Donauwoerther Zeitung

Güterverke­hr vor großen Problemen

Die Bayernbahn transporti­ert Material, auch für Märker in Harburg. Doch zwischen Donauwörth und Nördlingen können Stellwerke nicht mehr besetzt werden. Es geht um die Existenz.

- Von Jan-Luc Treumann

Nach 17.45 Uhr wird ab dem 2. April kein Zug mehr durch den Möttinger Bahnhof fahren können – so ist der aktuelle Stand für Reisende auf der Bahnstreck­e zwischen Nördlingen und Donauwörth. Für die Bayernbahn, ein privates Eisenbahnv­erkehrsunt­ernehmen mit Sitz in Nördlingen, soll das Zeitfenste­r jedoch noch enger sein, wie Geschäftsf­ührer Patrick Zeitlmann unserer Redaktion sagt. Er hofft noch auf „konstrukti­ve Möglichkei­ten zur Problemlös­ung“. Denn für sein Unternehme­n, das für andere Firmen Güter transporti­ert, könnte es um die Existenz gehen.

Denn nicht nur die Züge von GoAhead dürfen nicht fahren, wenn die Stellwerke nicht besetzt sind, auch die Züge der Bayernbahn nicht. Der Geschäftsf­ührer konnte es nicht fassen, als er von den Plänen zum ersten Mal hörte: „Ich habe gedacht, das kann nicht sein. Nachdem wir in den letzten Jahren so betroffen waren, gibt es jetzt die nächste Katastroph­e für den Schienenve­rkehr in der Region, egal ob Güter- oder Schienenve­rkehr.“Denn

Zeitlmann betont, dass man sich in den vergangene­n Jahren sehr bemüht habe, Unternehme­n zurück auf die Schiene zu holen, sodass man nun einen guten Kundenstam­m habe.

Er erklärt, dass man auch nicht einfach die Züge zu anderen Zeiten fahren lassen kann: „Das Verkehrsko­nzept, das wir im Güterverke­hr haben, ist, dass Züge in der Früh und am Abend gebracht werden und den Tag über be- und entladen werden.“In dieser Zeit könnten die Lokführer schlafen und ihre vorgegeben­en Pausen einhalten. Abends, meist zwischen 17 und 20 Uhr, würden die Züge wieder bereitgest­ellt und könnten abfahren. Schon jetzt sei der Schienenve­rkehr vielfältig, es gebe wenige verfügbare Gleise, dafür nun neue Probleme: Züge, die abfahren müssten, könnten mit den neuen Zeiten nicht wegfahren und entspreche­nd auch andere Züge nicht in den Bahnhof einfahren.

Nach seinen Informatio­nen ist ein Güterverke­hr in Anbetracht der sonstigen fahrenden Züge nur zwischen 6.50 Uhr und 16.37 Uhr möglich. Die Bahn teilt auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass Güterverke­hr zwischen 6 und 18 Uhr möglich sei und von den Schienengü­terverkehr­sunternehm­en

auf dem gewohnten Weg bestellt werden könne. Unabhängig von den genauen Details sind die eingeschrä­nkten Zeiten ein großes Problem für die Bayernbahn: Es gibt keine Alternativ­e, sagt Zeitlmann. In anderen Bereichen könnten sich Firmen nach einem neuen Lieferante­n umschauen, wenn sie mit der Qualität unzufriede­n sind: „Wir als Bayernbahn können keine andere Bahninfras­truktur suchen.“Welcher Schaden dem Unternehme­n genau entsteht, kann der Geschäftsf­ührer nicht exakt sagen, doch jeder Zug, der nicht fahre, bedeute einen höheren vierstelli­gen Betrag, der fehle. Der Geschäftsf­ührer fürchtet auch, dass nun Unternehme­n verprellt würden, die vielleicht auf Lkw umsteigen.

Den Umstieg auf die Straße stellt die Firma Märker auf Anfrage unserer Redaktion in den Raum: Alternativ­e sei ganz klar der Lkw-Transport. Aktuell transporti­ere man auf der Schiene Klinker, ein Vorprodukt zur Zementhers­tellung, in das Zweitwerk nach Lauffen nahe Heilbronn. Es handelt sich laut Unternehme­nsangaben um 150.000 bis 200.000 Tonnen pro Jahr, man plane eigentlich sogar weitere Anlieferun­gen

auf die Schiene zu bekommen, um CO2 zu sparen. Auch wenn die Folgen noch nicht vollständi­g absehbar sind, teilt Märker mit: „Auf jeden Fall wird es zu Einschränk­ungen bei der Verladezei­t kommen und damit kann weniger Menge transporti­ert werden. Die Konsequenz­en wären mehr Umläufe, höhere Belastung und höhere Kosten.“

Zeitlmann sagt, er sei überzeugt, dass es Mittel und Wege gebe, die Einschränk­ung abzuwenden. Wenn der ganze Güterverke­hr auf die Straße verlagert werde, sei das für eine Firma wie die Bayernbahn existenzge­fährdend. Möglicherw­eise werde die Bayernbahn auch rechtliche Schritte einleiten, so der Geschäftsf­ührer. Ein Vorermittl­ungsverfah­ren sei bei der Bundesnetz­agentur bereits eingeleite­t. Das bestätigt ein Sprecher der Bundesnetz­agentur auf Anfrage. Ziel sei es zunächst, weitere Informatio­nen zur Einschränk­ung zu bekommen. Außerdem teilt der Sprecher weiter mit: „Zudem ist die DB Infrago AG neben der Beantwortu­ng entspreche­nder Fragen zur Abgabe einer Stellungna­hme aufgeforde­rt worden.

Hierdurch soll abgeklärt werden, ob Einschränk­ungen der Streckenöf­fnungszeit­en rechtskonf­orm erfolgen und insbesonde­re Vorgaben des Eisenbahnr­egulierung­srechts sowie Regelungen der Nutzungsbe­dingungen der DB Infrago eingehalte­n werden beziehungs­weise ob Nutzungsbe­dingungen der DB Infrago entspreche­nd der Reduzierun­g der Streckenöf­fnungszeit­en angepasst werden müssen.“Es soll also geprüft werden, ob die Einschränk­ung rechtlich so haltbar ist. Bis zum 1. März sollte der Bahnkonzer­n eine Stellungna­hme bei der Bundesnetz­agentur abgeben.

Wenn dabei herauskomm­e, dass gegenüber der DB Infrago „eisenbahnr­egulatoris­che Maßnahmen“zu ergreifen seien, werde eine Kammer der Bundesnetz­agentur entscheide­n, ob weitere Verfahren eingeleite­t werden. Auch ein Prüfverfah­ren über eine Anpassung der Streckenöf­fnungszeit­en könne in Betracht kommen.

Rechtliche Schritte gegen Maßnahme stehen im Raum.

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Foto: Wolfgang Widemann (Archivbild) Die Firma Märker in Harburg nutzt für den Transport von Klinker die Schiene und wäre damit von Einschränk­ungen auf der Straße zwischen Donauwörth und Nördlingen betroffen.

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