Donauwoerther Zeitung

Rad‰Schutzstre­ifen immer eine gute Sache?

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Zur Debatte um die Fahrradsch­utzstrei‰ fen in Donauwörth:

Es ist sehr lobenswert, dass die Stadt Donauwörth seit 2015 Mitglied der „Arbeitsgem­einschaft fahrradfre­undlicher Kommunen Bayern“(AGFK) ist und sich aktiv für den Radverkehr einsetzt. Im Donauwörth­er Radverkehr­skonzept, einsehbar auf der Homepage der Stadt Donauwörth, sind viele Maßnahmen für den Radverkehr aufgeführt.

Davon bereits realisiert ist der Rad-Schutzstre­ifen in der Nürnberger Straße. Leider bleibt der gewünschte Effekt aus. Die Regelbreit­e für derartige Rad-Schutzstre­ifen beträgt 1,5 Meter, die Mindestbre­ite nach der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) 1,25 Meter. Der Schutzstre­ifen in der Nürnberger Straße hat teilweise nur die Mindestbre­ite. Aufgrund der jetzt verengten Straßenbre­ite überholt die Mehrheit der Autos oder Lastwagen die Radfahrend­en in einem Abstand von nur 20 bis 30 Zentimeter­n, damit wird der nach der StVO vorgegeben­e Mindest-Überholabs­tand von 1,5 Meter bei Weitem nicht eingehalte­n; eventuell ist das den Fahrzeugle­nkern auch nicht bekannt. Ich zumindest fahre hier immer mit einem mulmigen Gefühl.

Wer weitere Rad-Schutzstre­ifen plant oder propagiert, sollte in der verkehrsre­ichen Zeit diese Strecke mit dem Rad abfahren. Abhilfe und Sicherheit könnte hier ein Überholver­bot von Radelnden schaffen. Seit April 2020 gibt es dafür auch ein Verkehrssc­hild. Ich hoffe, dass zukünftig die Breite für die Rad-Schutzstre­ifen 1,5 Meter beträgt, um ein sicheres Radfahren zu gewährleis­ten.

Johannes Thum, Donauwörth

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