Ärgerlich ist vor allem die behördliche Intransparenz
Zur wiederholten Berichterstattung über die Genehmigung des Landratsamts für den WFW, 30 Jahre bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Lechspitz zu fördern: Absolut nachvollziehbar erscheint die Reaktion der betroffenen Gemeinden gegenüber dem Bewilligungsbescheid des Landratsamts. Es hat sich mittlerweile einiges aufgestaut. Ärgerlich ist insbesondere die Intransparenz in der behördlichen Kommunikation. Dem interessierten Laien wird zwar mit der Veröffentlichung umfangreicher Antragsunterlagen auf der Homepage suggeriert, man pflege eine maximal offene Informationspolitik. Wer genau hinschaut, wird bisher eines Besseren belehrt. Die Umweltbehörde verfügt über keinen hydrogeologischen Sachverstand und ist daher auf die Expertise des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes angewiesen. Darauf fußt regelhaft und schwerpunktmäßig der wasserrechtliche Bescheid. Arbeiten in drei verschiedenen oberbayerischen Landratsämtern im zurückliegenden Vierteljahrhundert lassen mich diese Einschätzung auch für das Landratsamt Donau-Ries wagen. Nur diese eminent wichtigen wasserwirtschaftlichen Äußerungen sind nicht online zugänglich – man müsste sie gemäß Umwelt-Informationsgesetz bei der Umweltbehörde erst einfordern.
Dem Laien wird hingegen ein Gutachten mit 243 Seiten nebst mehreren Dutzend Anlagen präsentiert, mit denen sicherlich die wenigsten etwas anfangen können. Auch ich, der mindestens wöchentlich beruflich mit solchen Gutachten zu tun hat, musste einzelne Passagen des umfangreichen Gutachtens mehrmals lesen, um dort Ungereimtheiten erkennen zu können. So beruft man sich zur besonders kritischen Frage der prognostizierten Grundwasserabsenkung bei hoher Wasserentnahme mehrmals auf einen Generalpumpversuch der Jahre 1969/70, ohne dezidiert zu erklären, warum man sich auf dessen Ergebnisse auch 55 Jahre später noch ausruhen kann.
Gerade hier wäre die Einschätzung des WWA höchst interessant. Mich wundert also nicht, dass die betroffenen Gemeinden den Klageweg gehen. Sie müssen sich Expertise extra einkaufen. Wer bezahlt das? Der gerade in Niederschönenfeld ohne Gewerbesteuer-Einnahmen ständig belastete Gemeindehaushalt – eine Härte, die dem Landratsamt völlig gleichgültig sein dürfte. Oder sollte man das öffentliche Geld sparen und der Wasserrechtsbehörde einfach vertrauen. Meine jahrzehntelange Erfahrung rät dringend von Letzterem ab.