Kein Zuschuss für die Wärmeplanung
Die Gemeinden der VG Nordendorf hatten sich um einen Zuschuss zur kommunalen Wärmeplanung bemüht. Doch alle gehen leer aus.
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Nordendorf haben allesamt Pech gehabt. Gemeinsam haben sie sich um einen Zuschuss zur kommunalen Wärmeplanung bemüht. Nun gehen sie allesamt leer aus. Das heißt auch: Die Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf und Westendorf haben nun zwar noch die Pflicht eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen – nur der Zuschuss, um ein Konzept aufzusetzen, um den eigenen Ort möglichst klimaneutral mit Wärme zu versorgen, wurde nun ersatzlos gestrichen.
Geschäftsstellenleiter Marco Schopper erklärt auf Rückfrage, was genau passiert ist. Die Pflicht einer Kommune unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen, basiere auf dem Wärmeplanungsgesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Was genau zu eben diesem Konzept gehört – beispielsweise die Bestands- und Potenzialanalyse, ein Strategie- und Maßnahmenplan sowie etwaige weitere Schritte – sei in der VG Nordendorf noch ein Novum, berichtet Schopper.
Parallel zur Phase der Gesetzgebung zum Wärmeplanungsgesetz haben sich die VG-Gemeinden bereits in ihren Gremien mit dem Thema beschäftigt. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren sich einig, den Förderantrag zu stellen, der mit einem Fördersatz von 90 Prozent lockte, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht würde. Wer nach dem 1. Januar 2024 den Antrag einreicht, hätte noch die Chance auf einen Fördersatz von 60 Prozent. So war der Stand noch im Herbst 2023.
Mit einem Zuschuss von 90 Prozent im Blick arbeitete die Verwaltungsgemeinschaft an der Erstellung der Antragsunterlagen, um pünktlich zum Jahresende die Anträge einreichen zu können. Im Zuge dessen wurde klar: Günstiger würde es für alle VG-Mitgliedsgemeinden, wenn sie einen gemeinsamen Antrag stellen. Deswegen entschied man sich dafür, die für den Antrag erforderlichen Unterlagen so zusammenzustellen, dass die VG sich als interkommunale Einheit um eine Förderung bemüht – und nicht jede Gemeinde einzeln. So
weit. So formgerecht. Allerdings trudelte bereits im Dezember 2023 die erste „Hiobsbotschaft“ein, wie Schopper die Information bezeichnet, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekanntgab: „Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert die Annahme von Anträgen.“Als Grund wurde die erlassene Haushaltssperre des Bundes genannt. Damit macht der Bund dem interkommunalen Förderantrag der VG erstmals im Dezember 2023 einen Strich durch die Rechnung. „Eine sehr ärgerliche Situation“, erklärt der VG-Geschäftsstellenleiter rückblickend, denn im Dezember war nicht nur die Fördersituation unklar. Auch für die VG-Mitarbeitenden bedeutete das, dass die Stunden, die in die Antragstellung investiert wurden, zunächst einmal umsonst waren.
Im Januar 2024 flatterte dann das endgültige Aus für die Förderung in der Verwaltung ein: Das Ministerium habe mitgeteilt, dass keine Anträge mehr gestellt werden können. Den Frust darüber – „sowohl im Ergebnis als auch in den vergeblich aufgewendeten Verwaltungsressourcen“
– kann der VGGeschäftsstellenleiter nicht verbergen. Was bleibt, ist die Pflicht der Gemeinden, bis Mitte 2028 ein Konzept vorzulegen, dessen Erstellung nun nicht mehr finanziell gefördert wird. In den VG-Gemeinden, in denen das Thema nach und nach im Gemeinderat bekannt gegeben wird, werde erst einmal abgewartet, berichtet Schopper. Hier und da gäbe es bereits Wärmenetze, wie in Kühlenthal, auch werden Gespräche beispielsweise in Westendorf geführt, die eine Versorgung mit Nahwärme ermöglichen könnten.