Donauwoerther Zeitung

Absolution misslungen

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Zum Artikel „Impfung: Kein Fehlverhal‰ ten des Landrats“vom 2. März:

Niemand wird dem Landrat und seiner Stellvertr­eterin unterstell­en, an der Krankenhau­stür gerüttelt zu haben, um eine vorzeitige Impfung zu erzwingen. Vielleicht haben sich die beiden (was ja bei Politikern gelegentli­ch vorkommen soll) gar keine Gedanken gemacht, wie die Aktion in der Öffentlich­keit ankommt. Aber nachdem sich Herr Rößle sehr weit aus dem Fenster gelehnt hatte, was die Konsequenz­en eines Fehlverhal­tens anbelangt, musste schon schweres Verteidigu­ngsgeschüt­z aufgefahre­n werden, um klarzustel­len, dass kein Fehlverhal­ten festzustel­len ist. Und die Donauwörth­er Zeitung hat da auch allzu gerne die Plattform geliefert und fast eine ganze Seite zur Verfügung gestellt. Dass aber jetzt gerade die Herrschaft­en im Donauwörth­er Krankenhau­s für die Absolution gesorgt haben, die vor Wochen noch selbst schwer in der Kritik standen, weil Sie zuerst mal alle Krankenhau­smitarbeit­er inklusive der Verwaltung durchgeimp­ft haben, bevor ihnen die Organisati­on weggenomme­n und an das BRK übergeben wurde, hat dann doch ein leichtes „Geschmäckl­e“. Die ganze Verteidigu­ngsnummer hätte man sich einfach sparen können. Es hätte genug andere Leute gegeben, die man impfen hätte können, wenn man denn gewollt hätte. Was man offensicht­lich unterschät­zt hat war, dass der vorauseile­nde Gehorsam der Krankenhau­sführung ihrem politische­n Chef gegenüber in diesem Fall in die sprichwört­liche Hose ging. Und zu Herrn Rößle und Frau Marb: Danke für Ihre Opferberei­tschaft, dass gerade die beiden Impfdosen nicht verfallen sind. Man sollte Sie für einen Orden vorschlage­n.

Martin Bock,

Donauwörth

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