RadSchutzstreifen immer eine gute Sache?
Zur Debatte um die Fahrradschutzstrei fen in Donauwörth:
Es ist sehr lobenswert, dass die Stadt Donauwörth seit 2015 Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Bayern“(AGFK) ist und sich aktiv für den Radverkehr einsetzt. Im Donauwörther Radverkehrskonzept, einsehbar auf der Homepage der Stadt Donauwörth, sind viele Maßnahmen für den Radverkehr aufgeführt.
Davon bereits realisiert ist der Rad-Schutzstreifen in der Nürnberger Straße. Leider bleibt der gewünschte Effekt aus. Die Regelbreite für derartige Rad-Schutzstreifen beträgt 1,5 Meter, die Mindestbreite nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1,25 Meter. Der Schutzstreifen in der Nürnberger Straße hat teilweise nur die Mindestbreite. Aufgrund der jetzt verengten Straßenbreite überholt die Mehrheit der Autos oder Lastwagen die Radfahrenden in einem Abstand von nur 20 bis 30 Zentimetern, damit wird der nach der StVO vorgegebene Mindest-Überholabstand von 1,5 Meter bei Weitem nicht eingehalten; eventuell ist das den Fahrzeuglenkern auch nicht bekannt. Ich zumindest fahre hier immer mit einem mulmigen Gefühl.
Wer weitere Rad-Schutzstreifen plant oder propagiert, sollte in der verkehrsreichen Zeit diese Strecke mit dem Rad abfahren. Abhilfe und Sicherheit könnte hier ein Überholverbot von Radelnden schaffen. Seit April 2020 gibt es dafür auch ein Verkehrsschild. Ich hoffe, dass zukünftig die Breite für die Rad-Schutzstreifen 1,5 Meter beträgt, um ein sicheres Radfahren zu gewährleisten.
Johannes Thum, Donauwörth
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