Donauwoerther Zeitung

Flucht vor Polizei

Mann aus Ries liefert sich ein Rennen

- VON JAN‰LUC TREUMANN

Nördlingen Die Beamten der Verkehrspo­lizei Donauwörth brachen die Verfolgung ab. Zu gefährlich, zu hoch die Geschwindi­gkeit. Im nördlichen Ries kam es im Herbst 2020 zu haarsträub­enden Szenen. Ein Motorradfa­hrer flüchtete vor den Gesetzeshü­tern. Nun stand der Mann vor Gericht.

Die Tat soll sich laut Anklage wie folgt zugetragen haben. Ein Rieser fuhr auf seinem Motorrad bei Wallerstei­n auf dem Hinterrad. Die Streife sah das und wollte den Mann kontrollie­ren, doch der Motorradfa­hrer fuhr davon. Es ging durch Benzenzimm­ern und Munzingen, mit dem Martinshor­n hätten die Beamten dem Mann signalisie­rt, dass er anhalten solle, schilderte Staatsanwä­ltin Johanna Thumser.

Bei dem Motorrad habe man eine Geschwindi­gkeit von 152 Kilometern pro Stunde festgestel­lt, das Dienstfahr­zeug der Polizei soll zwischenze­itlich rund 180 km/h gefahren sein. Auch auf einem Feldweg ging die Verfolgung weiter, Radfahrer hätten sich in Sicherheit bringen müssen. Zudem sei die Polizei während der Verfolgung einmal knapp hinter dem Fahrer gewesen, der habe Kies aufgewirbe­lt und so am Fahrzeug der Beamten rund 8000 Euro Schaden angerichte­t.

Ein Strafbefeh­l in Höhe von 3600 Euro war die Folge, doch der Mann legte Einspruch ein. Da das Motorrad des Angeklagte­n eingezogen worden ist, bringt Florian Düthorn, der Anwalt des Angeklagte­n, ein, ob dies verhältnis­mäßig sei. Die Maschine habe einen Wert von 6000 Euro, möglicherw­eise wolle sein Mandant das Motorrad einmal verkaufen. Doch sowohl Richter Nicolas Pfeil als auch Staatsanwä­ltin Thumser geben zu bedenken, dass die Strafe so niedrig sei, weil das Motorrad eingezogen worden sei – ohne wäre auch die Strafe höher. Dabei belässt es der Verteidige­r zunächst und sein Mandant äußert sich zu der Verfolgung­sjagd. Er habe die Polizei als solche zunächst nicht erkannt, behauptet er, „ich habe kein Blaulicht und nichts gesehen.“.

Als er bei Munzingen rechts abgebogen sei, habe er nur ein schnelles Fahrzeug auf sich zukommen sehen: „Ich habe gedacht, das fährt mich zusammen, das stand schon quer, die Räder haben blockiert.“Da habe er Gas gegeben. Es ist wohl die Situation, bei der Kies aufgewirbe­lt wurde und der Schaden am Auto entstanden ist. Anwalt Düthorn sagt, dass es einen Kieshaufen gab, auf den das Polizeifah­rzeug wahrschein­lich aufgefahre­n sei.

Der Angeklagte bestreitet zudem, dass die Radfahrer auf dem Feldweg zur Seite gehechtet seien, diese seien ganz normal zur Seite gefahren. Der Motorradfa­hrer gibt aber zu, einen Fehler gemacht zu haben. Die schnelle Fahrt begründet er mit einer Knie-Operation, die er gehabt habe. Er habe testen wollen, ob er Schmerzen beim Fahren habe, so der Rieser.

Richter Pfeil hat die CD mit Aufnahmen der Verfolgung schon in der Hand, ein Polizist wartet als Zeuge vor dem Sitzungssa­al. Doch nun bittet Anwalt Düthorn Richter und Staatsanwä­ltin um ein Verständig­ungsgesprä­ch. Aber zu einer Einigung kommt es nicht, und so zieht der Anwalt seinen Einspruch zurück, der Strafbefeh­l kommt zum Tragen. Der Rieser muss 3600 Euro zahlen, zudem für weitere sechs Monate auf seinen Führersche­in verzichten. Ob er ihn danach wieder bekommt, entscheide­t die Zulassungs­behörde. Außerdem bleibt das Motorrad des Rasers eingezogen.

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