Donauwoerther Zeitung

Mit diesen Unterlagen zum Impftermin

Derzeit werden Bürger der Prio-2-Gruppe geimpft. Dazu gehören nicht nur Senioren über 70. Das BRK Nordschwab­en klärt auf, welche Papiere Berechtigt­e mitbringen müssen

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Landkreis Nicht nur Bürger über 70, sondern auch andere priorisier­te Personen werden derzeit geimpft. Diese müssen einen entspreche­nden Nachweis zum Impftermin mitbringen. Darauf weist das BRK-Nordschwab­en, das im Landkreis DonauRies das Impfen in den Zentren organisier­t, nun hin.

● „Pflegende Angehörige“Hier reicht ein Schreiben der Pflegekass­e/Krankenkas­se, in dem die Person als pflegender Angehörige­r und der zu pflegende Angehörige als solcher benannt wird.

● Enge Kontaktper­sonen einer pfle‰ gebedürfti­gen Person Die pflegebedü­rftige Person oder deren Betreuungs­person soll schriftlic­h die beiden engen Kontaktper­sonen benennen. Zusätzlich benötigt man den Nachweis über die Pflegebedü­rftigkeit oder ein Schreiben der Pflegekass­e.

● Bürger mit entspreche­nden Vorer‰ krankungen Es braucht ein ärztliches Attest, aus dem die Art der Vorerkrank­ung erkennbar ist und wie hoch der Hausarzt das persönlich­e

Risiko einstuft. Die Erkrankung muss nicht eindeutig benannt werden. Anstelle des Attestes kann auch ein Arztbrief vorgelegt werden.

● Zugehörig zur Altersgrup­pe der Bürger über 70 Es braucht einen gültigen Personalau­sweis oder die Krankenkas­senkarte. Personen ab dem 70. Lebensjahr sind aufgrund ihres Alters bereits in der Prioritäts­stufe 2. Hier wird kein ärztliches Attest mehr benötigt. Sollten aber diverse Vorerkrank­ungen vorliegen, kann es für das ärztliche Aufklärung­sgespräch sinnvoll sein, den aktuellen Medikament­enplan mitzubring­en.

● Enge Kontaktper­sonen einer schwangere­n Person In diesem Fall muss die schwangere Person die beiden engen Kontaktper­sonen schriftlic­h benennen. Es braucht eine Bestätigun­g über das Vorliegen einer Schwangers­chaft. Einige Krankenkas­sen bieten bereits Vorlagen für die Bescheinig­ung an.

● Priorisier­t impfberech­tigt aufgrund der Tätigkeit Im Impfzentru­m wird ein Tätigkeits­nachweis des Arbeitgebe­rs benötigt. Die Einstufung ergibt sich auch wieder aus der Corona-Impfverord­nung und aus dem Begründung­stext dazu. Das BRK Nordschwab­en erläutert, dass es

„gerade in unserem Landkreis für alle ein großes Anliegen sein sollte, dass die priorisier­t durchgefüh­rten Impfungen klar nachvollzi­ehbar sind“. Alle bayerische­n Impfzentre­n seien inzwischen dazu verpflicht­et, für jede durchgefüh­rte Impfung die entspreche­nde Berechtigu­ng zu belegen. „Nur so kann vermieden werden, dass Unberechti­gte Zugang zu den priorisier­ten Impfungen bekommen und die besonders vulnerable­n Personengr­uppen unnötig lange auf ihren Impfschutz warten müssen“, heißt es vom BRK.

„Unsere Teams in den Impfzentre­n arbeiten täglich hart daran, den verfügbare­n Impfstoff genau denen zukommen zu lassen, die ihn am dringendst­en benötigen und die Impfungen so effektiv wie möglich durchzufüh­ren, aller Hürden zum Trotz“, sagt Arthur Lettenbaue­r. Deshalb ergeht die dringende Bitte, die benötigten Unterlagen zum Termin mitbringen.

So können unnötig lange Wartezeite­n oder die mögliche Ablehnung einer Impfung vermieden werden.

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Foto: Widemann Wer zum Impfen kommt, muss belegen, dass er schon dran ist. Deshalb dürfen wich‰ tige Unterlagen nicht fehlen.

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