Das sind die Regeln beim Bäumenheimer Nachtumzug
Gerüchte sprechen von verschärften Vorgaben. Wir fragten nach und erfuhren, worauf geachtet werden muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Es sollen relativ strenge Vorgaben sein, gegenüber den Vorjahren verschärft, unter denen der beliebte Nachtumzug des Carneval-Club Bäumenheim (CCB) am kommenden Freitag, 9. Februar, stattfinden wird. So ist es derzeit zumindest gerüchteweise zu vernehmen. Doch was ist tatsächlich dran? Nachfragen bei Marion Lang, der Veranstaltungsleiterin des CCB, und bei Bäumenheims Bürgermeister Martin Paninka ergeben: praktisch nichts.
Ausgesprochen verwundert zeigt sich Paninka, als er mit der Frage konfrontiert wird, welche Regeln sich im Vergleich zur Vergangenheit verändert haben: „Keine! Die Allgemeinverfügung im Hinblick auf den Nachtumzug hat sich gegenüber dem letzten Jahr überhaupt nicht geändert.“Der am 17. Januar veröffentlichte Erlass regelt unter anderem das Betretungsverbot für Zuschauer von abgesperrten Bereichen, den unbefugten Verkauf von Getränken, die Anzahl der Begleitpersonen neben den Fahrzeugen, Sicherheitsvorkehrungen beim Betrieb von Notstromaggregaten (2018 gab es in Donauwörth einen schlimmen Vorfall), das Einhalten von Lautstärke-Grenzwerten und das Verbot von Konfetti und Ähnlichem.
Marion Lang bestätigt das. „Neu sind nur die Brandschutzvorgaben des Landratsamtes für die Party, die nach dem Umzug in der Schmutterhalle stattfindet“, sagt sie. Waren bisher 1400 Gäste erlaubt, so dürfen es heuer nur noch 1000 sein. Zudem muss die Anzahl der Brandwachen in der Halle aufgestockt werden.
Um die Partyzone zu erweitern und zu entzerren, befindet sich der Kassencontainer des CCB nun auf dem Rathaus-Parkplatz statt gleich neben der Halle und es gibt im Außenbereich eine zusätzliche Bar.
Zum Umzug selbst erklärt Lang: „Es gelten eigentlich für alle in der Umgebung die gleichen Regeln des Landratsamts. Ausnahme ist Donauwörth, da sie das als Große Kreisstadt selbst festlegen darf.“Weil der Bäumenheimer Umzug bei Dunkelheit stattfindet, müssen es dort mehr Wagenbegleiter als anderswo sein und es besteht ein Süßigkeiten-Wurfverbot. Was den Faschingsfreunden aus nah und fern auf der CCBFacebook-Seite aber eindringlich ans Herz gelegt wird: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. So sind alkoholische Getränke mit mehr als 27 Prozent verboten, fürs dringende Bedürfnis müssen die aufgestellten Mobil-Toiletten benutzt werden. Extra hingewiesen wird auch auf die Höchstlautstärke von 93 dB bei Musikbeschallung von den Wägen. Und: „Blaulicht und Martinshorn sind absolut verboten auf Eurem Wagen, ebenso wie das ständige Hupen eures Zugfahrzeugs!“Die Lautstärke werde stichprobenartig an verschiedenen Stellen gemessen. Bei Verstößen erfolge der Ausschluss von den Folgeumzügen in Genderkingen, Rain und Oberndorf.