Marihuana: Eigengebrauch oder Handel?
Bei einem 25-Jährigen aus dem Jura-Bereich entdeckt die Polizei 57 Gramm Marihuana. So endet der Prozess
Donauwörth/Nördlingen Ein 25-Jähriger aus dem Jura-Bereich musste sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen vorsätzlichen Handels und Besitzes von Marihuana verantworten. Den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen hatte er im Vorfeld nicht akzeptiert. Richter Gerhard Schamann stellte klar: „Das war noch der Corona-Bonus.“Die geringere Strafe sollte verhindern, dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.
Im Dezember im vergangenen Jahr war der Mann bei einer Verkehrskontrolle in Wemding Beamten aufgefallen. Die Indizien für Drogenkonsum waren recht eindeutig: nervös, langsame Reaktionen, große Pupillen. „Er hat aber gleich den Konsum zugegeben und von sich aus angegeben, dass er auch noch Marihuana zu Hause hat“, berichtet einer der Polizisten der Inspektion Donauwörth in seiner Zeugenaussage. Nach einer freiwilligen Blutentnahme fanden die Beamten am angegebenen Wohnort knapp 57 Gramm Marihuana in fünf Tütchen verschweißt.
Die Polizisten beschlagnahmen die Drogen und weitere Gegenstände wie etwa eine Feinwaage, ein Verschweißgerät für Verpackungen, ein Smartphone und einen sogenannten „Crusher“– eine Mühle, mit der man Kräuter zerkleinert. „Er war dabei immer kooperativ“, hielt der Beamte dem 25-Jährigen zugute. Als Drogenhändler sei der
Mann der Polizei nicht bekannt, gab der Sachbearbeiter des Falles an. Das eingezogene Mobiltelefon habe nicht analysiert werden können.
Verteidiger Bernd Scharinger erklärte, dass die gefundenen Utensilien nicht unbedingt für einen Handel mit Marihuana sprächen. Personen, so wie sein Mandant, legten Vorräte an, weil es ein hohes Risiko gebe, beim Kauf von Marihuana geschnappt zu werden.
Zur „Selbstdisziplinierung“portionierten Konsumenten ihren Wochenbedarf in einzelne Tütchen. Zudem sei das Verschweißgerät für Verpackungen eigentlich eine Wärmeplatte, die der Mann für Handyreparaturen nutze. Um ein Smartphone zu öffnen, löse er damit den Kleber.
Bei der Sichtung der Lichtbilder erklärte der 25-Jährige: „Eigentlich sind das nur Blätter und Stängel zum Wegwerfen. Von denen bekomme ich Kopfschmerzen.“Richter Gerhard Schamann hakte nach: „Aber wieso verpackten Sie Abfall?“Irgendwann habe er das alles entsorgen wollen, erwiderte der Mann.
Staatsanwältin Theresa Fieger sah die Schuld des Mannes wegen Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro. Die Menge an Marihuana und der Besitz der Geräte zeige die Absicht, Handel zu betreiben. Verteidiger Scharinger erklärte, dass die Utensilien nur für den Drogenkonsum genutzt worden seien. Der Anwalt sprach sich für eine
Geldstrafe von 90 Tagessätzen aus, um einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu verhindern.
Das Urteil von Richter Schamann: 90 Tagessätze à 75 Euro. Viel spreche in diesem Fall nicht nur für den Eigenkonsum. Erklären könne der Mann nicht, warum er die Drogen abgepackt habe, die er gar nicht verwenden wollte. Der Mann sei haarscharf an der Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln vorbeigeschrammt. Doch es gelte: „In dubio pro reo“(lateinisch für „Im Zweifel für den Angeklagten“). Schamann beendete die Verhandlung mit dem Satz: „Es steht in den Sternen, ob die Staatsanwaltschaft diesen Fall so ruhen lassen wird.“Soll heißen: Es könnte sein, dass sie in Berufung geht.