Beerdigung: Entscheidung des Bürgermeisters richtig
Zu Berichterstattung über die Beerdi gung in Rain mit 100 Trauergästen: Hier lief wohl von der Zuständigkeit einiges schief und jetzt steht der Bürgermeister negativ in den Schlagzeilen. Eine junge Frau sollte beerdigt werden, der schriftliche Bestattungsbescheid mit den Auflagen zur Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften von Bürgermeister Rehm war erlassen worden. Es gingen wohl im Vorfeld Anfragen über eine Ausnahmegenehmigung für eine Überschreitung der zulässigen 25 Personen bei einer Sicherheitsbehörde seitens der Hinterbliebenen ein. Schon hier hätte man als zuständige Behörde das Landratsamt zwingend einbinden müssen und nicht den örtlichen Bürgermeister mit einer Ausnahmegenehmigung konfrontieren. Ausnahmegenehmigungen im Infektionsschutzgesetz werden grundsätzlich von der Kreisverwaltungsbehörde erteilt und nicht von einer Stadtverwaltung. Zur Beerdigung waren aus ganz Deutschland mehrere Dutzend Trauernde angereist. Seitens der örtlichen Polizei wurde Rehm als Bürgermeister informiert und man „kam überein“, dass er eine Ausnahmegenehmigung erteilen solle. Diese hat Rehm an Ort und Stelle mündlich erteilt, obwohl sachlich keine Zuständigkeit bestand. Diese Entscheidung war richtig und trug deeskalierend zur reibungslosen Abwicklung bei. Diese Verfügung war unter den Umständen alternativlos. Das Problem wäre mit einer früheren Einbindung des Landratsamtes zu verhindern gewesen. Da Anhaltspunkte für eine Anreise von einer Vielzahl von