Messerdieb wird mit Waffe bedroht
Gericht Ein Mann stiehlt ein Einhandmesser, woraufhin der Ladenbesitzer eine Pistole zückt
Nördlingen Dass ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt wird, kommt immer wieder vor. In diesem Fall ist es der Besitzer eines Nördlinger Geschäfts selbst gewesen, der den Dieb stellte, ihn mit in sein Büro nahm – und ihm eine Pistole zwischen die Augen hielt. Der Dieb, ein lediger Mann, der kaum Deutsch spricht, rückte daraufhin das zuvor aus einer Glasvitrine entwendete Einhandmesser im Wert von 24 Euro heraus.
Wegen des Diebstahls stand er nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, der derzeit eine Strafhaft verbüßt und in Häftlingskleidung zum Gerichtstermin gebracht worden war, Diebstahl mit Waffen vor, begangen im Februar 2020. Der Mann war noch wegen einer zweiten Straftat angeklagt: Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Im März 2020 soll er über eine unversperrte Kellertür ein Haus in Oettingen betreten und dort ein SamsungSmartphone im Wert von mindestens 600 Euro entwendet haben.
Der Angeklagte, der einen Dolmetscher benötigte und von dem zu Beginn der Verhandlung weder der richtige Name noch die Staatsangehörigkeit eindeutig feststanden, gestand den Diebstahl des Messers. Er schilderte, wie er den Laden mit dem Messer in der Jackentasche gerade verlassen wollte, als er erwischt wurde. Er habe daraufhin das Messer bezahlen wollen, sagte er, aber der Besitzer habe ihn in sein Büro mitgenommen, wo er eine Pistole hervorholte und ihn damit bedrohte. Er habe dann das Messer im Geschäft hingeworfen und sei gegangen, sagte der Angeklagte.
Richter Gerhard Schamann sagte, dass gegen den Ladeninhaber im Oktober ein Strafbefehl mit einer „spürbaren Strafe“ergangen sei. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte auf Rückfrage mit, dass es sich um 90 Tagessätze handle. Eine Polizistin, die als Zeugin aussagte, erinnerte sich daran, dass der Angeklagte zu einem früheren Zeitpunkt in dem Verfahren gesagt habe, dass er das Messer stehlen wollte, um es zu Geld zu machen und sich davon Marihuana kaufen zu können.
Zu dem Handydiebstahl sagte der Angeklagte, das es kein Diebstahl gewesen sei, denn er habe das Smartphone am nächsten Tag zurückgegeben. Es sei ihm nur um die Nummer einer Frau gegangen, die er im Adressbuch zu finden hoffte. Trotz Dolmetscher blieb unklar, um was für eine Frau es sich gehandelt haben soll. Der Bewohner des Hauses jedenfalls hatte angegeben, den Eindringling nicht zu kennen. Weil letztlich nicht klar wurde, weshalb der Angeklagte das Smartphone für einen Tag entwendete, beantragte Staatsanwältin Katrin Wegele, dass dieser Diebstahl in der Verhandlung außen vor gelassen werde. Das Gericht folgte dem Antrag, sodass nur der Hausfriedensbruch übrig blieb. Der Angeklagte ist achtfach und einschlägig vorbestraft. Im Juni 2019 erst war er aus der Haft entlassen worden – nur wenige Monate vor dem Diebstahl. Dass der Angeklagte aktuell im Gefängnis sitzt, geht auf ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg von Ende Januar zurück, in dem der Angeklagte wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass und Beleidigung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde.
Wegele beantragte eine neu zu bildende Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Pflichtverteidigerin Mara Capellupo plädierte für ein Jahr Gesamtstrafe und wies darauf hin, dass die Kellertür nicht versperrt gewesen sei. Richter Schamann verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.