernt hat. Damals konnten beispielsweise bei Beerdigungen nicht alle, die wollten, von einem Angehörigen oder Freund Abschied nehmen. Dies war schlicht unmenschlich, zumal es schon damals Schutzmaßnahmen gegeben hätte. Sie wird es nun auch an Allerheiligen geben oder an Weihnachten.
Die Kirchen – egal wie man zu ihnen und zum christlichen Glauben steht – erfüllen eine wichtige Funktion für viele Einzelne und für die Gesellschaft. Auch und gerade in der Corona-Krise. Sie müssen sie weiter ausfüllen können.
Und sie werden dies, daran besteht mit Blick auf die vergangenen Monate kein Zweifel, mit großer Verantwortung und mit großer Kreativität tun. Sie werden auf die Gesundheit der Menschen achten, die zu ihnen kommen oder ihrer Hilfe bedürfen, und zwar auf die physische wie auf die psychische Gesundheit.