Donauwoerther Zeitung

Nicht alle Bürger müssen zahlen

Bissinger Gemeindera­t fällt die Entscheidu­ng zu Zoltingen nicht leicht

- VON BRIGITTE BUNK

Bissingen Verschiede­ne Betrachtun­gsweisen, Hinweise aus der Bevölkerun­g, rechtliche Hinweise – die Verwaltung in Bissingen hat sich intensiv mit dem Thema Erschließu­ngsbeiträg­e in Zoltingen beschäftig­t. Und damit alles rechtssich­er abläuft, hat die Gemeinde Hilfe von der Rechtsaufs­icht am Landratsam­t bekommen, wie Bürgermeis­ter Stephan Herreiner bei der vergangene­n Ratssitzun­g betonte.

Da dies nicht selbstvers­tändlich sei, dankte Herreiner ausdrückli­ch dafür und schloss dabei auch Marion Klitschke ein, die Geschäftsl­eiterin im Bissinger Rathaus, die sich intensiv in das Thema eingearbei­tet hat und es in der Ratssitzun­g vorstellte. Der Bürgermeis­ter stellte heraus: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber keiner sagt, das ist der hundertpro­zentig richtige Weg.“

Denn drei Viertel der Zoltinger müssen keine Straßenaus­baubeiträg­e bezahlen; nur diejenigen, bei denen die Straße erstmals hergestell­t wird, und am 31. März 2021 läuft die Frist ab. Laut dem Dillinger Landratsam­t muss die Gemeinde die Beiträge erheben und darf nicht darauf verzichten, weil sonst ein Vermögenss­chaden entsteht. Bereits in der Gemeindera­tssitzung Anfang Dezember fasste das Gremium einen Abwägungsb­eschluss für eine Teilstreck­e, die außerhalb des Bebauungsp­lans liegt.

Nun fasste der Rat noch einen Abweichung­sbeschluss. Denn die Fahrbahn des Heufeldweg­s wurde nicht fünf Meter bzw. 5,50 Meter breit ausgebaut, wie es im Bebauungsp­lan für Teilbereic­he festgelegt war, sondern durchgehen­d 4,75 Meter. Laut Marion Klitschke ist diese Breite für den Verkehr ausreichen­d und das Vorgehen aus rechtliche­r Sicht in Ordnung.

Derzeit werden von Ulrike Peter vom gleichnami­gen Büro für kommunale Dienstleis­tung und Beratung in Augsburg die Anhörungss­chreiben vorbereite­t und versandt. Daraufhin haben die betroffene­n Anlieger bis zum 5. März Zeit, Stellung zu nehmen.

Die Bescheide werden voraussich­tlich am 9. März versandt. Auf die Frage aus dem Rat, ob der Betrag in mehrere Raten aufgeteilt werden dürfe, meinte der Bürgermeis­ter, dass die gesetzlich­e Vorgabe sei, dass in einem Zug bezahlt werden müsse.

Die Verwaltung werde dies nochmals prüfen. Bisher seien die Beiträge stets im Vorfeld erhoben worden, deshalb habe die Bezahlung auf mehrere Jahre verteilt werden können.

Auf eine weitere Nachfrage der Ratsmitgli­eder erklärte Herreiner, dass es sich bei der Bachbrunne­ngasse um einen Quadratmet­erpreis von 8,80 Euro handle und beim Heufeldweg um 26,06 Euro. Aufgrund einer vom Landratsam­t vorgegeben­en Linie wurden die beitragspf­lichtigen Flächen ermittelt, weshalb sich die Höhe des Beitrags pro Quadratmet­er geändert habe.

Beiträge, die bei der Oberfläche­nbefestigu­ng des Heufeldweg­s 1996 bereits bezahlt wurden, werden bei der nun fälligen Rechnung abgezogen.

Bescheide werden wohl am 9. März verschickt

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