Donauwoerther Zeitung

Unfallfluc­ht: Strafbefeh­l gegen den Zugführer

Im April 2020 prallt eine Autofahrer­in am Bahnüberga­ng Staudheim gegen einen Agilis-Triebwagen. Der Zugführer hielt zunächst an, setzt dann aber seine Fahrt fort. Jetzt legt er Einspruch gegen eine Geldstrafe ein

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Rain‰Staudheim Es ist ein ungewöhnli­cher Fall, wie er wohl bundesweit kein zweites Mal bekannt sein dürfte, und der bei den Ermittlern einiges Kopfschütt­eln ausgelöst hat: Am 21. April vergangene­n Jahres ereignete sich gegen 17.40 Uhr am gefährlich­en Bahnüberga­ng zwischen Rain und Staudheim ein Unfall, infolgedes­sen der Zugführer sich unerlaubt entfernte.

Eine damals 77-jährige Frau war mit ihrem Auto – aus Richtung Staudheim kommenden – unter der herunterge­lassenen Halbschran­ke in der lang gezogenen S-Kurve durchgefah­ren, von einem Triebwagen der Agilis-Gesellscha­ft erfasst und ein Stück weit mitgeschle­ift worden.

Der damals 42-jährige Zugführer aus Oberbayern hielt zunächst an, kümmerte sich dann aber nicht weiter um das Unglück, sondern setzte seine Fahrt fort. Er erreichte planmäßig die Haltestell­en in Rain und

Genderking­en, ehe die Polizei am Bahnhof Donauwörth seine Weiterfahr­t schließlic­h unterband.

Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat nun ihre Ermittlung­en wegen unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort und unterlasse­ner Hilfeleist­ung abgeschlos­sen und Strafbefeh­l beim Amtsgerich­t Nördlingen beantragt, der auch erlassen wurde.

Wie Pressespre­cher Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, soll dem Zugführer bewusst gewesen sein, dass es zu einem Unfall gekommen ist. Er hat eine Schnellbre­msung eingelegt und dennoch nach kurzer Zeit unbeirrt seine Fahrt fortgesetz­t, ohne sich vergewisse­rt zu haben, was genau passiert war.

Die Informatio­nen der Zugbegleit­erin, die ihn verständig­t hat, soll er ignoriert haben, so die Staatsanwa­ltschaft, die nun eine Geldstrafe im „mittleren vierstelli­gen Bereich“beantragt hat. Das Gericht folgte dieser Auffassung und erließ den Strafbefeh­l. „Nach Höhe der Tagessätze wäre der Zugführer damit unterhalb der Eintragung­sgrenze im Führungsze­ugnis“, so Oberstaats­anwalt Nickolai, „er wäre also nicht vorbestraf­t.“

Der Zugführer hat allerdings den Strafbefeh­l nicht akzeptiert, sondern Einspruch dagegen eingelegt. Die juristisch­e Abwicklung des Vorfalls vom 21. April ist damit also noch nicht erledigt. Wie Dieter Hubel, Direktor des Amtsgerich­ts Nördlingen, unserer Zeitung sagt, prüft nun die Staatsanwa­ltschaft erneut.

Auch gegen die Unfallveru­rsacherin, die damals 77-jährige Autofahrer­in, wurde ermittelt. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings wegen geringen Verschulde­ns gegen eine Geldbuße eingestell­t. Die Frau musste einen Geldbetrag um mittleren dreistelli­gen Bereich an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen. Das Gericht hielt ihr dabei zugute, dass sie selbst beim Unfall erhebliche Verletzung­en erlitten hatte.

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Foto: Barbara Würmseher Dach dem Unfall am Bahnüberga­ng Staudheim fuhr der Zugführer einfach weiter. Den Strafbefeh­l, den er für seine Unfallfluc­ht bekommen hat, hat er nicht akzeptiert, sondern Einspruch dagegen eingelegt.

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