Donauwoerther Zeitung

„Vergnügen“auf Parkplatz: Anzeige

20-Jähriger fällt in Donauwörth durch Driftmanöv­er mit Auto auf. Warum das ein Verstoß gegen das Infektions­schutzgese­tz ist. Fall ist eine Premiere im aktuellen Lockdown

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Landkreis Seit dem Beginn der Corona-Pandemie und speziell im Zuge der zweiten Infektions­welle werden immer wieder neue Regeln und Beschränku­ngen erlassen. Da kann man schon mal etwas den Überblick verlieren, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Aus gegebenem Anlass sei hier an die zentrale Vorgabe erinnert, die seit dem 15. Dezember gilt – und die einem jungen Mann nun doppelt zum Verhängnis geworden ist: Das Verlassen der Wohnung ist grundsätzl­ich – also auch „tagsüber“– nur aus „triftigen Gründen“erlaubt, von denen es dem Infektions­schutzgese­tz zufolge genau 13 gibt.

Im öffentlich­en Raum aufhalten darf man sich demnach nur wegen des Berufs, des Besuchs der Schule oder Kita, zum Einkaufen, aus medizinisc­hen Gründen, für Besuche

Hausstände und von Angehörige­n (was bekanntlic­h nur noch eingeschrä­nkt möglich ist), wegen Sports an der frischen Luft, für die Begleitung Sterbender, wegen Behördengä­ngen, dem Versorgen von Tieren und zum Besuch von Gottesdien­sten.

Was eine Streife der Polizei am Montag kurz nach 20 Uhr in Donauwörth sah, gehörte nicht zu diesem Ausnahme-Katalog. Ein 20-jähriger driftete mit seinem Auto auf dem schneebede­ckten Festplatz an der Neuen Obermayers­traße (bekannt auch als „Schwabenha­llenparkpl­atz“) herum. Dies seien durchaus riskante Manöver gewesen, merken die Gesetzeshü­ter in ihrem Presseberi­cht an.

Die Polizisten stoppten den 20-Jährigen. Bei der Kontrolle habe dieser keinerlei triftigen Grund für ein Verlassen seiner Wohnung angeben können: „Er äußerte lediglich, dass er sich zum bloßen Vergnügen im öffentlich­en Raum befand.“Die Beamten kannten da keinen Spaß: Sie zeigten den jungen Mann wegen eines Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz an. Gleiches galt für die 14-jährige Beifahreri­n, bei der zusätzlich die Erziehungs­berechtigt­en informiert wurden.

Inspektion­sleiter: Es wird nicht einfach so kontrollie­rt

Das Duo muss nun mit einem Bußgeld rechnen, welches das Landratsam­t verhängen wird – eine Premiere im aktuellen Lockdown. Nach Auskunft des Landratsam­ts ist in den vergangene­n Wochen keine Anzeige dieser Art eingegange­n, abgesehen von Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssp­erre (21 bis 5 Uhr). Diese lässt das Verlassen der Wohnung bekanntlic­h nur in einigen wenigen Ausnahmefä­llen zu (zum Beispiel Beruf, medizinisc­her Notfall). Ananderer sonsten droht ein Bußgeld von 500 Euro. Der 20-Jährige und seine Begleiteri­n müssen jeweils mit bis zu 250 Euro rechnen. Diese Summe ist der Behörde zufolge der Regelsatz. Der könne unter bestimmten Umständen im Einzelfall reduziert werden.

Thomas Scheuerer, Leiter der Polizeiins­pektion Donauwörth, stellt klar, dass zwischen 5 und 21 Uhr im öffentlich­en Raum niemand einfach so kontrollie­rt und nach dem Grund seines Tuns gefragt werde. Dies geschehe nur, wenn jemand auffalle.

Für den 20-Jährigen kommt es noch dicker. Er besitzt erst seit wenigen Monaten den Führersche­in. Aufgrund der Fahrweise erging deshalb zudem eine Meldung an die Führersche­instelle. Daher steht möglicherw­eise auch noch eine Nachschulu­ng im Raum, die ebenfalls ein Sümmchen kosten dürfte.

 ?? Foto: Helmut Bissinger ?? Auf dem schneebede­ckten Festplatz an der Neuen Obermayers­traße in Donauwörth driftete am Montag kurz nach 20 Uhr ein junger Mann mit seinem Auto herum. Die Folge: eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz.
Foto: Helmut Bissinger Auf dem schneebede­ckten Festplatz an der Neuen Obermayers­traße in Donauwörth driftete am Montag kurz nach 20 Uhr ein junger Mann mit seinem Auto herum. Die Folge: eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz.

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