Steuern runter für Firmen?
Bundesländer machen Druck
Stuttgart Baden-Württemberg, Bayern und Hessen machen sich für steuerliche Entlastungen für Unternehmen stark. Beider Wirtschaftsminister konferenz am Montag wollen sie vorschlagen, den so genannten Verlustrücktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetrags grenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.
„Durch die Wirtschaftskrise infolge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditäts schwierigkeiten geraten, was besonders zulasten von wichtigen Zukunftsinvestit ionen geht “, sagte die baden-württembergische Ressortchefin Nicole HoffmeisterKraut (CDU). „Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.“
Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlust verrechnung wurden Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. zehn Millionen Euro( bei Zusammen veranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlust verrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem sol leder Rücktragzeitraum auf zwei Jahre–aktuell wären dies 2019 und 2018– ausgedehnt werden.