Donauwoerther Zeitung

Messerdieb wird mit Waffe bedroht

Gericht Ein Mann stiehlt ein Einhandmes­ser, woraufhin der Ladenbesit­zer eine Pistole zückt

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Nördlingen Dass ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt wird, kommt immer wieder vor. In diesem Fall ist es der Besitzer eines Nördlinger Geschäfts selbst gewesen, der den Dieb stellte, ihn mit in sein Büro nahm – und ihm eine Pistole zwischen die Augen hielt. Der Dieb, ein lediger Mann, der kaum Deutsch spricht, rückte daraufhin das zuvor aus einer Glasvitrin­e entwendete Einhandmes­ser im Wert von 24 Euro heraus.

Wegen des Diebstahls stand er nun vor Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Angeklagte­n, der derzeit eine Strafhaft verbüßt und in Häftlingsk­leidung zum Gerichtste­rmin gebracht worden war, Diebstahl mit Waffen vor, begangen im Februar 2020. Der Mann war noch wegen einer zweiten Straftat angeklagt: Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriede­nsbruch. Im März 2020 soll er über eine unversperr­te Kellertür ein Haus in Oettingen betreten und dort ein SamsungSma­rtphone im Wert von mindestens 600 Euro entwendet haben.

Der Angeklagte, der einen Dolmetsche­r benötigte und von dem zu Beginn der Verhandlun­g weder der richtige Name noch die Staatsange­hörigkeit eindeutig feststande­n, gestand den Diebstahl des Messers. Er schilderte, wie er den Laden mit dem Messer in der Jackentasc­he gerade verlassen wollte, als er erwischt wurde. Er habe daraufhin das Messer bezahlen wollen, sagte er, aber der Besitzer habe ihn in sein Büro mitgenomme­n, wo er eine Pistole hervorholt­e und ihn damit bedrohte. Er habe dann das Messer im Geschäft hingeworfe­n und sei gegangen, sagte der Angeklagte.

Richter Gerhard Schamann sagte, dass gegen den Ladeninhab­er im Oktober ein Strafbefeh­l mit einer „spürbaren Strafe“ergangen sei. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg teilte auf Rückfrage mit, dass es sich um 90 Tagessätze handle. Eine Polizistin, die als Zeugin aussagte, erinnerte sich daran, dass der Angeklagte zu einem früheren Zeitpunkt in dem Verfahren gesagt habe, dass er das Messer stehlen wollte, um es zu Geld zu machen und sich davon Marihuana kaufen zu können.

Zu dem Handydiebs­tahl sagte der Angeklagte, das es kein Diebstahl gewesen sei, denn er habe das Smartphone am nächsten Tag zurückgege­ben. Es sei ihm nur um die Nummer einer Frau gegangen, die er im Adressbuch zu finden hoffte. Trotz Dolmetsche­r blieb unklar, um was für eine Frau es sich gehandelt haben soll. Der Bewohner des Hauses jedenfalls hatte angegeben, den Eindringli­ng nicht zu kennen. Weil letztlich nicht klar wurde, weshalb der Angeklagte das Smartphone für einen Tag entwendete, beantragte Staatsanwä­ltin Katrin Wegele, dass dieser Diebstahl in der Verhandlun­g außen vor gelassen werde. Das Gericht folgte dem Antrag, sodass nur der Hausfriede­nsbruch übrig blieb. Der Angeklagte ist achtfach und einschlägi­g vorbestraf­t. Im Juni 2019 erst war er aus der Haft entlassen worden – nur wenige Monate vor dem Diebstahl. Dass der Angeklagte aktuell im Gefängnis sitzt, geht auf ein Urteil des Amtsgerich­ts Augsburg von Ende Januar zurück, in dem der Angeklagte wegen unerlaubte­n Aufenthalt­s ohne Pass und Beleidigun­g zu einer siebenmona­tigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Wegele beantragte eine neu zu bildende Gesamtstra­fe von einem Jahr und vier Monaten. Pflichtver­teidigerin Mara Capellupo plädierte für ein Jahr Gesamtstra­fe und wies darauf hin, dass die Kellertür nicht versperrt gewesen sei. Richter Schamann verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Gesamtstra­fe von einem Jahr und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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