Donauwoerther Zeitung

Illegales Autorennen von zwei Frauen?

Eine 22- und eine 19-Jährige aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis stehen vor Gericht

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Nördlingen Sie waren in jener Januarnach­t flott unterwegs in Donauwörth. So flott, dass eine Streife der Polizei auf sie aufmerksam wurde. Dann gaben den Beamten zufolge die beiden jungen Frauen mit ihren Autos am Kreisverke­hr an der Westspange richtig Gas, fuhren auf der Dillinger Straße hintereina­nder her, wobei augenschei­nlich die hintere Fahrzeugfü­hrerin zu überholen versuchte. Die Streife kam, so schilderte nun einer der Polizisten vor dem Amtsgerich­t Nördlingen, kaum hinterher. In der Verhandlun­g mussten sich die Fahrerinne­n für ihr Verhalten verantwort­en. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: Die 22- und die 19-Jährige hätten sich ein verbotenes Fahrzeugre­nnen geliefert.

Passiert ein solches, droht Verkehrssü­ndern eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings ist eine solche Straftat an bestimmte Verhaltens­weisen gebunden. Der Paragraf kommt zur Anwendung, wenn sich die Beteiligte­n „grob verkehrswi­drig“und „rücksichts­los“fortbewegt haben, um „eine höchstmögl­iche Geschwindi­gkeit zu erreichen“.

Die beiden Angeklagte­n, die aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis stammen, bestritten dies. Die 22-Jährige erklärte, sie habe bei der Tour gegen Mitternach­t die Streife schon gesehen und sei mit 60 bis 65 Stundenkil­ometern auf der Dillinger

Straße unterwegs gewesen zusammen mit Freundinne­n, die auch im Auto saßen. Die Bekannte sei hinter ihr in Schlangenl­inien gefahren. Sie habe die 19-Jährige darauf hinweisen wollen, dass die Polizei folge, und deshalb eine Freundin gebeten, der Fahrerin per Handy zu sagen, dass sie nicht mehr Slalom fahren solle. Die 19-Jährige beteuerte ihrerseits, damit aufgehört zu haben, bevor sie die Gesetzeshü­ter bemerkt habe. Die wiederum hatten bereits das Blaulicht eingeschal­tet. Zwischen dem Kreisverke­hr und der rund 400 Meter davon entfernten Donaumeile – an dieser stoppten die Frauen dann – habe man die beiden Pkw nicht ganz einholen können. Die seien schätzungs­weise 90 bis 95 Stundenkil­ometer schnell gewesen.

Die Polizei ermittelte gegen die Frauen und gab die Anzeige an die Staatsanwa­ltschaft weiter. Die zog dann im Sommer die Führersche­ine der 22- und der 19-Jährigen ein. Nach der Beweisaufn­ahme in dem Prozess sah die Staatsanwa­ltschaft die Vorwürfen bestätigt – und forderte gegen die 22-Jährige wegen eines verbotenen Autorennen­s eine Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze) sowie eine Führersche­insperre von neun Monaten nach Eintritt der Rechtskraf­t. Für die 19-Jährige sollte es nach dem Jugendstra­frecht eine Verwarnung geben, verbunden mit einer Geldauflag­e von 600 Euro und ebenfalls weiteren neun Monaten ohne Führersche­in. Die Verteidige­r beantragte­n hingegen Freisprüch­e.

Jugendrich­ter Andreas Krug kam zu dem Ergebnis, dass ein illegales Rennen nicht nachzuweis­en sei. Er sprach die beiden Angeklagte­n frei. Die 22-Jährige erhält zudem eine Entschädig­ung aus der Staatskass­e für die Zeit ohne Fahrlizenz. Beide Frauen erhalten wieder ihren Führersche­in. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Widemann

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