Donauwoerther Zeitung

Mann bei Drogendeal ausgeraubt

Eine Menge Haschisch sollte in Thierhaupt­en den Besitzer wechseln. Bei der Übergabe wird der Dealer geschlagen und beraubt

- VON PHILIPP KINNE

Thierhaupt­en Für gewöhnlich regeln Drogendeal­er ihre Angelegenh­eiten lieber ohne die Polizei. In diesem Fall ist das anders. Ein Dealer aus dem nördlichen Landkreis Augsburg packte aus, weil er bei der Drogenüber­gabe ausgeraubt wurde. Es geht um ein halbes Kilo Haschisch, das an einem Abend im Dezember 2019 den Besitzer wechseln sollte. Nach Plan lief die Übergabe nicht.

Der Dealer, der vor Kurzem selbst zu einer Bewährungs­strafe verurteilt wurde, war in diesem Prozess das Opfer. Über einen Kurznachri­chtendiens­t verabredet­e sich der Mann mit einem 23-Jährigen. Auf dem Parkplatz eines Discounter­s sollte im Dezember 2019 dann die Übergabe stattfinde­n. Dort habe das Opfer gewartet, bis ein roter Kleinwagen vorfuhr. „Dann ging alles ganz schnell“, erinnerte sich der Dealer vor Gericht.

Drei Männer seien plötzlich auf ihn losgegange­n, hätten ihn geschlagen und ihm die Drogen, ein halbes Kilo Haschisch im Wert von rund 3600 Euro, weggenomme­n. Das Rauschgift hatte der Geschädigt­e auf Kommission bei einem anderen Dealer gekauft. Weil es ihm aber gestohlen wurden, konnte der Mann diesen nicht bezahlen. „Der Typ hat mich und meine Familie bedroht. Er wollte sein Geld“, sagte der geschädigt­e Dealer vor Gericht. „Es wurde immer schlimmer.“Irgendwann offenbar so schlimm, dass er sich dazu entschloss, reinen Tisch zu machen. Er kümmerte sich um einen Platz zur Drogenther­apie, habe das Dealen aufgegeben und sich freiwillig bei der Polizei gemeldet.

Bei der Vernehmung wurden dem Angeklagte­n Fotos von Männern gezeigt, die ihn möglicherw­eise ausgeraubt haben könnten. Einer kam dem 25-Jährigen bekannt vor. Es war der 23-Jährige, der nun vor Gericht stand. Die beiden anderen Täter konnte die Polizei nicht ausfindig machen. Der Angeklagte, der seit Kurzem in Untersuchu­ngshaft sitzt, ist dem Gericht bekannt. Erst im vergangene­n Jahr wurde er wegen Drogenhand­els und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe verurteilt. Weitere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führersche­in, Beleidigun­g, Fälschung und Diebstahl liegen vor.

Der Norden des Landkreise­s Augsburg rückte in jüngster Vergangenh­eit immer wieder wegen Drogendeli­kten in den Fokus. Laut Polizei sind besonders chemische Drogen ein Problem. Während der Verhandlun­g erhärteten sich die Beweise gegen den Angeklagte­n. Das Opfer sagte erneut aus und belastete ihn schwer. Weitere Zeugen vom Vorfall gab es nicht. Aussagen musste aber auch ein Zeuge, mit dessen Wagen der Angeklagte zusammen mit zwei anderen geflüchtet sein soll. Ob dieser Mann einer der zwei weiteren Täter ist, muss noch geklärt werden. „Sie erwartet auf jeden Fall ein Ermittlung­sverfahren“, gab Richter Andreas Endres dem Zeugen mit auf den Weg.

Immer wieder ließ Verteidige­r Wolfgang Polster die Verhandlun­g unterbrech­en, um sich mit dem Angeklagte­n zu besprechen. Doch auch nach den Pausen wollte der 23-Jährige nichts zur Sache sagen. Aus Sicht von Staatsanwa­lt Konstantin Huber gab es dennoch keinen Zweifel an der Tat. Er stützte sich auf die Aussage des Opfers. „Warum sollte das Opfer lügen?“, fragte Huber. Dafür gebe es keinen Grund. Schließlic­h kenne er den Angeklagte­n nicht persönlich. Hinzu komme die Tatsache, dass sich der Name des Angeklagte­n mit dem Account deckt, über den der Treffpunkt zum Drogendeal ausgemacht wurden. Der Staatsanwa­lt forderte drei Jahre Haft. Auf Freispruch hingegen plädierte Verteidige­r Polster.

Doch Richter Endres und seine beiden Schöffen sahen keinen Zweifel an der Schuld des Mannes. Die Aussage des Opfers, der Name bei Snapchat, die Vorstrafen, der Wohnort des Mannes – das alles ergebe ein klares Bild. „Sie sind ein Gewalttäte­r“, sagte Richter Endres zum schweigsam­en Angeklagte­n. Verurteilt wurde der junge Mann schließlic­h zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen Raub, Drogenhand­el und Fahren ohne Führersche­in. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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