Donauwoerther Zeitung

Vorsicht ist angesagt: Frostschäd­en richtig vorbeugen

So schützt man in der eiskalten Jahreszeit seine Wasserleit­ungen davor, einzufrier­en.

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Nicht nur draußen kann Eis zu Gefahr werden, in den Wintermona­ten können unzureiche­nd gedämmte Wasserleit­ungen einfrieren und platzen, sodass kein Wasser mehr aus dem Hahn kommt. Darauf weist der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hin.

Insgesamt verursache­n eingefrore­ne Wasserleit­ungen laut Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) jedes Jahr durchschni­ttlich bis zu 32.000 versichert­e Schäden in Deutschlan­d.

Aber soweit muss es nicht kommen. Hier sind die Tipps zum Finden und Schützen gefährdete­r Leitungen:

Eine Frage der Dämmung und der Heizung:

Ausreichen­d heizen, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern – das gilt insbesonde­re für wenig genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräu­me, Gästezimme­r und GästeWCs. Das Heizungsve­ntil sollte niemals vollständi­g geschlosse­n werden, heißt es dazu von den Fachleuten des GDV.

Check: Sind die Leitungen ausreichen­d gedämmt?

Der VDI empfiehlt, Wasserleit­ungen nicht nur mit Isoliermat­erial zu dämmen, sondern gegebenenf­alls in kältegefäh­rdeten Bereichen auch eine Rohrbeglei­theizung zu installier­en. Sie verhindert das Einfrieren von Wasserleit­ungen, erfordert jedoch einen gewissen Energiever­brauch.

Der Frostwächt­er bietet keinen Schutz für die Rohre:

Die Frostschut­zstellung (Stern-Markierung) am Heizkörper­ventil bietet nur bedingten Schutz. Während sie die Heizkörper selbst vor Frost schützt, sind die Rohre immer noch gefährdet, insbesonde­re wenn sie weiter entfernt vom Heizkörper verlaufen.

Alle Außenleitu­ngen rechtzeiti­g absperren und ganz leerlaufen lassen:

Sämtliche Leitungen, die im Außenberei­ch oder in dauerhaft unbeheizte­n Räumen verlaufen, sollten unbedingt von der Wasserzufu­hr getrennt und entleert werden, um Frostschäd­en zu verhindern.

Auch das Abdichten von Fenstern oder Außentüren, kann verhindern, dass Wasserleit­ungen einfrieren. Besonders Kellerfens­ter sind eine häufige Schwachste­lle.

Und wenn es doch einfriert?

Wenn Leitungen schon eingefrore­n sind, rät Thomas Wollstein vom VDI dazu, die betroffene­n

Leitungste­ile abzudrehen. Sollte das aber nicht möglich sein, dreht man am allerbeste­n den Haupthahn zu.

Sind trotz Vorsorge Leitungen eingefrore­n, greift die Wohngebäud­eversicher­ung bei Schäden am Gebäude, die durch geplatzte

Wasserrohr­e entstehen, so der GDV. Dazu zählen Schäden an wasserführ­enden Leitungen, Heizkörper­n, Wasch- und Spülmaschi­nen sowie Klima- und Wärmepumpe­n. Reparature­n müssen laut VDI von Fachperson­al erledigt werden.

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Foto: Christin Klose/ dpa-tmn

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