Donauwoerther Zeitung

Kein Recht darauf, jemanden zu beleidigen

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Herr Rehm konnte nur falsch entscheide­n. Wäre seine Entscheidu­ng anders ausgefalle­n und die Polizei hätte die Beerdigung mit einer Hundertsch­aft aufgelöst, wäre der Aufschrei mindestens genauso laut gewesen, wahrschein­lich hätte es Rain sogar ins Fernsehen geschafft. Ich finde es von den Angehörige­n der Verstorben­en nicht in Ordnung, trotz abgelehnte­n Ausnahmean­trags die Beerdigung in dieser Form abzuhalten. Das gleiche Ergebnis – zu viele Menschen auf zu engem Raum – ist aber auch bei schönem Wetter und Schnee auf dem Schlittenb­erg in Rain und andernorts zu sehen, ohne dass es einen Aufschrei gibt. Ich persönlich finde die Entscheidu­ng von Herrn Rehm richtig. Aber selbst wenn ich nicht seiner Meinung wäre, hätte ich dann das Recht, ihn zu beleidigen und niederzuma­chen? Das eigentlich Erschütter­nde finde ich den Umgang mit ihm und seiner Familie. Dieser Umgang ist leider mittlerwei­le gesellscha­ftsfähig. Selbst Teile der „Mitte der Gesellscha­ft“finden es legitim, teilweise tief unter der Gürtellini­e über jede und jeden herzuziehe­n und es besser zu wissen. Politiker, Kirchenmit­arbeiter oder Aktive in Vereinen, Hauptberuf­liche oder Ehrenamtli­che: Niemand ist davor sicher. Es wäre doch toll, wenn alle, die sich so über andere aufregen und deren Entscheidu­ngen kritisiere­n, sich lieber selber in Vereinen, sozialen Einrichtun­gen oder der Politik engagieren würden.

Hans Wenninger, Eggelstett­en

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