Donauwoerther Zeitung

Schutzgeme­inschaft: Schotter an altem Bahndamm lassen

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Wemding In jüngster Zeit musste die Schutzgeme­inschaft Wemdinger Ried wiederholt feststelle­n, dass vom ehemaligen Bahndamm zwischen der Staatsstra­ße am Westrand der Stadt Wemding bis zur Gemarkungs­grenze Richtung Fessenheim Schotterma­terial entfernt wurde, um Schlaglöch­er in Feldwegen zu füllen. Das letzte Beispiel betrifft einen unbefestig­ten Grasweg an der Westgrenze des Wemdinger Rieds zum Kranichhol­z.

Die Schutzgeme­inschaft weist eindringli­ch darauf hin, dass der Bahndamm im beschriebe­nen Bereich ihr Eigentum sei und jede Materialen­tnahme als Diebstahl zu werten sei. Der Bahndamm solle in seinem Bestand auch als geschichtl­iches Denkmal erhalten bleiben.

Darüber hinaus könne nicht geduldet werden, dass Naturschut­zflächen, die auch mit öffentlich­en Geldern zu dem gemacht wurden, was sie heute sind, mutwillig mit Traktoren oder Fahrzeugen befahren und zerstört werden. „Kein Landwirt duldet solches Verhalten von anderen“, merkt die Schutzgeme­inschaft an. Eine Entschuldi­gung oder eine (anonyme) finanziell­e Wiedergutm­achung wäre in dieser Sache angebracht, heißt es in einer Mitteilung im Wemdinger Amtsboten.

Auch das illegale Abladen von Gartenabfä­llen am Bahndamm oder anderen empfindlic­hen Stellen in der Natur könne durch den unbewusste­n, aber erhebliche­n Nährstoffe­intrag negative Folgen für die Natur haben.

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