Donauwoerther Zeitung

Wer wird als Erstes geimpft?

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Folgende Personen haben nach § 2 mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpf­ung:

80. Lebensjahr

1. Personen, die das vollendet haben.

2. Personen, die in stationäre­n Ein‰ richtungen zur Behandlung, Be‰ treuung oder Pflege älterer oder pfle‰ gebedürfti­ger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

3. Personen, die im Rahmen ambulan‰ ter Pflegedien­ste regelmäßig älte‰ re oder pflegebedü­rftige Menschen be‰ handeln, betreuen oder pflegen.

4. Personen, die in Bereichen medizi‰ nischer Einrichtun­gen mit einem sehr hohen Exposition­srisiko in Bezug auf das Coronaviru­s Sars‰CoV‰2 tä‰ tig sind, insbesonde­re auf Intensivst­a‰ tionen, in Notaufnahm­en, in Ret‰ tungsdiens­ten, als Leistungse­rbringer der spezialisi­erten ambulanten Pal‰ liativvers­orgung, in den Impfzentre­n im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 so‰ wie in Bereichen, in denen für eine In‰ fektion mit dem Coronaviru­s Sars‰ CoV‰2 relevante aerosolgen­erierende Tätigkeite­n durchgefüh­rt werden. 5. Personen, die in medizinisc­hen Einrichtun­gen regelmäßig Perso‰ nen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank‰ heitsverla­uf nach einer Infektion mit dem Coronaviru­s Sars‰CoV‰2 besteht, insbesonde­re in der Onkologie oder Transplant­ationsmedi­zin.

Quelle: Landratsam­t Donau‰Ries

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