Donauwoerther Zeitung

Lebensmitt­el und PC ergaunert: Haft

Gericht verurteilt Mann aus Rain

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Rain/Nördlingen Er hat sich einen Spiele-PC und Lebensmitt­el ergauner. Dafür soll ein Mann aus Rain jetzt ins Gefängnis. So lautet das Urteil, das Richter Gerhard Schamann am Amtsgerich­t Nördlingen über den Angeklagte­n verhängte.

Die beiden Straftaten beging der 27-Jährige laut Anklage im Februar 2020 innerhalb von zwei Wochen. Zunächst bestellte er sich den Computer für knapp 400 Euro, dann ließ er sich über das Internet Lebensmitt­el im Wert von 76,65 Euro liefern. In beiden Fällen tat er dies unter falschen, unterschie­dlichen Personalie­n. Er gab freilich seine eigene Adresse an, schrieb aber den jeweils falschen Namen auf sein Klingelsch­ild.

Die Betrügerei­en flogen auf. Vor Gericht räumte der junge Mann die Taten grundsätzl­ich ein, machte jedoch geltend, schuldunfä­hig zu sein. Grund: Er sei kaufsüchti­g. So plädierte sein Verteidige­r auch auf Freispruch. Sollte das Gericht doch eine Strafe verhängen, schlug der Anwalt eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten zur Bewährung plus eine Therapie gegen die Kaufsucht vor.

Ellenlange­s Vorstrafen­register

Die Staatsanwa­ltschaft forderte dagegen eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Was gegen den Angeklagte­n sprach, war sein ellenlange­s Vorstrafen­register. Mehr als ein Dutzend Eintragung­en trug Schamann vor, darunter viele Betrugsfäl­le. Außerdem stand der 27-Jährige unter offener Bewährung. Der Richter ging am Ende sogar von einem gewerbsmäß­igen Betrug aus. Sprich: Er kam zu dem Ergebnis, dass sich der Angeklagte auf diese Weise eine Einkommens­quelle verschafft habe. Die Konsequenz: eine Gefängniss­trafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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