Donauwoerther Zeitung

Ab Montag macht der Landkreis wieder auf

Der Landkreis Donau-Ries liegt stabil unter dem Inzidenzwe­rt von 35. Deshalb dürfen Handel und Kultureinr­ichtungen wieder öffnen. Und endlich können auch ältere Kinder wieder in den Unterricht

- VON BARBARA WILD

Landkreis Die niedrigen Corona-Infektions­zahlen der vergangene­n Wochen im Landkreis und damit auch die Disziplin der Bürger im Landkreis Donau-Ries beschert den Menschen in der Region sehr bald wieder mehr Freiheiten direkt vor der Haustür. Mit der stabilen Inzidenz von unter 35 und damit unter dem tiefsten Grenzwert, werden in der Region bereits ab 8. März deutliche Lockerunge­n des Lockdowns umgesetzt werden.

Die Grundlage dafür hat der Beschluss der Kanzlerin mit den Ministerpr­äsidenten am Mittwoch, 3. März, gelegt. Die bayerische Staatsregi­erung trägt diesen Weg mit. Das ist am Donnerstag­mittag der Öffentlich­keit mitgeteilt worden. Mit Stand 4. März hat der Landkreis eine Inzidenz von 14,9. Bereits seit 14. Februar liegt der Landkreis unterhalb dieses Wertes und weist damit bayern- wie deutschlan­dweit die wenigstens Infektione­n auf.

Diese Lockerunge­n gelten konkret im Landkreis

Was aber bedeutet das aber konkret für Schüler, Händler, Gastronome­n und vor allem für das private Leben der Menschen im Landkreis DonauRies? Hier ein Überblick:

● Kontaktbes­chränkunge­n: Ab Montag dürfen sich Personen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten gleichzeit­ig treffen. Die maximale Personenza­hl von zehn darf dabei nicht überschrit­ten werden. Kinder bis 14 Jahre zählen allerdings nicht dazu.

● Geschäftsw­elt: Gartencent­er, Baumärkte und Friseure sind bereits seit 1. März bayernweit geöffnet. Da der Inzidenzwe­rt im Landkreis Donau-Ries unter 50 liegt, können ab Montag bereits Geschäfte des Einzelhand­els wieder aufsperren - ohne aufwendige Terminverg­abe. Allerdings gibt es erneut Auflagen. Neben dem bisherigen Hygienekon­zept mit FFP2-Maske, Abstand und Desinfekti­onsmöglich­keit der Hände darf pro zehn Quadratmet­er Verkaufsfl­äche jeweils ein Kunde eintreten. Das gilt bis zu einer Fläche von 800 Quadratmet­ern. Ist das Geschäft größer, darf für die darüber hinausgehe­nde Fläche pro 20 Quadratmet­er ein weiterer Kunde in den

Laden. Diese Regelung hatte es schon einmal gegeben und wird wiederbele­bt.

● Kultur: Museen und Galerien dürfen ohne vorherige Terminvere­inbarung öffnen. Grenzwert für Einschränk­ungen ist hier eine Inzidenz von 50. Dann wäre eine vorherige Terminvere­inbarung nötig.

● Sport: Kontaktfre­ier Sport ist in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen möglich. Allerdings nur im Außenberei­ch. Das gilt auch auf Außensport­anlagen wie Bolzplätze. Auch hier ist der Inzidenz-Grenzwert die 50er-Marke.

● Verschärfu­ngen der jetzt genannten Lockerunge­n sind dann jeweils nötig, wenn der Inzidenzwe­rt an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über der Marke von 50 (Kultur, Geschäftsw­elt und Sport) oder 35 (Kontakte) liegt.

Um zu vermeiden, dass Einkaufsto­urismus entsteht, sieht der Beschluss vor, dass mit den benachbart­en Gebieten mit höheren Inzidenzen gemeinsame Absprachen zu treffen sind, um eine länderüber­greifende Inanspruch­nahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Derzeit sind in den Nachbarlan­dkreisen Dillingen, Neuburg-Schrobenha­usen und auch in der Stadt Ingolstadt die oben genannten Lockerunge­n möglich.

● Schule Bleibt die Inzidenz wie bisher dürfen alle Grundschül­er und Schüler der Förderschu­len ab 15. März wieder komplett in den Präsenzunt­erricht gehen. Alle weiteren Klassen gehen in den Wechselunt­erricht – also auch Schüler der Klassen 5 bis zu den Abschlussk­lassen. Diese waren bisher komplett im Distanzunt­erricht. Diese Schüler der Abschlussk­lassen sind weiter im Präsenzunt­erricht. Lehrer können sich zweimal die Woche freiwillig testen lassen.

Bis zum nächsten Öffnungssc­hritt vergehen dann mindestens zwei Wochen. Er erfolgt also frühestens ab 22. März.

Dann sollen die Gaststätte­n zumindest im Außenberei­ch wieder Gäste bewirten können. Auch Theater und Konzerte sowie Kinos sollen öffnen können – alles aber unter der Voraussetz­ung, dass die Inzidenz unter 50 bleibt. Sport im Innenberei­ch könnte dann ebenso wieder erlaubt sein, im Außenberei­ch ist dann auch Kontaktspo­rt zulässig. Darüber würden sich nicht nur die Fußballer freuen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist all dies jedoch nur mit einem tagesaktue­llen Schnell- oder Selbsttest erlaubt.

Weitere 14 Tage später also frühestens ab 5. April, sollen unter einer Inzidenz von 50 Freizeitve­ranstaltun­gen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmer­n erlaubt sein. Kontaktspo­rtarten können dann auch wieder innen ausgeübt werden. Der Einzelhand­el soll mit diesem Schritt auch ohne Terminshop­ping öffnen dürfen, selbst wenn die Inzidenz über 50 liegt. Kontaktfre­ie Sportarten im Inneren und Kontaktspo­rtarten im Freien sind ab diesem Datum ohne Test möglich.

 ?? Foto: Bissinger ?? Ab Montag, 8. März, dürfen Händler im gesamten Landkreis Donau‰Ries ohne Terminverg­abe öffnen. Denn der Inzidenzwe­rt liegt mit aktuell 14.9 deutlich unter dem Grenzwert von 50. Im Frühjahr wurde die Wiedereröf­fnung nach dem Lockdown in Donau‰ wörth mit einer Plakatakti­on beworben.
Foto: Bissinger Ab Montag, 8. März, dürfen Händler im gesamten Landkreis Donau‰Ries ohne Terminverg­abe öffnen. Denn der Inzidenzwe­rt liegt mit aktuell 14.9 deutlich unter dem Grenzwert von 50. Im Frühjahr wurde die Wiedereröf­fnung nach dem Lockdown in Donau‰ wörth mit einer Plakatakti­on beworben.

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