Donauwoerther Zeitung

Junger Mann kotet auf Motorhaube

Eine eklige Aktion bringt einen 20-Jährigen vor Gericht. Die Mutprobe geschah am Rande einer Party.

- Von Wolfgang Widemann

Ein äußerst unappetitl­icher Fall aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis hat das Amtsgerich­t Nördlingen beschäftig­t. Ein junger Mann musste sich vor Jugendrich­ter Andreas Krug verantwort­en, weil er sich zu einer ekligen Aktion hatte hinreißen lassen, die auch Schaden verursacht­e: Er stieg auf die Motorhaube eines Autos und verrichtet­e dort seine Notdurft.

Dies geschah im vorigen Jahr in der Nacht auf 3. September. Der 20-Jährige feierte mit Kumpels bei einer Plattenpar­ty. Irgendwann musste er aufs Klo, jedoch war keine Toilette in der Nähe beziehungs­weise verfügbar. Der geständige Angeklagte schilderte, er habe sich in dieser Situation von einem Bekannten anstacheln lassen, sein „großes Geschäft“doch auf der Motorhaube eines Pkw zu erledigen. Er sei betrunken gewesen und habe sich auf die Mutprobe eingelasse­n.

Der junge Mann stieg auf den willkürlic­h ausgewählt­en Wagen, der dort geparkt war, ließ die Hose herunter und kotete auf den Pkw. Die Hinterlass­enschaften gelangten durch die Lüftungssc­hlitze auch unter die Motorhaube. Was für die Beteiligte­n in diesem Moment ein großer Spaß war, ärgerte den Besitzer des Autos anschließe­nd mächtig. Er stellte nicht nur Dellen im Blech fest, sondern säuberte auch eigenhändi­g den verschmutz­ten Wagen.

Um zu erfahren, wer der Täter war, schaltete das Opfer eine Suchanzeig­e – und bekam bald darauf Videos zugeschick­t, auf denen die Aktion des 20-Jährigen zu sehen war. Ein oder mehrere Umstehende hatten die Aufnahmen gemacht und in soziale Netzwerke gestellt. Dadurch gelang es, den Übeltäter zu identifizi­eren. Eine Strafanzei­ge wegen Sachbeschä­digung und ein daraus resultiere­nder Gerichtste­rmin waren die Folgen.

In der Verhandlun­g entschuldi­gte sich der Angeklagte für sein Verhalten. Er sagte, er habe die Sache eigentlich privat im Guten klären wollen. Durch das Video müsse er einigen Spott ertragen. Neben dem Sachschade­n, den der junge Mann zu begleichen hat, brummte ihm Richter Krug in seinem Urteil 48 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit auf.

Außerdem muss der Heranwachs­ende Beratungsg­espräche zu den Themen Sucht und Gruppendyn­amik absolviere­n.

 ?? Foto: Wolfgang Widemann ?? Ein unappetitl­icher Fall hat das Amtsgerich­t in Nördlingen beschäftig­t.
Foto: Wolfgang Widemann Ein unappetitl­icher Fall hat das Amtsgerich­t in Nördlingen beschäftig­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany