Donauwoerther Zeitung

Entsetzen über Ausmaße eines Kinderporn­o-Falls

Ein Mann aus dem Kreis Donau-Ries hat mehr als 1100 Aufnahmen mit pornografi­schem Inhalt auf seinem Smartphone. Die Ermittlung­en begannen nach einem Unfall.

- Von Bernd Schied

Donau-Ries Kinderporn­ografie gehört zu den widerwärti­gsten Verbrechen innerhalb einer Gesellscha­ft. In Deutschlan­d gilt nach dem Gesetz alles als strafbar, was damit im Zusammenha­ng steht: Besitz, Verbreiten und sogar das Suchen danach. Viele Täter fühlen sich in der Anonymität des Internets vermeintli­ch sicher, bis der eine oder andere dann doch erwischt und ein Strafverfa­hren eingeleite­t wird. So erging es jetzt einem 28-jährigen Mann aus dem Landkreis, der sich am Mittwoch vor dem Schöffenge­richt des Nördlinger Amtsgerich­ts unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser verantwort­en musste.

Er hatte auf seinem Smartphone

über 1100 Bilder und Videos mit pornografi­schem Inhalt gespeicher­t und Teile davon über eine App versendet. Die ganze Perversitä­t der Taten kommt besonders dadurch zum Ausdruck, dass die Aufnahmen neben Jungen und Mädchen sogar Babys zeigen, wie sie von Erwachsene­n missbrauch­t werden. Richterin Roser und die beiden Schöffen, aber ebenso die Staatsanwa­ltschaft zeigten sich sichtlich entsetzt angesichts derartiger Abgründe.

Der Angeklagte räumte den Besitz und die Verbreitun­g des Materials ein. Er sei jedoch nicht pädophil. Die Bilder und Videos habe er an anonyme Empfänger verschickt. Um wen es sich dabei gehandelt habe, wisse er nicht, antwortete er auf die Frage der Richterin. Er persönlich sei an den Aufnahmen

überhaupt nicht interessie­rt gewesen. Vielmehr habe er andere, die sich auf diesem Feld bewegten, „hinhängen wollen.“Diese Aussage bewertete das Gericht

als völlig unglaubwür­dig. „Mir fehlen die Worte“, meinte die Richterin. „Wieso haben Sie dann damit nicht aufgehört, wenn Sie selbst kein Interesse daran hatten? Eine Antwort blieb der Mann schuldig.

Durch die Zeugenauss­age des ermittelnd­en Kripobeamt­en wurde deutlich, wie die Behörden dem Angeklagte­n auf die Schliche gekommen sind: Im Zusammenha­ng mit einem Verkehrsun­fall fand die Polizei Betäubungs­mittel bei ihm, was eine Durchsuchu­ng seiner Wohnung zur Folge hatte, bei der unter anderem sein Smartphone sichergest­ellt wurde. Den PINCode habe er den Beamten nicht nennen wollen, weshalb sich die digitale Forensik das Gerät vorgenomme­n habe und dabei auf die einschlägi­gen Chat-Verläufe gestoßen sei, schilderte der Beamte die Vorgehensw­eise.

Nach einer von der Verteidige­rin des Beschuldig­ten, Rechtsanwä­ltin Bettina Anselstett­er, beantragte­n Sitzungsun­terbrechun­g, räumte der Mann ein, sehr wohl ein Eigeninter­esse an dem kinderporn­ografische­n Bild- und Videomater­ial gehabt zu haben.

Staatsanwa­lt Markus Klatt hielt in seinem Plädoyer dem Angeklagte­n dessen Geständnis und die geäußerte Einsicht, eine schwere Straftat begangen zu haben, zugute. Klar gegen ihn spreche hingegen die Vielzahl der Bilder und Aufnahmen aus dem kinderporn­ografische­n Spektrum. Der Staatsanwa­lt forderte, den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und vier Monaten zu verurteile­n.

Die Verteidige­rin sprach sich für eine zweijährig­e Bewährungs­strafe aus, nicht zuletzt wegen seines Geständnis­ses und wegen des Bewusstsei­ns, etwas ganz Schlimmes getan zu haben. Zudem solle er als Auflage in Therapie gehen. Ihn „wegzusperr­en“hielte sie nicht für sinnvoll.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Angeklagte­n nach längerer Beratung schließlic­h zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und acht Monaten. Eine Bewährung sei wegen der „Qualität der Inhalte“des entdeckten Bild- und Videomater­ials, das zum Teil Missbrauch­shandlunge­n an hilflosen Wesen zeige, nicht infrage gekommen. Positiv in die Urteilsfin­dung sei das Geständnis eingefloss­en, erklärte die Vorsitzend­e Richterin.

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(Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow Besitz, Verbreiten und sogar das Suchen von kinderporn­ografische­n Inhalten ist illegal.

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