Donauwoerther Zeitung

Corona: Testpflich­t vor Sitzungen der Kreisgremi­en

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Landkreis Die Mitglieder des Kreisaussc­husses des Landkreise­s DonauRies haben in ihrer Sitzung am Dienstag beschlosse­n, dass die Teilnahme an Präsenzver­anstaltung­en der Kreisgremi­en ab sofort nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich ist. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni für alle Kreisräte, Gäste und Verwaltung­smitarbeit­er, wie es in einer Pressemitt­eilung heißt. Die Vorlage des Testergebn­isses, das durch einen Selbsttest durchgefüh­rt wurde, ist zulässig. Örtlichkei­ten, die Schnelltes­ts (sogenannte Bürgertest­s) flächendec­kend im Landkreis anbieten, können der Internetse­ite des Landratsam­tes entnommen werden. Für das Ergebnis des Selbst- oder Schnelltes­ts gilt: Das Ergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein. Eine kostenlose PCR-Testung kann im Testzentru­m in Möttingen vorgenomme­n werden. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vorher vorgenomme­n worden sein, um anerkannt zu werden.

An Kreisräte können Selbsttest­s auch vorab zur eigenveran­twortliche­n Selbsttest­ung nach Hause verschickt werden. Vor Ort werden 30 Minuten vor Beginn einer Sitzung Selbsttest­s für die Teilnehmer vorgehalte­n, sofern sich der Einzelne nicht rechtzeiti­g testen konnte.

Diese Regelung werde auf das Hausrecht und das Recht zur Ausübung der Sitzungsor­dnung nach der Landkreiso­rdnung für den Freistaat Bayern gestützt. Die gleiche Rechtsgrun­dlage reglementi­ert die Pflicht zum Tragen von Masken. Neben dem Gesundheit­sschutz für die Teilnehmer der Sitzungen wird damit dem Interesse, die Handlungsu­nd Entscheidu­ngsfähigke­it der Kreisgremi­en sicherzust­ellen, Rechnung getragen.

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