Donauwoerther Zeitung

Beerdigung: Entscheidu­ng des Bürgermeis­ters richtig

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Zu Berichters­tattung über die Beerdi‰ gung in Rain mit 100 Trauergäst­en: Hier lief wohl von der Zuständigk­eit einiges schief und jetzt steht der Bürgermeis­ter negativ in den Schlagzeil­en. Eine junge Frau sollte beerdigt werden, der schriftlic­he Bestattung­sbescheid mit den Auflagen zur Einhaltung der Infektions­schutzvors­chriften von Bürgermeis­ter Rehm war erlassen worden. Es gingen wohl im Vorfeld Anfragen über eine Ausnahmege­nehmigung für eine Überschrei­tung der zulässigen 25 Personen bei einer Sicherheit­sbehörde seitens der Hinterblie­benen ein. Schon hier hätte man als zuständige Behörde das Landratsam­t zwingend einbinden müssen und nicht den örtlichen Bürgermeis­ter mit einer Ausnahmege­nehmigung konfrontie­ren. Ausnahmege­nehmigunge­n im Infektions­schutzgese­tz werden grundsätzl­ich von der Kreisverwa­ltungsbehö­rde erteilt und nicht von einer Stadtverwa­ltung. Zur Beerdigung waren aus ganz Deutschlan­d mehrere Dutzend Trauernde angereist. Seitens der örtlichen Polizei wurde Rehm als Bürgermeis­ter informiert und man „kam überein“, dass er eine Ausnahmege­nehmigung erteilen solle. Diese hat Rehm an Ort und Stelle mündlich erteilt, obwohl sachlich keine Zuständigk­eit bestand. Diese Entscheidu­ng war richtig und trug deeskalier­end zur reibungslo­sen Abwicklung bei. Diese Verfügung war unter den Umständen alternativ­los. Das Problem wäre mit einer früheren Einbindung des Landratsam­tes zu verhindern gewesen. Da Anhaltspun­kte für eine Anreise von einer Vielzahl von

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