Mit diesen Unterlagen zum Impftermin
Derzeit werden Bürger der Prio-2-Gruppe geimpft. Dazu gehören nicht nur Senioren über 70. Das BRK Nordschwaben klärt auf, welche Papiere Berechtigte mitbringen müssen
Landkreis Nicht nur Bürger über 70, sondern auch andere priorisierte Personen werden derzeit geimpft. Diese müssen einen entsprechenden Nachweis zum Impftermin mitbringen. Darauf weist das BRK-Nordschwaben, das im Landkreis DonauRies das Impfen in den Zentren organisiert, nun hin.
● „Pflegende Angehörige“Hier reicht ein Schreiben der Pflegekasse/Krankenkasse, in dem die Person als pflegender Angehöriger und der zu pflegende Angehörige als solcher benannt wird.
● Enge Kontaktpersonen einer pfle gebedürftigen Person Die pflegebedürftige Person oder deren Betreuungsperson soll schriftlich die beiden engen Kontaktpersonen benennen. Zusätzlich benötigt man den Nachweis über die Pflegebedürftigkeit oder ein Schreiben der Pflegekasse.
● Bürger mit entsprechenden Vorer krankungen Es braucht ein ärztliches Attest, aus dem die Art der Vorerkrankung erkennbar ist und wie hoch der Hausarzt das persönliche
Risiko einstuft. Die Erkrankung muss nicht eindeutig benannt werden. Anstelle des Attestes kann auch ein Arztbrief vorgelegt werden.
● Zugehörig zur Altersgruppe der Bürger über 70 Es braucht einen gültigen Personalausweis oder die Krankenkassenkarte. Personen ab dem 70. Lebensjahr sind aufgrund ihres Alters bereits in der Prioritätsstufe 2. Hier wird kein ärztliches Attest mehr benötigt. Sollten aber diverse Vorerkrankungen vorliegen, kann es für das ärztliche Aufklärungsgespräch sinnvoll sein, den aktuellen Medikamentenplan mitzubringen.
● Enge Kontaktpersonen einer schwangeren Person In diesem Fall muss die schwangere Person die beiden engen Kontaktpersonen schriftlich benennen. Es braucht eine Bestätigung über das Vorliegen einer Schwangerschaft. Einige Krankenkassen bieten bereits Vorlagen für die Bescheinigung an.
● Priorisiert impfberechtigt aufgrund der Tätigkeit Im Impfzentrum wird ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers benötigt. Die Einstufung ergibt sich auch wieder aus der Corona-Impfverordnung und aus dem Begründungstext dazu. Das BRK Nordschwaben erläutert, dass es
„gerade in unserem Landkreis für alle ein großes Anliegen sein sollte, dass die priorisiert durchgeführten Impfungen klar nachvollziehbar sind“. Alle bayerischen Impfzentren seien inzwischen dazu verpflichtet, für jede durchgeführte Impfung die entsprechende Berechtigung zu belegen. „Nur so kann vermieden werden, dass Unberechtigte Zugang zu den priorisierten Impfungen bekommen und die besonders vulnerablen Personengruppen unnötig lange auf ihren Impfschutz warten müssen“, heißt es vom BRK.
„Unsere Teams in den Impfzentren arbeiten täglich hart daran, den verfügbaren Impfstoff genau denen zukommen zu lassen, die ihn am dringendsten benötigen und die Impfungen so effektiv wie möglich durchzuführen, aller Hürden zum Trotz“, sagt Arthur Lettenbauer. Deshalb ergeht die dringende Bitte, die benötigten Unterlagen zum Termin mitbringen.
So können unnötig lange Wartezeiten oder die mögliche Ablehnung einer Impfung vermieden werden.