Donauwoerther Zeitung

Raser hat Alkohol und Kokain im Blut

Ein 66-Jähriger liefert sich zwischen Bäumenheim und Eggelstett­en eine Verfolgung­sjagd mit der Polizei. Dafür soll der vielfach vorbestraf­te Mann ins Gefängnis

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Nördlingen/Bäumenheim/Oberndorf Er raste mit fast 200 Stundenkil­ometern auf der Kreisstraß­e zwischen Asbach-Bäumenheim und Eggelstett­en, um der Polizei zu entkommen. Dabei hatte ein 66-Jähriger nicht nur den Bleifuß auf dem Gaspedal, sondern auch ordentlich Alkohol und sogar etwas Kokain in der Blutbahn. Dafür bekam der Mann aus dem Donau-Ries-Kreis vom Amtsgerich­t Nördlingen jetzt wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs eine saftige Strafe: Er soll ins Gefängnis.

Der frühere Geschäftsm­ann war an jenem frühen Abend vor gut einem Jahr auf der B2 bei Bäumenheim unterwegs, als er den Beamten auffiel – weil er nicht angegurtet war. Die Streife wollte ihn überholen. Jedoch fuhr er so dicht auf einen anderen Wagen auf, dass sich die Polizisten nicht vor ihn setzen konnten. An der Anschlusss­telle Bäumenheim-Nord verließ der Mann mit dem BMW unvermitte­lt die Bundesstra­ße, um die Gesetzeshü­ter abzuschütt­eln. Die bogen kurzerhand einige Meter weiter über die Auffahrtsc­hleife in entgegenge­setzter Richtung ebenfalls von der B2 ab und nahmen die Verfolgung auf.

Mit fast 200 „Sachen“raste der Mann in Richtung Eggelstett­en. Im Dorf schlossen die Beamten zwar wieder auf, jedoch beschleuni­gte der 66-Jährige in der Siedlung wieder derart, dass der Sichtkonta­kt abriss. So entkam der Mann zwar zunächst, jedoch traf ihn die Polizei, die ja das Kfz-Kennzeiche­n abgelesen und damit die möglichen Aufenthalt­sorte des Flüchtigen ausfindig gemacht hatte, den Mann wenig später an seiner Wohnadress­e an.

Es stellte sich heraus, dass er betrunken war. Sowohl ein Alkomattes­t als auch eine Blutunters­uchung ergaben einen Wert von fast 1,7 Promille. Damit nicht genug: Es fanden sich dabei auch geringe Spuren von Kokain. Vor Gericht gab der Angeklagte nun an, er könne sich weder die hohe Alkoholkon­zentration

noch das Rauschgift erklären. Das sei ihm vielleicht über ein Getränk heimlich verabreich­t worden. Außerdem habe er die Polizei nicht als solche erkannt. Die war freilich mit Blaulicht und Martinshor­n hinter ihm her gewesen.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte für den Angeklagte­n eine Haftstrafe von einem Jahr. Der Verteidige­r hielt eine Geld- oder allenfalls eine Freiheitss­trafe zur Bewährung für ausreichen­d. Richter Gerhard Schamann folgte dem Antrag des Staatsanwa­lts. Mit eine Rolle spielte, dass der 66-Jährige zum Zeitpunkt der Verfolgung­sjagd wegen einer Verurteilu­ng für eine andere Straftat vor drei Jahren unter offener Bewährung stand. Eine Bewährungs­strafe bedeute, dass man sich nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe, so Schamann. Der sah „nur“eine Gefährdung des Straßenver­kehrs als erwiesen an, nicht aber den Straftatbe­stand eines Autorennen­s. Grund: Auf dem größten Teil der Strecke gefährdete der Mann keine anderen Verkehrste­ilnehmer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Sollte es bestätigt werden, könnte es für den Rentner, der einst als Immobilien­händler und Bauträger tätig war, ganz dicke kommen. Er ist nämlich gleich achtfach vorbestraf­t, saß schon mehrmals im Gefängnis und wurde zuletzt bereits wegen Betrugs zu einer Gesamtstra­fe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Nach einem immer ähnlichen Muster hatte der 66-Jährige vorgetäusc­ht, fremde Häuser vermitteln zu können – obwohl diese zum Teil gar nicht zum Verkauf standen.

Das Urteil des Schöffenge­richts Nördlingen in dieser Angelegenh­eit aus dem November 2019 ist allerdings ebenfalls noch nicht rechtskräf­tig, da der Mann in Berufung ging und eine Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Augsburg noch immer aussteht.

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