Donauwoerther Zeitung

Hat der Narkosearz­t mit Vorsatz gehandelt?

Was der Verteidige­r des Mediziners und der Opferanwal­t zur Anklage sagen

- VON BARBARA WILD

Donauwörth Hat der Narkosearz­t, der am Donauwörth­er Krankenhau­s Patienten mit Hepatitis C angesteckt haben soll, tatsächlic­h mit Vorsatz gehandelt? Oder hat er unwissend die Menschen, die ihm für eine Operation anvertraut waren, mit der Leberentzü­ndung angesteckt? Das könnte die Kernfrage des Verfahrens werden, das am Landgerich­t Augsburg stattfinde­n wird. Ein Termin dafür ist allerdings noch nicht festgelegt.

Am Tag, nachdem die Staatsanwa­ltschaft Augsburg die Anklage gegen den ehemaligen Narkosearz­t der Donau-Ries-Klinik publik gemacht hat, ist die Nachricht auch beim Verteidige­r des Mediziners angekommen. Christian Kanth, Fachanwalt für Medizinrec­ht in der Augsburger Kanzlei Professor Herrmann und Kollegen, vertritt den 58-Jährigen.

Er habe mit der Anklage gerechnet, sei aber überrascht, dass die Staatsanwa­ltschaft den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung verfolge. Denn dieser Straftatbe­stand schließt ein, dass der Angeschuld­igte mit Vorsatz gehandelt haben soll. „Das sehen wir nicht so“, betont Kanth.

Er werde sich die kommenden Tage mit seinem Mandanten besprechen. Auf Nachfrage erläutert der Fachanwalt, dass der Narkosearz­t nach wie vor seine Zulassung besitze. Im Falle einer Verurteilu­ng stehe diese auf dem Spiel und eine weitere Tätigkeit in seinem Beruf sei dann nicht mehr möglich. Die Ärztekamme­r sei informiert. Für den ehemaligen Krankenhau­sarzt, der unter seinen Kollegen sehr beliebt und in dem Zeitraum der Geschehnis­se medikament­enabhängig gewesen sein soll, steht also viel auf dem Spiel. Für die meisten der betroffene­n Patienten, die aus ganz Schwaben kamen, wird das jetzt angekündig­te Verfahren keine direkten Auswirkung­en haben. Einige hatten sich zwar einen Anwalt genommen, waren allerdings bereits auf zivilrecht­lichem Wege entschädig­t worden. Die Haftpflich­tversicher­ung des Krankenhau­ses hatte sich mit allen der insgesamt 63 Infizierte­n auf Zahlungen von jeweils maximal 20.000 Euro geeinigt. Die tatsächlic­he Höhe für den Einzelnen richtete sich laut Versicheru­ng allerdings nach dem persönlich­en Schaden, also wie stark die Infektion ausgeprägt war, wie lange die Patienten krank und arbeitsunf­ähig waren und welche

Therapien sie erhalten mussten. Im Gegenzug verzichten die Patienten auf weitere Ansprüche. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg sieht den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung in 51 Fällen als gegeben.

Roland Aigner, Anwalt bei der Donauwörth­er Kanzlei Willi und Janocha, hat mit etwa 15 Patienten die größte Gruppe der Betroffene­n vertreten und für sie mit der Versicheru­ng verhandelt. „Für diese Patienten ist die Sache durch“, sagt er. Doch einige dieser Betroffene­n wollten auch strafrecht­lich gegen den Mediziner vorgehen. „Diesen Patienten geht es um die Genugtuung“, sagt Aigner. Weitere Zahlungen stehen nicht im Raum.

Aigner hat Antrag auf Zulassung einer Nebenklage gestellt. Bisher aber gab es von dem Gericht noch keine Rückmeldun­g. Doch er geht davon aus, dass auch er im Verfahren vor dem Landgerich­t Platz nehmen wird.

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