MesserÜberfall: Geldstrafe für Jogger
Junger Mann hatte Straftat vorgetäuscht
Donauwörth/Nördlingen „Unbekannter sticht Jogger nieder“lautete im Januar eine Schlagzeile in unserer Zeitung. Zwei Unbekannte, so teilte die Polizei mit, attackierten den Freizeitsportler in Donauwörth am Alten Donauhafen, wollten ihm sein Handy rauben und stachen dann, als er sich dagegen wehrte, auf ihn mit einem Messer ein. Der 22-Jährige, der Verletzungen am Oberkörper hatte, verständigte die Polizei. Wenige Tage später stellte sich heraus: Der Überfall war frei erfunden. Deshalb erfolgte gegen den jungen Mann eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat. Nun ist das Verfahren abgeschlossen.
Die Aufregung in jenen Tagen im Januar war groß. Dass ein Passant angegriffen und niedergestochen wird, kommt in der Großen Kreisstadt, aber auch in deren Umkreis, glücklicherweise ganz selten vor. Deshalb war auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massiv gestört.
Bei ihren Ermittlungen stieß die Kripo Dillingen – wie berichtet – aber rasch auf Ungereimtheiten. Schließlich gestand der 22-Jährige, der offenbar psychische Probleme hatte, den Raubüberfall vorgetäuscht zu haben. Die Wunden brachte er sich selbst vor Ort bei, das Messer warf er dann in die Donau. Der Donauwörther zeigte sich reumütig und entschuldigte sich.
Freilich hatte die Polizei einen gewaltigen Aufwand betrieben, um Spuren am Alten Donauhafen zu sichern. Ein größeres Aufgebot startete eine Suchaktion. Taucher aus München suchten unter schwierigen Bedingungen im Fluss nach der Tatwaffe. So entstanden auch hohe Kosten.
Dies schlägt sich erfahrungsgemäß auf die Strafe nieder. So erhielt der 22-Jährige einen Strafbefehl über 5400 Euro. Das Verfahren sei abgeschlossen und der Strafbefehl sei rechtskräftig, teilt Dieter Hubel, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Nördlingen, mit. Die Zahl der Tagessätze bei der Geldstrafe bewege sich in einer Größenordnung, die keinen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge habe.