Wer wird als Erstes geimpft?
Folgende Personen haben nach § 2 mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
80. Lebensjahr
1. Personen, die das vollendet haben.
2. Personen, die in stationären Ein richtungen zur Behandlung, Be treuung oder Pflege älterer oder pfle gebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
3. Personen, die im Rahmen ambulan ter Pflegedienste regelmäßig älte re oder pflegebedürftige Menschen be handeln, betreuen oder pflegen.
4. Personen, die in Bereichen medizi nischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SarsCoV2 tä tig sind, insbesondere auf Intensivsta tionen, in Notaufnahmen, in Ret tungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Pal liativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 so wie in Bereichen, in denen für eine In fektion mit dem Coronavirus Sars CoV2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden. 5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Perso nen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank heitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SarsCoV2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Quelle: Landratsamt DonauRies