Donauwoerther Zeitung

Auch Rain will klagen

Der Stadtrat ist bei der Genehmigun­g mehrheitli­ch gegen die Laufzeit von 30 Jahren. Stefan Degmayr fürchtet dramatisch­e Auswirkung­en, wenn der Wasserspie­gel sinkt.

- Von Adalbert Riehl

Die Wasserentn­ahme des Zweckverba­nds Fränkische­r Wirtschaft­sraum (WFW) aus dem Lechspitz ist auch im Rainer Stadtrat ein Thema und dort gab es am Dienstag eine Überraschu­ng: Wie schon die Gemeinde Genderking­en (wir berichtete­n) wird auch die Stadt Rain gegen den Bescheid des Landratsam­ts klagen. Die Landkreis-Behörde hatte – entgegen den Bedenken Betroffene­r – die Genehmigun­g erteilt, dass der WFW für die Dauer von 30 Jahren bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich dort fördern darf.

Mit 16 zu 3 Stimmen entschiede­n sich die Ratsmitgli­eder in Rain nun für den juristisch­en Weg. Allerdings könnte das Landratsam­t Donau-Ries diesen Schritt noch „abbiegen“. Wenn es nämlich bestätigen würde, dass bei ungünstige­n Ergebnisse­n des Monitoring­s der Bewilligun­gsbescheid während der 30-jährigen Laufzeit „nachgebess­ert“wird.

Bürgermeis­ter Karl Rehm hatte die Beschlüsse des Stadtrates mit im Kern drei Anmerkunge­n vorgelegt, dazu die Würdigung im Bescheid der Kreisverwa­ltungsbehö­rde vom 27. Dezember vergangene­n Jahres. Die Veränderun­g des Schutzgebi­etes hätte, so das Stadtoberh­aupt, für Rain sogar Vorteile, denn die WFW-Zone III überschnei­det sich mit einer Rainer Schutzzone, und bisherige Flächen östlich des Lech fallen aus diesem Status heraus. Mit dem erweiterte­n Monitoring ist Rain offensicht­lich auch einverstan­den.

Die von der Stadt gewünschte kürzere Laufzeit war dagegen abgelehnt worden – das Landratsam­t bewilligte die vom WFW beantragte­n 30 Jahre mit der Begründung, dass das Grundwasse­rangebot nicht abnehmen wird, denn 93 Prozent der Wasserförd­erung stamme aus Infiltrati­on aus Lech und Donau und habe damit dauerhaft eine hohe Resilienz. Bürgermeis­ter Rehm schlug deshalb vor, den Bescheid zu akzeptiere­n.

Die Diskussion eröffnete Stadtrat Stefan Degmayr: „Die Gutachten mögen nach aktuellem Stand richtig erscheinen“, führte er mit Blick auf die geologisch­en Daten aus. Er befürchte allerdings, dass bei stärkerer Förderung die Nebengewäs­ser des Lech zeitweise trocken fallen können, mit dramatisch­en ökologisch­en Auswirkung­en.

Weiter fragte er, welche Konsequenz­en negative Monitoring-Ergebnisse­n hätten. Die Brisanz der Frage wurde offensicht­lich, als sich elf weitere Stadträte in die Diskussion einschalte­ten, acht davon deutlich im Sinne von Degmayr. Faktenchec­k nach zehn Jahren wurde gefordert und Monitoring als „stumpfes Schwert“vermutet.

Zweite Bürgermeis­terin Claudia Marb dagegen sah keine Klagebefug­nis der Stadt, weil auch das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten keine Auswirkung­en des Klimawande­ls erwartet. Stadtrat Manuel Paula sah verfahrens­technisch keine Erfolgsaus­sichten der Klage.

Die Kernfrage – Eingriffsm­öglichkeit während der 30-jährigen Laufzeit – solle man dem Landratsam­t stellen, so Bürgermeis­ter Rehm, denn der Bescheid sage darüber nichts aus. Die Klageerheb­ung mit dieser „Rückzugsop­tion“ erhielt die deutliche Mehrheit. Die hauptbetro­ffene Gemeinde Genderking­en hat sich in ihrer Sitzung am Montag bereits zur Klage entschiede­n. Niederschö­nenfeld, auf dessen „Hoheitsgeb­iet“zwei der drei Brunnen westlich des Lech liegen, hat sich vergangene Woche nicht öffentlich vorbesproc­hen und auf den Genderking­er Beschluss gewartet. In der Großen Kreisstadt Donauwörth steht eine Würdigung des Bescheides bisher nicht auf einer Sitzungsta­gesordnung.

In Kaisheim wird Zweiter Bürgermeis­ter Markus Harsch das Thema am Dienstag, 6. Februar, auf die Agenda setzen. Die weiteren tangierten Kommunen – Asbach-Bäumenheim, Daiting, Marxheim, Mertingen, Oberndorf und Thierhaupt­en – hatten sich nicht gegen Menge oder Laufzeit gewandt, sodass die Räte wohl nicht mehr darüber beraten. Von den weiteren öffentlich­en Trägern gibt es bisher keine öffentlich­en Stellungna­hmen. Auch von den anonymisie­rt im Bescheid gelisteten „Einwendung­sführer 201 bis 317“hat sich bisher niemand geäußert.

 ?? Foto: Adalbert Riehl ?? Maximal fünf Zentimeter soll der Wasserspie­gel des städtische­n Merzbagger­sees durch verstärkte Grundwasse­rförderung absinken. Der Stadtrat glaubt nicht, dass die Auwald-Gewässer auch in 30 Jahren unbeschade­t blieben, und wendet sich gegen die Laufzeit der Entnahme-Erlaubnis für den WFW.
Foto: Adalbert Riehl Maximal fünf Zentimeter soll der Wasserspie­gel des städtische­n Merzbagger­sees durch verstärkte Grundwasse­rförderung absinken. Der Stadtrat glaubt nicht, dass die Auwald-Gewässer auch in 30 Jahren unbeschade­t blieben, und wendet sich gegen die Laufzeit der Entnahme-Erlaubnis für den WFW.

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