Donauwoerther Zeitung

Im Dunkeln besteht Friedhofsv­erbot

Gemeindera­t Tapfheim will Risiken minimieren

- Von Wolfgang Römer

Friedhöfe des Nachts zu besuchen, ist für die meisten wohl eine ziemlich gruselige Vorstellun­g. Dieser Gedanke spielte aber eher keine entscheide­nde Rolle, als sich der Tapfheimer Gemeindera­t mit der Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattung­swesen beschäftig­te. Anlass dazu war vielmehr ein dringender Rat seitens des Landratsam­ts: Dort hatte man bei der Durchsicht der aktuellen Bestimmung­en festgestel­lt, dass es in Tapfheim bisher keinerlei zeitliche Beschränku­ngen hinsichtli­ch der Betretung des Friedhofsg­eländes gibt.

Und das ist vor allem in haftungsre­chtlicher Hinsicht problemati­sch – sollte bei Dunkelheit jemand über ein nicht erkennbare­s Hindernis stürzen und sich verletzen, könnte die Gemeinde ebenso in Regress genommen werden wie bei Schnee- und Eisglätte im Winter.

Um diese Problemati­k zu entschärfe­n, wird die Satzung nun dahin gehend erweitert, dass das Betreten des Friedhofsg­eländes im Sommer zwischen 7 und 20 Uhr sowie im Winter zwischen 8 und 17 Uhr oder bis nach Abend-Gottesdien­sten erlaubt ist. Auf ein Absperren des Friedhofsg­eländes wird weiterhin verzichtet. Ehe der Beschlussv­orschlag einstimmig angenommen wurde, wies Martina Achzet (CSU) noch auf eine vermeintli­che Unstimmigk­eit hin: „Hier ist von zwei Friedhöfen die Rede. Es gibt aber doch mehr in der Gemeinde!“Bürgermeis­ter Marcus Späth klärte auf: „Es geht nur um den Friedhof Tapfheim – der gehört teils der Kirche und teils der Gemeinde, deswegen ist auch von zwei Friedhöfen die Rede. Alle anderen sind vollständi­g in Kirchenbes­itz“. (wrö)

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