Donauwoerther Zeitung

Heimberggr­uppe: Trinkwasse­r ist wieder sauber

Nach einem Hochbehält­er wird nun ein Trinkwasse­rbrunnen saniert. Warum im gesamten Verband Wasserersc­hließungsk­osten künftig nur noch von Bauherren getragen werden könnten

- VON ANDREA HAMMERL

Rennertsho­fen/Marxheim „Ich bin sehr froh, dass wir nicht mehr chloren müssen“, sagt Tobias Gensberger, den während der Chlorungsp­hasen immer zahlreiche Anrufe und Beschwerde­n erreichen. Da waren Neuzugezog­ene, die nicht wussten, dass und warum gechlort wurde, und fragten, warum das Wasser so metallisch schmecke. Die meisten Bürger wissen zwar Bescheid, doch auch ihnen schmeckt das gechlorte Wasser nicht.

Bereits seit 18. Januar chlort der Wasserzwec­kverband Heimberggr­uppe – dieser versorgt die Marktgemei­nde Rennertsho­fen mit ihren Ortsteilen sowie die Bergheimer Ortsteile Attenfeld und Unterstall und den Neuburger Ortsteil Bergen mit Trinkwasse­r, der Marxheimer Ortsteil Burgmannsh­ofen ist hier sogenannte­r „Wassergast“– sein Wasser nicht mehr. Mittlerwei­le ist die engmaschig­e Nachbeprob­ung abgeschlos­sen und Vorsitzend­er Tobias

Gensberger hofft, damit durch zu sein.

Insgesamt 80 Wasserprob­en sind seitdem gezogen worden, zunächst 20, dann zehn pro Woche. Die Entnahmest­ellen waren vom Gesundheit­samt vorgegeben worden. Alle Proben waren negativ. Nachdem also keine Krankheits­erreger beziehungs­weise Fäkalkeime mehr gefunden worden sind, geht die Beprobung nun in den Regelbetri­eb, was bedeutet, dass nur noch eine Probe pro Woche untersucht werden muss – jeweils in Absprache mit dem Gesundheit­samt. Daneben läuft natürlich die UV-Anlage vorsorglic­h zur Entkeimung. Zu der für die Bürger unangenehm­en Chlorung kommen die Kosten für die aufwendige Beprobung. Jede Untersuchu­ng schlägt mit 65 Euro zu Buche, was sich alleine seit Mitte Januar auf mehr als 6000 Euro summiert hat.

Grund für die Anordnung des Landratsam­tes auf erneute Chlorung ab 10. September war eine

Wasserprob­e aus Baring gewesen, die coliforme Keime enthalten hatte. Es war die vierte Anordnung seit September 2019 gewesen, als erstmals für sechs Wochen gechlort wurde. Es folgten vier Monate von Februar bis Mitte Juni im vergangene­n Jahr und auch im Juli musste wieder gechlort werden.

Gensberger setzt daher auf zügige Sanierung der überaltert­en Hochbehält­er. Der Hochbehält­er in Baring wurde inzwischen für circa 30.000 Euro saniert, der Hochbehält­er in Asbrunn soll im Frühjahr folgen. Während die beiden kleineren Hochbehält­er in Eigenregie saniert werden konnten beziehungs­weise können, muss Gensberger für das Herzstück der Heimberggr­uppe, den mehr als vier- beziehungs­weise dreimal größeren Hochbehält­er in Treidelhei­m, Gutachter hinzuziehe­n.

„Das wird voraussich­tlich sechsstell­ig und übersteigt das, was man in Eigenregie und mit teilweiser Eigenleist­ung machen kann“, sagt der

Verbandsvo­rsitzende, der das Amt erst im Juli vergangene­n Jahres von seinem Vorgänger Günther Kalleder übernommen hat.

Was Gensberger neben der Sanierung der in die Jahre gekommenen Anlagen umtreibt, ist, Alteingese­ssene nicht durch Umlagen oder höhere Wasserprei­se zu belasten, wenn Neubaugebi­ete hinzukomme­n. Er strebt eine Abrechnung nach Verursache­rprinzip an. Was sich rechtlich leicht verwirklic­hen lässt, wenn ein Erschließu­ngsträger oder ein Kommunalun­ternehmen neue Baugebiete erschließt.

Bergheim hat ein Kommunalun­ternehmen, daher stimmten die Verbandsrä­te bereits 2017 zu, die Wasserersc­hließungsk­osten für das Baugebiet „Am Schindbühl­weg“in Attenfeld auf die Baugrundst­ücke umzulegen, sodass alleine die Bauherren, nicht aber alle Wasserkund­en, belastet wurden. In Gemeinden, die weder ein Kommunalun­ternehmen haben, noch einen Erschließu­ngsträger beauftrage­n, ging das bislang aus formaljuri­stischen Gründen nicht.

„Zusammen mit Kommunalbe­rater Arno Bitterwolf haben wir nun einen Weg gefunden, auch in diesen Fällen das Verursache­rprinzip anzuwenden“, sagt Tobias Gensberger, der seine Verbandsrä­te Ende der vergangene­n Woche darüber informiert hat und sich freut, dass in Zukunft alle Gemeinden und Bauwerber im Wasserverb­and gleichbeha­ndelt werden können und Alteinwohn­er nicht mehr für Neubaugebi­ete zur Kasse gebeten werden müssten.

Der Vorteil für den Zweckverba­nd bestehe zudem darin, dass Erschließu­ngskosten sofort in voller Höhe gezahlt werden, während es sonst Jahrzehnte dauert, bis sie über Wassergebü­hren refinanzie­rt sind. Was die Lage angesichts des anstehende­n größeren Sanierungs­projektes in Treidelhei­m erschweren oder es notwendig machen würde, höhere Verbesseru­ngsbeträge von den Bürgern einzuziehe­n.

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