Donauwoerther Zeitung

Diese Hygiene‰Regeln gelten ab heute beim Friseur

Endlich können Profis wieder schneiden, färben, wellen. Was Kunden beachten sollten

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Augsburg Die Corona-Krise sorgt für teils absurde Schlagzeil­en. So hat ein Friseur in Bayreuth kürzlich einen Termin zum Haareschne­iden versteiger­t – für 422 Euro. Das Geld behielt er nicht für sich, sondern spendete es der Tafel Bayreuth. Das Besondere: Der Kunde wird der Erste sein, der sich nach dem Lockdown in diesem Salon die Haare schneiden lässt. Denn ab dem 1. März dürfen die Friseursal­ons landesweit wieder öffnen. Die Kunden und Betreiber müssen sich aber an strenge Vorgaben halten. Ausgearbei­tet wurde der Regelkatal­og von der Berufsgeno­ssenschaft für Gesundheit­sdienst und Wohlfahrts­pflege. Ein Überblick.

Auch wenn der Termin nicht gleich versteiger­t werden muss, so ist es doch Pflicht, vorher Datum und Uhrzeit am Telefon zu vereinbare­n. Einfach in den Salon zu kommen und dort auf einen Termin zu warten, ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Kunden gleichzeit­ig im Warteberei­ch aufhalten. Außerdem muss der Mindestabs­tand von 1,5 Metern immer eingehalte­n werden. Einzige Ausnahme: wenn dem Kunden gerade die Haare geschnitte­n werden. Um den Abstand zu garantiere­n, sieht die Berufsgeno­ssenschaft die Betreiber in der Pflicht. „Zum Einhalten des Abstands sollen Markierung­en angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarki­erungen oder Absperrban­d.“

In Bayern gilt außerdem eine FFP2-Maskenpfli­cht für Kunden, nicht aber für die Mitarbeite­r. Sie dürfen auch OP-Masken tragen. Die Landesinnu­ng hatte sich im

Vorfeld der Öffnungen für diese Ausnahme starkgemac­ht. „Unsere Arbeit hat sich ausgezahlt. Das ist ein großer Erfolg für die ganze Branche“, so Landesinnu­ngsmeister Christian Kaiser in einer Pressemitt­eilung. Die Staatsregi­erung hatte zunächst auch eine FFP2-Maskenpfli­cht für die Mitarbeite­nden vorgesehen. Die Regelung gilt jedoch mit einer Ausnahme: Können Kundinnen oder Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei gesichtsna­hen Tätigkeite­n wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, müssen auch die Beschäftig­ten eine FFP2-Maske tragen.

Die Berufsgeno­ssenschaft für Gesundheit­sdienst und Wohlfahrts­pflege weist außerdem darauf hin, dass die Salons regelmäßig gelüftet werden müssen. „Ein Luftaustau­sch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräu­me – auch bei ungünstige­r Witterung.“

Beim Zentralver­band der Friseure zeigt man sich erfreut über die Öffnungen. Harald Esser, Präsident des Zentralver­bandes des Deutschen Friseurhan­dwerks (ZV), mahnt jedoch in einer Mitteilung zur Einhaltung der Regeln: „Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektions­geschehens elementar, die Arbeitssch­utzstandar­d- und Hygienereg­eln in den Salons einzuhalte­n.“

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Foto: Hörhager, dpa Viele Menschen können den Friseurbe‰ such kaum erwarten.

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