Entsetzen über Ausmaße eines Kinderporno-Falls
Ein Mann aus dem Kreis Donau-Ries hat mehr als 1100 Aufnahmen mit pornografischem Inhalt auf seinem Smartphone. Die Ermittlungen begannen nach einem Unfall.
Donau-Ries Kinderpornografie gehört zu den widerwärtigsten Verbrechen innerhalb einer Gesellschaft. In Deutschland gilt nach dem Gesetz alles als strafbar, was damit im Zusammenhang steht: Besitz, Verbreiten und sogar das Suchen danach. Viele Täter fühlen sich in der Anonymität des Internets vermeintlich sicher, bis der eine oder andere dann doch erwischt und ein Strafverfahren eingeleitet wird. So erging es jetzt einem 28-jährigen Mann aus dem Landkreis, der sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht des Nördlinger Amtsgerichts unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser verantworten musste.
Er hatte auf seinem Smartphone
über 1100 Bilder und Videos mit pornografischem Inhalt gespeichert und Teile davon über eine App versendet. Die ganze Perversität der Taten kommt besonders dadurch zum Ausdruck, dass die Aufnahmen neben Jungen und Mädchen sogar Babys zeigen, wie sie von Erwachsenen missbraucht werden. Richterin Roser und die beiden Schöffen, aber ebenso die Staatsanwaltschaft zeigten sich sichtlich entsetzt angesichts derartiger Abgründe.
Der Angeklagte räumte den Besitz und die Verbreitung des Materials ein. Er sei jedoch nicht pädophil. Die Bilder und Videos habe er an anonyme Empfänger verschickt. Um wen es sich dabei gehandelt habe, wisse er nicht, antwortete er auf die Frage der Richterin. Er persönlich sei an den Aufnahmen
überhaupt nicht interessiert gewesen. Vielmehr habe er andere, die sich auf diesem Feld bewegten, „hinhängen wollen.“Diese Aussage bewertete das Gericht
als völlig unglaubwürdig. „Mir fehlen die Worte“, meinte die Richterin. „Wieso haben Sie dann damit nicht aufgehört, wenn Sie selbst kein Interesse daran hatten? Eine Antwort blieb der Mann schuldig.
Durch die Zeugenaussage des ermittelnden Kripobeamten wurde deutlich, wie die Behörden dem Angeklagten auf die Schliche gekommen sind: Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall fand die Polizei Betäubungsmittel bei ihm, was eine Durchsuchung seiner Wohnung zur Folge hatte, bei der unter anderem sein Smartphone sichergestellt wurde. Den PINCode habe er den Beamten nicht nennen wollen, weshalb sich die digitale Forensik das Gerät vorgenommen habe und dabei auf die einschlägigen Chat-Verläufe gestoßen sei, schilderte der Beamte die Vorgehensweise.
Nach einer von der Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Bettina Anselstetter, beantragten Sitzungsunterbrechung, räumte der Mann ein, sehr wohl ein Eigeninteresse an dem kinderpornografischen Bild- und Videomaterial gehabt zu haben.
Staatsanwalt Markus Klatt hielt in seinem Plädoyer dem Angeklagten dessen Geständnis und die geäußerte Einsicht, eine schwere Straftat begangen zu haben, zugute. Klar gegen ihn spreche hingegen die Vielzahl der Bilder und Aufnahmen aus dem kinderpornografischen Spektrum. Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten zu verurteilen.
Die Verteidigerin sprach sich für eine zweijährige Bewährungsstrafe aus, nicht zuletzt wegen seines Geständnisses und wegen des Bewusstseins, etwas ganz Schlimmes getan zu haben. Zudem solle er als Auflage in Therapie gehen. Ihn „wegzusperren“hielte sie nicht für sinnvoll.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nach längerer Beratung schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Eine Bewährung sei wegen der „Qualität der Inhalte“des entdeckten Bild- und Videomaterials, das zum Teil Missbrauchshandlungen an hilflosen Wesen zeige, nicht infrage gekommen. Positiv in die Urteilsfindung sei das Geständnis eingeflossen, erklärte die Vorsitzende Richterin.