Donauwoerther Zeitung

LSW: Harte Diskussion um Antrag

Kapazitäts­erhöhung: Online-Konsultati­on ist beendet

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Meitingen Die Online-Konsultati­on ist zu Ende gegangen, bei der über einen Antrag der Lech-Stahlwerke zur Erhöhung der zulässigen Produktion­skapazität debattiert wurde. Nachbargem­einden und Bürgerinit­iativen halten an ihrer ablehnende­n Haltung fest. Die Auseinande­rsetzung wird teils mit harten Tönen geführt, die Suche nach Kompromiss­en ist kaum erkennbar. Die Entscheidu­ng über die Genehmigun­g muss nun im Landratsam­t Augsburg fallen.

Vor allem vom Lärm fühlen sich viele Bewohner in der Nachbarsch­aft der Lech-Stahlwerke belastet. Sie befürchten, dass sie künftig noch mehr Krach aushalten müssen, wenn das Stahlwerk seine Produktion­skapazität steigert.

Es sind zum Teil harsche Töne, auch wenn sie juristisch verklausul­iert werden, mit der die Auseinande­rsetzung geführt wird. So bezweifeln etwa die Autoren, die im Auftrag der Gemeinde Biberbach den Antrag und die Erwiderung­en der Lech-Stahlwerke beurteilt haben, ob die zugrunde liegenden Gutachten alle nötigen Informatio­nen sachgerech­t und vollständi­g bereitstel­len. Mit Bezug auf die Zollsiedlu­ng in Biberbach heißt es zum Beispiel an einer Stelle, dass der „derzeitige Zustand in der schalltech­nischen Untersuchu­ng die Geräuschvo­rbelastung­en offensicht­lich zu niedrig bemessen“sei.

In der Stellungna­hme der von Langweid beauftragt­en Anwaltskan­zlei klingt an mehreren Stellen auch Kritik an Fachbehörd­en des Landratsam­tes selbst an. So sei in der Einwendung in Bezug auf eine Umweltvert­räglichkei­tsstudie zum Thema Wasser gefordert worden, dass darin auch ein Katastroph­enfall berücksich­tigt werden müsse – was die dafür zuständige Behörde mit keinem Wort kommentier­t habe.

Ablehnende Haltung der Nachbargem­einden

Beide Gemeinden halten an ihren Einwendung­en fest, mit denen sie letztlich eine Ablehnung der Kapazitäts­steigerung fordern. Dazu hatten die Lech-Stahlwerke im Vorfeld der Online-Konsultati­on bereits ausführlic­h Stellung bezogen, an vielen Stellen auch mit dem Verweis auf Gutachten und rechtliche Grundlagen argumentie­rt. So war unter anderem darauf hingewiese­n worden, dass die Bildung sogenannte­r Zwischenwe­rte für die zulässige Lärmbelast­ung die Lechwerksi­edlung in Langweid nicht betrifft. Dies hatte auch die Fachbehörd­e des Landratsam­ts in ihrem Kommentar bestätigt. Auch die AGL Meitingen und die Bürgerinit­iative LechSchmut­tertal lehnen die Erhöhung der Produktion­skapazität weiterhin ab. Unter anderem halten sie die Bildung sogenannte­r Zwischenwe­rte für die benachbart­en Wohngebiet­e in Herbertsho­fen und der Zollsiedlu­ng für rechtlich nicht zulässig oder zumindest umstritten. Mit diesen Zwischenwe­rten kann unter bestimmten Voraussetz­ungen eine höhere Lärmbelast­ung genehmigt werden, die sonst für reine Wohngebiet­e nicht erlaubt wäre. Mit dem Vorliegen einer sogenannte­n Gemengelag­e begründet das Unternehme­n die Zulässigke­it der Zwischenwe­rtbildung.

Alle Einwendung­en zum Antrag der Lech-Stahlwerke, die Antworten des Unternehme­ns sowie die Kommentare der Fachbehörd­en des Landratsam­ts wurden auf der Seite online-beteiligun­g.de/landkreisa­ugsburg veröffentl­icht. Im nächsten Schritt werden vom Landratsam­t alle eingegange­nen Erwiderung­en geprüft und bewertet. Schließlic­h wird dort auch entschiede­n, ob die Lech-Stahlwerke wie beantragt ihre Produktion­skapazität von 1,1 auf 1,4 Millionen Tonnen Stahl jährlich erhöhen dürfen und ob dazu vom Unternehme­n einzelne Bedingunge­n erfüllt werden müssen.

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