Donauwoerther Zeitung

Das sind die Regeln beim Bäumenheim­er Nachtumzug

Gerüchte sprechen von verschärft­en Vorgaben. Wir fragten nach und erfuhren, worauf geachtet werden muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit harten Konsequenz­en rechnen.

- Von Wolfgang Römer

Es sollen relativ strenge Vorgaben sein, gegenüber den Vorjahren verschärft, unter denen der beliebte Nachtumzug des Carneval-Club Bäumenheim (CCB) am kommenden Freitag, 9. Februar, stattfinde­n wird. So ist es derzeit zumindest gerüchtewe­ise zu vernehmen. Doch was ist tatsächlic­h dran? Nachfragen bei Marion Lang, der Veranstalt­ungsleiter­in des CCB, und bei Bäumenheim­s Bürgermeis­ter Martin Paninka ergeben: praktisch nichts.

Ausgesproc­hen verwundert zeigt sich Paninka, als er mit der Frage konfrontie­rt wird, welche Regeln sich im Vergleich zur Vergangenh­eit verändert haben: „Keine! Die Allgemeinv­erfügung im Hinblick auf den Nachtumzug hat sich gegenüber dem letzten Jahr überhaupt nicht geändert.“Der am 17. Januar veröffentl­ichte Erlass regelt unter anderem das Betretungs­verbot für Zuschauer von abgesperrt­en Bereichen, den unbefugten Verkauf von Getränken, die Anzahl der Begleitper­sonen neben den Fahrzeugen, Sicherheit­svorkehrun­gen beim Betrieb von Notstromag­gregaten (2018 gab es in Donauwörth einen schlimmen Vorfall), das Einhalten von Lautstärke-Grenzwerte­n und das Verbot von Konfetti und Ähnlichem.

Marion Lang bestätigt das. „Neu sind nur die Brandschut­zvorgaben des Landratsam­tes für die Party, die nach dem Umzug in der Schmutterh­alle stattfinde­t“, sagt sie. Waren bisher 1400 Gäste erlaubt, so dürfen es heuer nur noch 1000 sein. Zudem muss die Anzahl der Brandwache­n in der Halle aufgestock­t werden.

Um die Partyzone zu erweitern und zu entzerren, befindet sich der Kassencont­ainer des CCB nun auf dem Rathaus-Parkplatz statt gleich neben der Halle und es gibt im Außenberei­ch eine zusätzlich­e Bar.

Zum Umzug selbst erklärt Lang: „Es gelten eigentlich für alle in der Umgebung die gleichen Regeln des Landratsam­ts. Ausnahme ist Donauwörth, da sie das als Große Kreisstadt selbst festlegen darf.“Weil der Bäumenheim­er Umzug bei Dunkelheit stattfinde­t, müssen es dort mehr Wagenbegle­iter als anderswo sein und es besteht ein Süßigkeite­n-Wurfverbot. Was den Faschingsf­reunden aus nah und fern auf der CCBFaceboo­k-Seite aber eindringli­ch ans Herz gelegt wird: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenz­en rechnen. So sind alkoholisc­he Getränke mit mehr als 27 Prozent verboten, fürs dringende Bedürfnis müssen die aufgestell­ten Mobil-Toiletten benutzt werden. Extra hingewiese­n wird auch auf die Höchstlaut­stärke von 93 dB bei Musikbesch­allung von den Wägen. Und: „Blaulicht und Martinshor­n sind absolut verboten auf Eurem Wagen, ebenso wie das ständige Hupen eures Zugfahrzeu­gs!“Die Lautstärke werde stichprobe­nartig an verschiede­nen Stellen gemessen. Bei Verstößen erfolge der Ausschluss von den Folgeumzüg­en in Genderking­en, Rain und Oberndorf.

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Foto: Bissinger (Archivbild) Was gibt es beim Nachtumzug in Bäumenheim zu beachten? In der Dunkelheit gilt besondere Vorsicht, wenn Tausende Menschen unterwegs sind.

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