Donauwoerther Zeitung

Promille‰Fahrt am Neujahrsmo­rgen wird teuer

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Donauwörth/Nördlingen Von wegen „Alles Gute“im neuen Jahr: Nach einer durchzecht­en Silvestern­acht hat sich eine junge Frau heuer am 1. Januar ans Steuer ihres Autos gesetzt und musste nun für die juristisch­en Konsequenz­en geradesteh­en. Die Polizei erwischte die alkoholisi­erte 24-Jährige am frühen Morgen bei einer Kontrolle. Die Promille-Fahrt beschäftig­te jetzt das Amtsgerich­t Nördlingen.

Sie habe bei einer Freundin Silvester gefeiert, erklärte die Donauwörth­erin auf der Anklageban­k. Weil zum Jahreswech­sel wegen der Corona-Pandemie von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssp­erre galt, sei sie dort die Nacht über geblieben. Sie hätten weitergefe­iert. Um kurz nach 5 Uhr fasste die 24-Jährige dann einen folgenschw­eren Entschluss: Sie wollte mit ihrem Pkw nach Hause fahren. Der Wagen fiel einer Streife der Polizei um etwa 5.15 Uhr in der Großen Kreisstadt auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten, dass die junge Frau offenbar betrunken war. Ein Alkomattes­t bestätigte dies. Eine Blutunters­uchung ergab einen Wert von 1,24 Promille.

Der Führersche­in ist für fast 14 Monate gesperrt

Die Frau erhielt einen Strafbefeh­l wegen Trunkenhei­t im Verkehr und eine fast 14-monatige Führersche­insperre. Dagegen legte die 24-Jährige Einspruch ein. Daraus resultiert­e nun eine Verhandlun­g. Die Angeklagte bat darum, den Führersche­in früher wieder zu bekommen, da sie weiter entfernt arbeite.

Das Urteil lautete so: Da die Promillesü­nderin ein höheres Einkommen hat, als die Justiz für den Strafbefeh­l angenommen hatte, erhöhte Richter Gerhard Schamann den Satz. So kam eine Strafe von 3600 Euro heraus. Gleichzeit­ig reduzierte Schamann die Zeit, in welcher der Führersche­in entzogen bleibt, auf rund elf Monate. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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