Donauwoerther Zeitung

Drogen auf Party verkauft

Jugendschö­ffengerich­t verurteilt einen jungen Mann aus dem Lechgebiet

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Rain/Nördlingen Ein junger Mann aus dem Lechgebiet soll 2019 im Raum Augsburg mit Rauschgift gehandelt haben. Deshalb landete er nun vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Nördlingen. Der 20-Jährige stritt alle Vorwürfe ab. Am Ende glaubte ihm das Gericht aber nicht und verurteilt­e ihn.

Die Ermittlung­en gegen den jungen Mann basierten auf den Aussagen eines Bekannten, der in Augsburg lebt, mit Rauschgift in Kontakt gekommen ist und den 20-Jährigen bei einer Vernehmung durch die Polizei schwer belastete.

Vor Gericht bestätigte der Zeuge seine damaligen Aussagen weitgehend. Er habe zusammen mit dem Angeklagte­n in jenen Monaten von Mitte bis Ende 2019 Drogen konsumiert. Bei dieser Gelegenhei­t habe er gesehen, dass der 20-Jährige rund 150 Gramm Amphetamin in seinem Auto mitgeführt habe. Den Stoff habe der junge Mann im Raum Augsburg gewinnbrin­gend verkaufen wollen.

Im November 2019 habe der Angeklagte dann bei einer privaten Party in Augsburg zehn bis 20 Ecstasy-Tabletten dabei gehabt, um auch diese zu Geld zu machen.

Bei weiteren Treffen im November habe der 20-Jährige in einem Lokal in Augsburg portionswe­ise Amphetamin verkauft und im Dezember eine Konsumeinh­eit dieses Stoffs mit sich geführt.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Er habe nichts mit Drogenhand­el zu tun. So stand Aussage gegen Aussage. Staatsanwa­lt Dennis Schreiber war von der Schuld des Mannes aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis überzeugt – und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Handeltrei­bens mit Drogen – auch in nicht geringer Menge. Dies stellt automatisc­h einen Verbrechen­sTatbestan­d dar. Der Verteidige­r plädierte hingegen auf Freispruch nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagte­n.

Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann hielt den Belastungs­zeugen für glaubwürdi­g. Die Konsequenz: ein Schuldspru­ch wegen Drogenhand­els. Das Urteil: ein Jahr Jugendstra­fe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem soll der 20-Jährige 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten und zehn Gespräche mit einer Drogenbera­tungsstell­e absolviere­n. Die Richter stellten dem jungen Mann zudem einen Bewährungs­helfer an die Seite.

Das Urteil bezieht sich auf die Fälle mit 150 Gramm Amphetamin und den Ecstasy-Tabletten. Die beiden anderen Verfahren wurden eingestell­t, weil sie im Vergleich dazu kaum ins Gewicht fielen.

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Foto: Wolfgang Widemann Am Amtsgerich­ts in Nördlingen musste sich ein junger Mann aus dem Lechgebiet we‰ gen Drogenhand­els verantwort­en.

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