Corona: Testpflicht vor Sitzungen der Kreisgremien
Landkreis Die Mitglieder des Kreisausschusses des Landkreises DonauRies haben in ihrer Sitzung am Dienstag beschlossen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Kreisgremien ab sofort nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich ist. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni für alle Kreisräte, Gäste und Verwaltungsmitarbeiter, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Vorlage des Testergebnisses, das durch einen Selbsttest durchgeführt wurde, ist zulässig. Örtlichkeiten, die Schnelltests (sogenannte Bürgertests) flächendeckend im Landkreis anbieten, können der Internetseite des Landratsamtes entnommen werden. Für das Ergebnis des Selbst- oder Schnelltests gilt: Das Ergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein. Eine kostenlose PCR-Testung kann im Testzentrum in Möttingen vorgenommen werden. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein, um anerkannt zu werden.
An Kreisräte können Selbsttests auch vorab zur eigenverantwortlichen Selbsttestung nach Hause verschickt werden. Vor Ort werden 30 Minuten vor Beginn einer Sitzung Selbsttests für die Teilnehmer vorgehalten, sofern sich der Einzelne nicht rechtzeitig testen konnte.
Diese Regelung werde auf das Hausrecht und das Recht zur Ausübung der Sitzungsordnung nach der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern gestützt. Die gleiche Rechtsgrundlage reglementiert die Pflicht zum Tragen von Masken. Neben dem Gesundheitsschutz für die Teilnehmer der Sitzungen wird damit dem Interesse, die Handlungsund Entscheidungsfähigkeit der Kreisgremien sicherzustellen, Rechnung getragen.