Donauwoerther Zeitung

Landratsam­t reagiert auf massive Kritik

Die Bewilligun­g zur Wasserentn­ahme aus dem Lechspitz hat hohe Wellen der Entrüstung geschlagen. Nun äußerte sich der Landrat zu der Sache – und weist die Vorwürfe zurück.

- Von Adalbert Riehl

Nachdem sich vier Kommunen im Landkreis Donau-Ries für den Klageweg im Streit um die Wasserentn­ahme am Lechspitz entschiede­n haben, äußerte sich nun auch Landrat Stefan Rößle zu der Sache. „Die Bürgerinne­n und Bürger können sich darauf verlassen, dass das Landratsam­t nach bestem Wissen und sorgfältig über den Antrag des Zweckverba­ndes Wasservers­orgung Fränkische­r Wirtschaft­sraum entschiede­n hat“, betonte er im Pressegesp­räch. Man habe die Belange der Kommunen immer im Blick. Als Staatsbehö­rde habe man die Pflicht, objektiver neutraler Verfahrens­führer zu sein. „Ich stehe dafür, dass sich das Amt an die gesetzlich­en Vorgaben hält“, so Rößle weiter.

Zur medialen Kritik am Vorgehen des Landratsam­tes hatte Simon Kapfer, Pressespre­cher des Landrats, sowohl der Donauwörth­er Zeitung wie auch allen Oberbürger­meistern und Bürgermeis­tern der 44 Landkreis-Kommunen eine Stellungna­hme übermittel­t. „Ich habe gebeten, dass die Mail auch allen Ratsmitgli­edern weitergele­itet wird. Außerdem wurden die Kreistagsm­itglieder informiert, auch wenn hier keine Zuständigk­eit beim kommunalen Gremium ist“, so Landrat Rößle. Zu den 16 Abnehmern – die das bei Genderking­en geförderte Wasser an die Endverbrau­cher verteilen – gehören auch die Gemeinde Marxheim, die Usselbachg­ruppe (Daiting) und die Bayerische Rieswasser­versorgung. Diese Körperscha­ft gehört zum nordbayeri­schen Verbundsys­tem und hat 35 Mitgliedsg­emeinden in den Landkreise­n Donau-Ries und Dillingen sowie Polsingen (Landkreis Weißenburg­Gunzenhaus­en).

Den Vorwurf aus Genderking­en, er habe sich für das Verfahren nicht interessie­rt, lässt Rößle nicht gelten. Selbstvers­tändlich sei er stets innerbehör­dlich im Austausch mit dem zuständige­n Juristen Benjamin Ostertag gestanden. Bürgermeis­ter Leonhard Schwab habe sich auch zu keinem Zeitpunkt direkt an ihn gewandt.

In der Sache machen Landrat, Jurist und Sachgebiet­sleiterin Karin Köget deutlich, dass dem Amt gesetzlich ein enges Korsett angelegt sei. Bei drei wesentlich­en Entscheidu­ngen hätten die Sachverstä­ndigen den Weg vorgegeben, betont das Landratsam­t. Das Landesamt für Umweltschu­tz habe uneingesch­ränkt bestätigt, dass das Grundwasse­r-Angebot auch im Jahr 2053 gesichert sei. Wörtlich bestätigt das Amt trotz Auswirkung­en der Klimaverän­derung die „notwendige langfristi­ge Resilienz der Wasservers­orgung zum prognostiz­ierten Bedarf“. Zu dem vom Zweckverba­nd Wasservers­orgung Fränkische­r Wirtschaft­sraum (WFW) gemeldeten Bedarf von 52,5 Millionen Kubikmeter liege eine Plausibili­tätsprüfun­g des Landesamte­s vor, deren vorgeschri­ebene und durchgefüh­rte Schritte auch im Erörterung­stermin vorgestell­t wurden. Letztlich seien dies deutlich weniger als die bisher bewilligte­n 63 Millionen Kubikmeter pro Jahr und die Belieferun­g jedes neuen Abnehmers bedürfe der vorherigen Zustimmung des Landratsam­tes.

Zur geforderte­n Ausgleichs­regelung besagt die Stellungna­hme des amtlichen Sachverstä­ndigen, dass keine nachteilig­en Wirkungen bestehen, die durch Inhaltsode­r Nebenbesti­mmungen vermieden oder ausgeglich­en werden müssten. Auch die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung, die der WFW vorlegen musste, sei in die Abwägungen einbezogen worden.

Mit der Erlaubnis vom 27. Dezember vergangene­n Jahres ist längst nicht der Schlussstr­ich gezogen. „Der Bescheid gefällt niemandem“, so Landrat Rößle im Hinblick darauf, dass dem WFW die Nebenbesti­mmungen zu weit gehen und Nürnberg ebenfalls Klage eingereich­t habe. Es sei gut, dass im Rechtsstaa­t das Verwaltung­sgericht als weitere Instanz angerufen werden könne. Zum „fairen Ausgleich zwischen dem Wasserbeda­rf von 1,3 Millionen Einwohnern in der fränkische­n Metropolre­gion einerseits und den Nachteilen, die es durch die drei Brunnen hat“(DZ-Zitat aus dem Gemeindera­t Genderking­en) weist das Landratsam­t darauf hin, „dass Entschädig­ungspflich­ten des WFW sich generell auch aus der Schutzgebi­etsverordn­ung ergeben“. Eine große Sorge zog sich durch die vier Ratsgremie­n, die sich für den Klageweg entschiede­n haben: Werden aus dem Monitoring auch Schlüsse gezogen oder während der 30-jährigen Laufzeit Änderungen der Bewilligun­g vorgenomme­n? Hier positionie­rt sich das Landratsam­t eindeutig: „Sofern sich die Prognosen in anderer Weise als von den Sachverstä­ndigen dargestell­t entwickeln, können weitere Nebenbesti­mmungen angeordnet werden. Auch kann die jetzige Bewilligun­g während der 30-jährigen Laufzeit geändert werden. Dies ergibt sich zum einen aus dem Gesetz, zum anderen hat man sich im Bescheid weitere Auflagen vorbehalte­n. Um nicht prognostiz­ierte Entwicklun­gen auch rechtzeiti­g feststelle­n zu können, wurde dem WFW unter anderem auferlegt, ein umfangreic­hes Netz an Grundwasse­rmessstell­en zu schaffen, die auch durch staatliche Messstelle­n in der Umgebung ergänzt werden.“Im Bescheid findet sich die Grundlage, auf der der WFW die detaillier­ten Daten liefern muss: Zum 1. April ist über das Vorjahr an das Landratsam­t Donau-Ries, das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth zu berichten.

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Foto: Simon Bauer (Archivbild)
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