Schutzgemeinschaft: Schotter an altem Bahndamm lassen
Wemding In jüngster Zeit musste die Schutzgemeinschaft Wemdinger Ried wiederholt feststellen, dass vom ehemaligen Bahndamm zwischen der Staatsstraße am Westrand der Stadt Wemding bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Fessenheim Schottermaterial entfernt wurde, um Schlaglöcher in Feldwegen zu füllen. Das letzte Beispiel betrifft einen unbefestigten Grasweg an der Westgrenze des Wemdinger Rieds zum Kranichholz.
Die Schutzgemeinschaft weist eindringlich darauf hin, dass der Bahndamm im beschriebenen Bereich ihr Eigentum sei und jede Materialentnahme als Diebstahl zu werten sei. Der Bahndamm solle in seinem Bestand auch als geschichtliches Denkmal erhalten bleiben.
Darüber hinaus könne nicht geduldet werden, dass Naturschutzflächen, die auch mit öffentlichen Geldern zu dem gemacht wurden, was sie heute sind, mutwillig mit Traktoren oder Fahrzeugen befahren und zerstört werden. „Kein Landwirt duldet solches Verhalten von anderen“, merkt die Schutzgemeinschaft an. Eine Entschuldigung oder eine (anonyme) finanzielle Wiedergutmachung wäre in dieser Sache angebracht, heißt es in einer Mitteilung im Wemdinger Amtsboten.
Auch das illegale Abladen von Gartenabfällen am Bahndamm oder anderen empfindlichen Stellen in der Natur könne durch den unbewussten, aber erheblichen Nährstoffeintrag negative Folgen für die Natur haben.