Donauwoerther Zeitung

Mann fährt immer wieder betrunken Fahrrad: Prozess

Wie das Amtsgerich­t den 39-Jährigen aus Donauwörth bestraft

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Donauwörth/Nördlingen „Es darf nichts mehr vorkommen, sonst kommen Sie ins Gefängnis“, belehrt Richter Gerhard Schamann den Angeklagte­n aus Donauwörth, der sich wegen wiederholt­en Fahrradfah­rens unter Alkoholein­fluss am Amtsgerich­t Nördlingen verantwort­en muss. Das Urteil: Eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten, die dem Mann auf eine Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wird. „Drei Jahre, in denen Sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen“, mahnt Schamann. Die Polizei hatte den 39-Jährigen im Sommer dieses Jahres mehrmals dabei erwischt, wie er stark betrunken mit dem Rad in Donauwörth unterwegs war. Die Ergebnisse der Alkoholtes­ts sind stattlich: 2,55 und 3,06 Promille. Beim ersten Vorfall am Bahnweg in Donauwörth fiel der Mann einer Streife durch unsichere Fahrweise auf. Nach einem Alkoholtes­t forderte die Polizei den Mann auf, dass er sein Rad nach Hause schiebe. „Er war sehr kooperativ. Wir haben schon mehrmals mit ihm zu tun gehabt“, gibt einer der Beamten der Donauwörth­er Inspektion vor Gericht an. Im zweiten Fall stieg der Mann trotz eindringli­cher Verwarnung der Gesetzeshü­ter wieder auf sein Rad. Erinnern kann er sich daran nicht mehr. Ein drittes Verfahren gegen liegt dem Amtsgerich­t bereits vor. Vergehen: erneutes Radfahren unter Alkoholein­fluss.

„Es tut mir leid. Ich fasse kein

Fahrrad mehr an“, beteuert der Mann gegenüber dem Richter. Mittlerwei­le habe er sich bei einer Suchtambul­anz Hilfe gesucht, um seinen Job nicht zu verlieren. Der 39-Jährige ist bereits vorbestraf­t. Seine Einträge beruhen unter anderem auf Betrug, Beleidigun­g, Betäubungs­mittel-Verstoß – und fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr. Neben der fünfmonati­gen Freiheitss­trafe zur Bewährung muss der Mann eine Geldauflag­e von 1500 Euro zahlen. Der 39-Jährige hat keinen Führersche­in, erhält aber ein dreimonati­ges Fahrverbot, das auch unter anderem für E-Roller und Mofas gilt. Die Polizei wird angewiesen, das Rad zu beschlagna­hmen.

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