Kein Recht darauf, jemanden zu beleidigen
Herr Rehm konnte nur falsch entscheiden. Wäre seine Entscheidung anders ausgefallen und die Polizei hätte die Beerdigung mit einer Hundertschaft aufgelöst, wäre der Aufschrei mindestens genauso laut gewesen, wahrscheinlich hätte es Rain sogar ins Fernsehen geschafft. Ich finde es von den Angehörigen der Verstorbenen nicht in Ordnung, trotz abgelehnten Ausnahmeantrags die Beerdigung in dieser Form abzuhalten. Das gleiche Ergebnis – zu viele Menschen auf zu engem Raum – ist aber auch bei schönem Wetter und Schnee auf dem Schlittenberg in Rain und andernorts zu sehen, ohne dass es einen Aufschrei gibt. Ich persönlich finde die Entscheidung von Herrn Rehm richtig. Aber selbst wenn ich nicht seiner Meinung wäre, hätte ich dann das Recht, ihn zu beleidigen und niederzumachen? Das eigentlich Erschütternde finde ich den Umgang mit ihm und seiner Familie. Dieser Umgang ist leider mittlerweile gesellschaftsfähig. Selbst Teile der „Mitte der Gesellschaft“finden es legitim, teilweise tief unter der Gürtellinie über jede und jeden herzuziehen und es besser zu wissen. Politiker, Kirchenmitarbeiter oder Aktive in Vereinen, Hauptberufliche oder Ehrenamtliche: Niemand ist davor sicher. Es wäre doch toll, wenn alle, die sich so über andere aufregen und deren Entscheidungen kritisieren, sich lieber selber in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder der Politik engagieren würden.
Hans Wenninger, Eggelstetten