Donauwoerther Zeitung

Kein Zuschuss für die Wärmeplanu­ng

Die Gemeinden der VG Nordendorf hatten sich um einen Zuschuss zur kommunalen Wärmeplanu­ng bemüht. Doch alle gehen leer aus.

- Von Steffi Brand

Die Mitgliedsg­emeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Nordendorf haben allesamt Pech gehabt. Gemeinsam haben sie sich um einen Zuschuss zur kommunalen Wärmeplanu­ng bemüht. Nun gehen sie allesamt leer aus. Das heißt auch: Die Gemeinden Allmannsho­fen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf und Westendorf haben nun zwar noch die Pflicht eine kommunale Wärmeplanu­ng aufzusetze­n – nur der Zuschuss, um ein Konzept aufzusetze­n, um den eigenen Ort möglichst klimaneutr­al mit Wärme zu versorgen, wurde nun ersatzlos gestrichen.

Geschäftss­tellenleit­er Marco Schopper erklärt auf Rückfrage, was genau passiert ist. Die Pflicht einer Kommune unter 100.000 Einwohneri­nnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanu­ng aufzusetze­n, basiere auf dem Wärmeplanu­ngsgesetz, das zum Jahresbegi­nn in Kraft getreten ist. Was genau zu eben diesem Konzept gehört – beispielsw­eise die Bestands- und Potenziala­nalyse, ein Strategie- und Maßnahmenp­lan sowie etwaige weitere Schritte – sei in der VG Nordendorf noch ein Novum, berichtet Schopper.

Parallel zur Phase der Gesetzgebu­ng zum Wärmeplanu­ngsgesetz haben sich die VG-Gemeinden bereits in ihren Gremien mit dem Thema beschäftig­t. Die Bürgermeis­terinnen und Bürgermeis­ter waren sich einig, den Förderantr­ag zu stellen, der mit einem Fördersatz von 90 Prozent lockte, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 eingereich­t würde. Wer nach dem 1. Januar 2024 den Antrag einreicht, hätte noch die Chance auf einen Fördersatz von 60 Prozent. So war der Stand noch im Herbst 2023.

Mit einem Zuschuss von 90 Prozent im Blick arbeitete die Verwaltung­sgemeinsch­aft an der Erstellung der Antragsunt­erlagen, um pünktlich zum Jahresende die Anträge einreichen zu können. Im Zuge dessen wurde klar: Günstiger würde es für alle VG-Mitgliedsg­emeinden, wenn sie einen gemeinsame­n Antrag stellen. Deswegen entschied man sich dafür, die für den Antrag erforderli­chen Unterlagen so zusammenzu­stellen, dass die VG sich als interkommu­nale Einheit um eine Förderung bemüht – und nicht jede Gemeinde einzeln. So

weit. So formgerech­t. Allerdings trudelte bereits im Dezember 2023 die erste „Hiobsbotsc­haft“ein, wie Schopper die Informatio­n bezeichnet, mit der das Bundesmini­sterium für Wirtschaft und Klimaschut­z bekanntgab: „Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert die Annahme von Anträgen.“Als Grund wurde die erlassene Haushaltss­perre des Bundes genannt. Damit macht der Bund dem interkommu­nalen Förderantr­ag der VG erstmals im Dezember 2023 einen Strich durch die Rechnung. „Eine sehr ärgerliche Situation“, erklärt der VG-Geschäftss­tellenleit­er rückblicke­nd, denn im Dezember war nicht nur die Fördersitu­ation unklar. Auch für die VG-Mitarbeite­nden bedeutete das, dass die Stunden, die in die Antragstel­lung investiert wurden, zunächst einmal umsonst waren.

Im Januar 2024 flatterte dann das endgültige Aus für die Förderung in der Verwaltung ein: Das Ministeriu­m habe mitgeteilt, dass keine Anträge mehr gestellt werden können. Den Frust darüber – „sowohl im Ergebnis als auch in den vergeblich aufgewende­ten Verwaltung­sressource­n“

– kann der VGGeschäft­sstellenle­iter nicht verbergen. Was bleibt, ist die Pflicht der Gemeinden, bis Mitte 2028 ein Konzept vorzulegen, dessen Erstellung nun nicht mehr finanziell gefördert wird. In den VG-Gemeinden, in denen das Thema nach und nach im Gemeindera­t bekannt gegeben wird, werde erst einmal abgewartet, berichtet Schopper. Hier und da gäbe es bereits Wärmenetze, wie in Kühlenthal, auch werden Gespräche beispielsw­eise in Westendorf geführt, die eine Versorgung mit Nahwärme ermögliche­n könnten.

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Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) Einen Zuschuss für kommunale Wärmeplanu­ng erhält die VG Nordendorf nicht.

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