Donauwoerther Zeitung

Vogelgripp­e: Was Halter nun wissen müssen

Bis 1000 Tiere gelten ab sofort verschiede­ne Hygienevor­schriften

-

Landkreis In den Landkreise­n Haßberge, Landsberg am Lech, Passau und Starnberg sind vermehrt H5N8-Erreger, landläufig auch „Vogelgripp­e“genannt, in verendeten Wildvögeln nachgewies­en worden. Ein weiterer Fall, bei dem das Virus bereits auf Hausgeflüg­el übergegrif­fen hatte, wurde aus Bayreuth gemeldet. Aus diesem Grund hat das Landratsam­t Donau-Ries, wie auch andere Landratsäm­ter in der Region, eine Allgemeinv­erfügung für Halter bis einschließ­lich 1000 Stück Geflügel erlassen, womit sowohl gewerblich­e als auch private Halter angesproch­en sind.

Die Verfügung des Landratsam­tes schreibt laut einer Pressemitt­eilung verschiede­ne Haltungs- und Hygienereg­eln vor: Die Besitzer werden dazu angehalten, Ställe und sonstige Standorte gegen Zutritt durch Unbefugte zu sichern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass betriebsfr­emde Personen die Ställe nur in adäquater Schutzklei­dung betreten und diese nach Verlassen der Gehege unverzügli­ch abgelegt, gereinigt, desinfizie­rt oder entsorgt wird.

Ebenso gereinigt und desinfizie­rt werden müssen Einrichtun­gen und Gegenständ­e in den Ställen, Verladeplä­tze und Gerätschaf­ten nach erfolgter Ein- oder Ausstallun­g sowie Fahrzeuge und Maschinen, die für den Geflügeltr­ansport oder die Geflügelha­ltung eingesetzt werden. Eine betriebsbe­reite Einrichtun­g zum Waschen der Hände und zum Wechseln und Desinfizie­ren von Kleidung ist bereitzust­ellen.

Weitere Maßnahmen sind die ordnungsge­mäße Bekämpfung und Dokumentat­ion von Schadnager­n

Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragba­r

und die regelmäßig­e (mindestens monatliche) Reinigung der Verwahrste­lle von verendetem Geflügel. Das Landratsam­t weist zusätzlich auf das generelle Fütterungs­verbot von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel.

Die gute Nachricht: Der aktuell auftretend­e Virustyp sei aber nicht auf den Menschen übertragba­r, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinära­mtes. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenkli­ch, solange das Fleisch ausreichen­d erhitzt und die allgemeine Küchenhygi­ene eingehalte­n würde.

Bei den zuletzt untersucht­en Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgripp­e-Virus nachgewies­en werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflüg­el zu minimieren, um das Einschlepp­en und Verbreiten des Virus zu verhindern.

Derzeit besteht bei der Geflügelha­ltung keine Stallpflic­ht. Sollten sich die Fälle in Bayern mehren, könnte diese – wie bereits in der Vergangenh­eit geschehen – jedoch verpflicht­end werden. Die Sorge ist berechtigt: Um eine weitere Ausbreitun­g zu vermeiden, muss bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden – bei der zuletzt in den Jahren 2016/2017 grassieren­den Geflügelpe­st lag die Zahl bundesweit bei über 900.000 Tieren, wie es in der Mitteilung aus der Kreisbehör­de weiter heißt. Präventivm­aßnahmen durch Medikament­e gibt es nicht.

Ob die eigenen Hühner von der Geflügelpe­st betroffen sind, ist relativ leicht zu erkennen: Es würden dann innerhalb kürzester Zeit sehr viele Todesfälle auftreten, die Hühner würden apathisch, bewegten sich weniger und fräßen auch nicht mehr viel, so Kellner.

Wer weitere Fragen zum Thema hat, kann sich an das Veterinära­mt im Landratsam­t Donau-Ries wenden, Telefon 0906/74422.

Newspapers in German

Newspapers from Germany