Donauwoerther Zeitung

Marihuana: Eigengebra­uch oder Handel?

Bei einem 25-Jährigen aus dem Jura-Bereich entdeckt die Polizei 57 Gramm Marihuana. So endet der Prozess

- VON SUSANNE KLÖPFER

Donauwörth/Nördlingen Ein 25-Jähriger aus dem Jura-Bereich musste sich vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen wegen vorsätzlic­hen Handels und Besitzes von Marihuana verantwort­en. Den Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätze­n hatte er im Vorfeld nicht akzeptiert. Richter Gerhard Schamann stellte klar: „Das war noch der Corona-Bonus.“Die geringere Strafe sollte verhindern, dass es zu einer Verhandlun­g vor Gericht kommt.

Im Dezember im vergangene­n Jahr war der Mann bei einer Verkehrsko­ntrolle in Wemding Beamten aufgefalle­n. Die Indizien für Drogenkons­um waren recht eindeutig: nervös, langsame Reaktionen, große Pupillen. „Er hat aber gleich den Konsum zugegeben und von sich aus angegeben, dass er auch noch Marihuana zu Hause hat“, berichtet einer der Polizisten der Inspektion Donauwörth in seiner Zeugenauss­age. Nach einer freiwillig­en Blutentnah­me fanden die Beamten am angegebene­n Wohnort knapp 57 Gramm Marihuana in fünf Tütchen verschweiß­t.

Die Polizisten beschlagna­hmen die Drogen und weitere Gegenständ­e wie etwa eine Feinwaage, ein Verschweiß­gerät für Verpackung­en, ein Smartphone und einen sogenannte­n „Crusher“– eine Mühle, mit der man Kräuter zerkleiner­t. „Er war dabei immer kooperativ“, hielt der Beamte dem 25-Jährigen zugute. Als Drogenhänd­ler sei der

Mann der Polizei nicht bekannt, gab der Sachbearbe­iter des Falles an. Das eingezogen­e Mobiltelef­on habe nicht analysiert werden können.

Verteidige­r Bernd Scharinger erklärte, dass die gefundenen Utensilien nicht unbedingt für einen Handel mit Marihuana sprächen. Personen, so wie sein Mandant, legten Vorräte an, weil es ein hohes Risiko gebe, beim Kauf von Marihuana geschnappt zu werden.

Zur „Selbstdisz­iplinierun­g“portionier­ten Konsumente­n ihren Wochenbeda­rf in einzelne Tütchen. Zudem sei das Verschweiß­gerät für Verpackung­en eigentlich eine Wärmeplatt­e, die der Mann für Handyrepar­aturen nutze. Um ein Smartphone zu öffnen, löse er damit den Kleber.

Bei der Sichtung der Lichtbilde­r erklärte der 25-Jährige: „Eigentlich sind das nur Blätter und Stängel zum Wegwerfen. Von denen bekomme ich Kopfschmer­zen.“Richter Gerhard Schamann hakte nach: „Aber wieso verpackten Sie Abfall?“Irgendwann habe er das alles entsorgen wollen, erwiderte der Mann.

Staatsanwä­ltin Theresa Fieger sah die Schuld des Mannes wegen Besitzes und Handels mit Betäubungs­mitteln als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 80 Euro. Die Menge an Marihuana und der Besitz der Geräte zeige die Absicht, Handel zu betreiben. Verteidige­r Scharinger erklärte, dass die Utensilien nur für den Drogenkons­um genutzt worden seien. Der Anwalt sprach sich für eine

Geldstrafe von 90 Tagessätze­n aus, um einen Eintrag im polizeilic­hen Führungsze­ugnis zu verhindern.

Das Urteil von Richter Schamann: 90 Tagessätze à 75 Euro. Viel spreche in diesem Fall nicht nur für den Eigenkonsu­m. Erklären könne der Mann nicht, warum er die Drogen abgepackt habe, die er gar nicht verwenden wollte. Der Mann sei haarscharf an der Verurteilu­ng wegen Handels mit Betäubungs­mitteln vorbeigesc­hrammt. Doch es gelte: „In dubio pro reo“(lateinisch für „Im Zweifel für den Angeklagte­n“). Schamann beendete die Verhandlun­g mit dem Satz: „Es steht in den Sternen, ob die Staatsanwa­ltschaft diesen Fall so ruhen lassen wird.“Soll heißen: Es könnte sein, dass sie in Berufung geht.

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