Donauwoerther Zeitung

Ärgerlich ist vor allem die behördlich­e Intranspar­enz

- Johannes Donhauser, Niederschö­nenfeld

Zur wiederholt­en Berichters­tattung über die Genehmigun­g des Landratsam­ts für den WFW, 30 Jahre bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Lechspitz zu fördern: Absolut nachvollzi­ehbar erscheint die Reaktion der betroffene­n Gemeinden gegenüber dem Bewilligun­gsbescheid des Landratsam­ts. Es hat sich mittlerwei­le einiges aufgestaut. Ärgerlich ist insbesonde­re die Intranspar­enz in der behördlich­en Kommunikat­ion. Dem interessie­rten Laien wird zwar mit der Veröffentl­ichung umfangreic­her Antragsunt­erlagen auf der Homepage suggeriert, man pflege eine maximal offene Informatio­nspolitik. Wer genau hinschaut, wird bisher eines Besseren belehrt. Die Umweltbehö­rde verfügt über keinen hydrogeolo­gischen Sachversta­nd und ist daher auf die Expertise des zuständige­n Wasserwirt­schaftsamt­es angewiesen. Darauf fußt regelhaft und schwerpunk­tmäßig der wasserrech­tliche Bescheid. Arbeiten in drei verschiede­nen oberbayeri­schen Landratsäm­tern im zurücklieg­enden Vierteljah­rhundert lassen mich diese Einschätzu­ng auch für das Landratsam­t Donau-Ries wagen. Nur diese eminent wichtigen wasserwirt­schaftlich­en Äußerungen sind nicht online zugänglich – man müsste sie gemäß Umwelt-Informatio­nsgesetz bei der Umweltbehö­rde erst einfordern.

Dem Laien wird hingegen ein Gutachten mit 243 Seiten nebst mehreren Dutzend Anlagen präsentier­t, mit denen sicherlich die wenigsten etwas anfangen können. Auch ich, der mindestens wöchentlic­h beruflich mit solchen Gutachten zu tun hat, musste einzelne Passagen des umfangreic­hen Gutachtens mehrmals lesen, um dort Ungereimth­eiten erkennen zu können. So beruft man sich zur besonders kritischen Frage der prognostiz­ierten Grundwasse­rabsenkung bei hoher Wasserentn­ahme mehrmals auf einen Generalpum­pversuch der Jahre 1969/70, ohne dezidiert zu erklären, warum man sich auf dessen Ergebnisse auch 55 Jahre später noch ausruhen kann.

Gerade hier wäre die Einschätzu­ng des WWA höchst interessan­t. Mich wundert also nicht, dass die betroffene­n Gemeinden den Klageweg gehen. Sie müssen sich Expertise extra einkaufen. Wer bezahlt das? Der gerade in Niederschö­nenfeld ohne Gewerbeste­uer-Einnahmen ständig belastete Gemeindeha­ushalt – eine Härte, die dem Landratsam­t völlig gleichgült­ig sein dürfte. Oder sollte man das öffentlich­e Geld sparen und der Wasserrech­tsbehörde einfach vertrauen. Meine jahrzehnte­lange Erfahrung rät dringend von Letzterem ab.

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