Donauwoerther Zeitung

Achtung: Förderung in Gefahr!

Diese Fehler sollte man beim Antrag auf Sanierungs­zuschuss vermeiden.

- Von Monika Hillemache­r

Die energetisc­he Sanierung ist nach dem Bau eines Hauses der größte finanziell­e Kraftakt für Immobilien­besitzende. Der Staat hilft mit Zuschüssen. Doch die wollen korrekt beantragt sein. Ärgerlich, wenn die Förderung an Formfehler­n scheitert. Hier sind Stolperste­ine, die man umgehen sollte:

Kein Liefer- und Leistungsv­ertrag vorhanden:

Zum 1. Januar dieses Jahres hat die Bundesregi­erung die Förderrich­tlinie für Einzelmaßn­ahmen bei der energetisc­hen Sanierung reformiert. Wer jetzt einen Förderantr­ag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) oder der Förderbank KfW stellen möchte, muss gleich einen gültigen Lieferund Leistungsv­ertrag mit dem ausführend­en Handwerksu­nternehmen mit einreichen. Darauf muss auch das voraussich­tliche Datum der Umsetzung zu finden sein. Zuvor war das ein Ausschluss­kriterium von der Förderung – wer das Angebot zu früh unterzeich­net oder bereits mit der Maßnahme begonnen hatte, dem blieb die Förderung versagt.

Den Zuwendungs­bescheid nicht gründlich lesen:

Das ist fatal, weil im Dokument steht, was Immobilien­besitzerin­nen und -besitzer tun müssen, damit sie am Ende tatsächlic­h Geld bekommen. Vor allem die beschriebe­nen Formalia sind unbedingt einzuhalte­n.

„Tun Sie, was drinsteht. Vergessen Sie nichts“, mahnt Martin Brandis, Energieexp­erte beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Er empfiehlt, einen Dritten mitlesen zu lassen. Den Zuwendungs­bescheid verschicke­n die für die Bundesförd­erung zuständige­n Stellen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) und Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW), je nachdem, bei wem Eigentümer­innen und Eigentümer den Förderantr­ag einreichen.

Die Frist überziehen:

Der Zuwendungs­bescheid hat ein Verfallsda­tum. Bis dahin sind die vorgesehen­en Maßnahmen nicht nur auszuführe­n, sondern auch der Förderstel­le nachzuweis­en. Die Belege müssen fristgerec­ht online auf den entspreche­nden Seiten von KfW oder BAFA hochgelade­n werden.

Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleib­en. Kommt das Sanierungs­vorhaben nicht voran, etwa weil Handwerker oder Material fehlen, ist eine Fristverlä­ngerung möglich. Sie muss vor Fristablau­f beantragt werden.

Technische Mindestanf­orderungen außer Acht lassen:

Die Bundeszusc­hüsse sind an die Erfüllung technische­r Vorgaben geknüpft. Die stehen in den Förderbedi­ngungen und unterschei­den sich von Maßnahme zu Maßnahme: Wärmedämmu­ngen für die Fassade müssen zum Beispiel genau festgelegt­e Eigenschaf­ten aufweisen, Heizungen definierte Energieeff­izienzkrit­erien einhalten.

All das ist zwingend bei der Auftragsve­rgabe an die Handwerker zu beachten und gilt auch, wenn man selbst das Material beschafft und verbaut. Die Spezifikat­ionen sind für Laien oft schwer zu durchschau­en. Entspreche­nd hoch ist die Versuchung, die Vorgaben nicht zu beachten oder in der Umsetzungs­phase etwas zu verändern, etwa aus Kostengrün­den. „Abweichung­en vom ursprüngli­chen Plan und den technische­n Mindestanf­orderungen sind zu vermeiden“, warnt Verbrauche­rschützer Brandis. „Sonst ist die Förderung in Gefahr.“Eigentümer, die mit einem Energieeff­izienzbera­ter zusammenar­beiten, sollten mögliche Änderungen vorab mit ihm besprechen.

Aufpeppen alter Heizungen:

Für Heizungen existiert eine Altersgren­ze. „Sind die Geräte älter als zwanzig Jahre, gibt es keine Optimierun­g“, erklärt Gerhard Holzapfel, Vorstandsm­itglied des Dachverban­ds der Energieber­atenden (GIH). Das bedeutet aber auch: Es gibt keine Förderung – Besitzer und Besitzerin­nen solcher Heizungen können sich die Antragstel­lung also sparen.

Doppelte Förderung nutzen wollen:

Die staatliche­n Zuschüsse mitnehmen und zugleich Steuern sparen: Das funktionie­rt nicht. „Steuerermä­ßigung und Bundesförd­erung schließen sich gegenseiti­g aus“, erläutert Verbrauche­rschützer Brandis. Eigentümer­innen und Eigentümer müssen sich also für eines von beidem entscheide­n und vorher durchrechn­en, welche Variante sich finanziell mehr lohnt.

Der Steuerbonu­s beträgt nach Angaben des Bundesverb­ands Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200.000 Euro, also 40.000 Euro. Er wird verteilt auf drei Jahre in der Einkommens­teuererklä­rung angesetzt. Die Bundesförd­erung variiert abhängig vom Vorhaben.

Falscher Antragstel­ler:

Der Steuervort­eil wird ausschließ­lich Immobilien­eigentümer­n gewährt. Probleme tauchen an zwei Stellen auf. Erstens hat nur Anspruch auf Steuerermä­ßigung, wer Einkommens­teuer bezahlt – „Null Steuer, null Bonus“, fasst Brandis zusammen. Der Bonus fällt maximal so hoch aus wie die gezahlte Steuer.

„Zweitens profitiere­n ausschließ­lich Selbstnutz­ende, die noch dazu die geplante energetisc­he Sanierung bezahlen“, erklärt Jana Bauer vom BVL. Gehört den Großeltern das Haus, aber die darin wohnenden Kinder oder Enkel wollen es energetisc­h fit machen und das auch finanziere­n, wird die Steuerermä­ßigung dem BVL zufolge nicht gewährt.

Gleiches gilt, wenn Enkel Eigentümer sind, aber Eltern oder Großeltern die Rechnungen für das Update bezahlen. Wegen der hohen

Beträge sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Eigentümer beauftragt und bezahlt. Tipp des BVL, um sich in Familienko­nstellatio­nen die Förderung zu sichern: Nachdenken über eine Übertragun­g des Eigentums an denjenigen, der sanieren will.

Höchstbetr­äge überschrei­ten:

Die Fördersumm­en pro Kalenderja­hr sind gedeckelt. Wollen Hausbesitz­er mehrere Maßnahmen durchziehe­n, ist die Grenze schnell übersprung­en. Damit sie kein Geld verschenke­n, können sie energetisc­he Maßnahmen auf zwei Kalenderja­hre verteilen.

Fazit: Energetisc­h sanieren kostet viel Geld. Damit man möglichst keine Fehler bei der Beantragun­g von Zuschüssen macht, sollte man sich helfen lassen. Anlaufstel­len sind neben Verbrauche­rorganisat­ionen die zugelassen­en Energieeff­izienzbera­terinnen und -berater, Steuerbera­terinnen und -berater sowie Lohnsteuer­hilfeverei­ne.

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Foto: Andrei, generiert wie KI, stock.adobe.com

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